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Internationales Privatrecht - besonderer Teil

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- Art. 18 IPRG: Schweizer Eingriffsnorm<br />

Eine Schweizer materiellrechtliche Norm will trotz der Anwendbarkeit eines<br />

ausländischen Rechts angewendet werden.<br />

- Art. 19 IPRG: Trotz der Anwendbarkeit des Schweizer Rechts will eine<br />

ausländische Norm angewendet werden.<br />

V. Anerkennung und Vollstreckung<br />

1. Rechtsquellen<br />

Erneut sind Staatsverträge vorrangig und wiederum ist der wichtigste Staatsvertrag<br />

in diesem Zusammenhang das LugÜ.<br />

2. Verfahren<br />

Die Art. 25 ff. IPRG und LugÜ regeln die Anerkennung und Vollstreckung der<br />

ausländischen Entscheide. Voraussetzungen hierfür sind:<br />

- endgültige Entscheidung<br />

- indirekte Zuständigkeit des ausländischen Gerichts (Art. 26 IPRG; nicht im<br />

LugÜ)<br />

- Gründe für die Verweigerung der Vollstreckung<br />

Insbesondere der Verstoss gegen den schweizerischen Ordre public ist ein<br />

Grund für die Nichtvollstreckung einer ausländischen Entscheidung.<br />

VI. Fall 1<br />

Sachverhalt 1<br />

Die Ehegatten A und B, beides griechische Staatsangehörige, haben sich endgültig<br />

auseinander gelebt. Nach einem heftigen Streit ist die Ehefrau B vor 2 Monaten aus<br />

dem gemeinsamen Haus in Basel aus- und zu ihren Eltern nach Griechenland<br />

zurückgezogen. A bittet Sie um Rechtsauskunft betreffend eine mögliche Scheidung.<br />

Wie ist die Rechtslage?<br />

1. Ermittlung des relevanten Rechtsgebiets (wer will was von wem woraus?)<br />

A will gegen B die Scheidung erwirken. Der Fall befindet sich also im<br />

Rechtsbereich der Scheidung und Trennung. Dies ist in den Art. 59 ff. IPRG<br />

geregelt.<br />

2. internationaler Sachverhalt?<br />

Ein internationaler Sachverhalt liegt vor, wenn die relevanten<br />

Anknüpfungsmerkmale im jeweiligen Rechts- und Sachbereich ins Ausland<br />

verweisen. Internationalität ist zu bejahen, wenn der Sachverhalt einen<br />

Auslandsbezug aufweist, der im betreffenden Rechts- oder Sachbereich<br />

relevant ist.<br />

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