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Kapitel 9 für PDF - Bezirk Oberfranken

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228 KAPITEL 9<br />

Industrialisierung im Dorf<br />

gebe es <strong>für</strong> die Rettung der Redwitzer Zuckerfabrik nur einen Weg: Es müsse<br />

die Erlaubnis gegeben werden, Rohrrohzucker aus Übersee zu einem ermäßigten<br />

Zollsatz zu beziehen und zu raffinieren. Nur so könne die Raffinerie<br />

rentabel betrieben werden.<br />

Die Regierung unterstützte diesen Antrag gegenüber der Generalzolladministration<br />

in München wärmstens: Wirklich zeigte es sich schon nach<br />

einem Jahr, daß bei dem bedeutenden Capitale, welches angewendet worden<br />

war, die Bearbeitung der Runkelrübe allein den zu erwartenden Nutzen nicht<br />

abwarfen. Es hat sich nämlich wie in vielen Orten Bayerns bewiesen, daß<br />

der Bau der weißen schlesischen Runkelrübe [...] dem Boden nicht so angemessen<br />

sei, wie anderwärts, daß die Bauern der Umgebung sie wie allerwärts<br />

Neuerungen schwer annahmen [...], sodaß die Unternehmer der Fabrik<br />

kaum den xten Teil der erwarteten Rübenmenge erhielten. Auch <strong>für</strong> die<br />

nächste Zukunft ist ein Gleiches zu erwarten, sodaß sie geraume Zeit mit<br />

Schaden arbeiten würden. Das einzige Hülfsmittel, um ihre Fabrik nicht ganz<br />

stehen lassen zu müssen, ist nun, mit derselben eine Raffinierung überseeischen<br />

Rohzuckers zu verbinden [...], bis der Bau der Runkelrübe [...] mehr<br />

Eingang in der Gegend gewonnen oder es ihnen gelungen sein wird, Filialenfabriken<br />

bei anderen Gutsbesitzern der Gegend zu errichten.<br />

Der Antrag bei der Generalzolladministration in München war notwendig,<br />

denn <strong>für</strong> Redwitz war eine Sondergenehmigung nötig. Der Deutsche Zollverein,<br />

dem Bayern seit 1833 angehörte, hatte nämlich beschlossen, neu erstandenen<br />

Zuckerraffinerien den Bezug von Rohzucker zu ermäßigtem Zollsatz<br />

– nur dann war dessen Verarbeitung lukrativ – lediglich zu gestatten,<br />

wenn sich diese am Sitz eines Hauptzollamtes oder eines eigens ermächtigten<br />

Zollamtes befanden, oder wenn ihnen der ermäßigte Bezug von Rohzukker<br />

bereits vor 1838 zugesagt worden war. Beides war <strong>für</strong> Redwitz nicht der<br />

Fall; die nächsten Hauptzollämter waren in Bamberg und Kronach.<br />

Deshalb wandte sich die Fabrikgesellschaft im März 1839, als ihre Sache<br />

noch in der Schwebe war, an die Regierung von <strong>Oberfranken</strong> und beschwor<br />

sie, auf eine Genehmigung von Rohzucker mit Zollbegünstigung hinzuwirken.<br />

Sonst müßten wir jetzt schon unser Geschäft aufgeben, und es bliebe<br />

uns nichts übrig, als den Verlust eines Capitals von 50 000 fl zu beklagen. Die<br />

Regierung solle das hiesige folgenreiche Unternehmen nicht in der Geburt<br />

ersticken lassen; die Zuckerfabrik Redwitz werde sonst als ein abschrecken-

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