Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland Monatsbericht
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<strong>Monatsbericht</strong> Juli 2013<br />
B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />
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rechnet. Vergleicht man die beiden Auswertungen, ergeben sich unterschiedliche Werte zu <strong>Arbeits</strong>losen im Rechtskreis SGB II<br />
<strong>und</strong> arbeitslose erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die Gründe dafür s<strong>in</strong>d zeitverzögerte Erfassung von Rechtskreiswechslern<br />
<strong>und</strong> kurzzeitige Leistungsunterbrechungen im Rechtskreis SGB II. Aus diesem Gr<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d die beiden Begriffe „<strong>Arbeits</strong>lose im<br />
Rechtskreis SGB II“ <strong>und</strong> „arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ nicht synonym zu verwenden. Auswertungen zu <strong>Arbeits</strong>losen<br />
im Rechtskreis SGB II dokumentieren, wie viele <strong>Arbeits</strong>lose im Rechtskreis SGB II betreut werden – unabhängig vom Leistungsstatus.<br />
Auswertungen zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dokumentieren, wie viele dieser Personen arbeitslos s<strong>in</strong>d.<br />
Ausführliche Erläuterungen f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> dem Methodenbericht „Messung der <strong>Arbeits</strong>losigkeit <strong>in</strong> der Gr<strong>und</strong>sicherung für <strong>Arbeits</strong>uchende<br />
im SGB II“.<br />
Begriffe aus dem Sozialgesetzbuch II<br />
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) s<strong>in</strong>d Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (sukzessive<br />
Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre), die erwerbsfähig <strong>und</strong> hilfebedürftig s<strong>in</strong>d sowie ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> haben. Erwerbsfähig ist, wer m<strong>in</strong>destens drei St<strong>und</strong>en täglich unter den üblichen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen des <strong>Arbeits</strong>marktes arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer se<strong>in</strong>en Lebensunterhalt <strong>und</strong> den Lebensunterhalt der <strong>in</strong> der<br />
Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft lebenden Personen nicht aus eigenen Mitteln <strong>und</strong> vor allem nicht durch Aufnahme e<strong>in</strong>er zumutbaren Arbeit<br />
sichern kann. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassen Erwerbstätige, deren E<strong>in</strong>kommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts<br />
ausreicht, <strong>Arbeits</strong>lose <strong>und</strong> Personen, die aufgr<strong>und</strong> berechtigter E<strong>in</strong>schränkungen (z. B. K<strong>in</strong>derbetreuung, Pflege e<strong>in</strong>es Angehörigen,<br />
Schulbesuch) derzeit nicht dem <strong>Arbeits</strong>markt zur Verfügung stehen.<br />
E<strong>in</strong>e Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft hat m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e erwerbsfähige leistungsberechtigte Person. Sie kann aus mehreren Mitgliedern<br />
bestehen <strong>und</strong> erwerbsfähige sowie nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassen, wie z. B. Ehegatten bzw. Lebenspartner <strong>und</strong><br />
K<strong>in</strong>der soweit sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist zu beachten: <strong>Der</strong> Begriff der Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft ist<br />
enger gefasst als derjenige der Haushaltsgeme<strong>in</strong>schaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit e<strong>in</strong>er Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Haushalt leben. So zählen z. B. Großeltern <strong>und</strong> Enkelk<strong>in</strong>der sowie sonstige Verwandte <strong>und</strong> Verschwägerte nicht zur Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft.<br />
Von jedem Mitglied der Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft wird erwartet, dass es se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen <strong>und</strong> Vermögen zur Deckung<br />
des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>setzt.<br />
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts setzen sich zusammen aus <strong>Arbeits</strong>losengeld II <strong>und</strong> Sozialgeld. Die Höhe<br />
der jeweiligen Leistung richtet sich nach dem Gesamtbedarf abzüglich der jeweils anrechenbaren E<strong>in</strong>kommen <strong>und</strong> Vermögen.<br />
<strong>Arbeits</strong>losengeld II erhalten alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Es umfasst die Regelleistung, Leistungen für Mehrbedarfe,<br />
E<strong>in</strong>malleistungen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung sowie Leistungen für Unterkunft <strong>und</strong> Heizung.<br />
Ehemalige <strong>Arbeits</strong>losengeldempfänger erhalten während der ersten 24 Monate nach Erlöschen des <strong>Arbeits</strong>losengeldanspruchs<br />
e<strong>in</strong>en Zuschlag. Die nicht erwerbsfähigen Mitglieder <strong>in</strong> der Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft, vor allem K<strong>in</strong>der unter 15 Jahren, erhalten<br />
Sozialgeld, das sich aus den gleichen Komponenten wie das <strong>Arbeits</strong>losengeld II zusammensetzt.<br />
Die Leistungen zur E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit umfassen die meisten Leistungen der <strong>Arbeits</strong>förderung aus dem SGB III, wie z. B.<br />
berufliche Weiterbildung, Maßnahmen zur Aktivierung <strong>und</strong> beruflichen E<strong>in</strong>gliederung <strong>und</strong> E<strong>in</strong>gliederungszuschüsse (aber nicht:<br />
Gründungszuschuss <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>beschaffungsmaßnahmen). Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ke<strong>in</strong>e Arbeit f<strong>in</strong>den, können<br />
<strong>Arbeits</strong>gelegenheiten geschaffen werden.<br />
Datenrevision zum Berichtsmonat Juli 2012<br />
Aufgr<strong>und</strong> technischer Erfordernisse kommt es im Juli 2012 zu ger<strong>in</strong>gfügigen Datenrevisionen <strong>in</strong> der Leistungsstatistik. Die Abweichungen<br />
zu den bisher veröffentlichten Daten mit e<strong>in</strong>er Wartezeit von drei Monaten s<strong>in</strong>d für die Eckwerte BG, Personen, eLb <strong>und</strong><br />
nEf sehr ger<strong>in</strong>g. Die Abweichung bei BG beträgt auf Trägerebene <strong>in</strong> der Regel weniger als 0,1%. Seit August 2011 (WZ3) treten<br />
ke<strong>in</strong>e Abweichungen mehr auf. Auf Personenebene liegt die Abweichung zu bisher veröffentlichten Daten mit e<strong>in</strong>er Wartezeit von<br />
drei Monaten unter 0,15%. Im <strong>Monatsbericht</strong> werden vorerst nur aktuelle Eckwerte revidiert. Vormonats- <strong>und</strong> Vorjahresvergleiche<br />
können daher von anderweitig veröffentlichten Werten auf Basis revidierter Zeitreihen ger<strong>in</strong>gfügig abweichen.<br />
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