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Kapitel 9 für PDF - Bezirk Oberfranken

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die vor allem handwerkliche Fähigkeiten voraussetzte. Man wies diese im<br />

allgemeinen dadurch nach, dass man das Handwerk zunftmäßig erlernte. 1825<br />

wurde das Korbmachen zur freien Erwerbsart erklärt, die jeder Heimatberechtigte<br />

ergreifen konnte, ohne Prüfung seiner fachlichen Qualifikation.<br />

Die Folge hiervon war ein großer Zulauf zur Korbmacherei (besonders als<br />

Nebenberuf). Nach 1834 war die Flechterei im Landgericht Lichtenfels wieder<br />

konzessionspflichtig; gleichzeitig stand sie dennoch allen Heimatberechtigten<br />

offen. Dieser Zwitterzustand führte zum Niedergang der Zunft;<br />

das Handwerk wurde überlaufen.<br />

Seit dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts zogen Korbmacher mit Schubkarren<br />

ohne genau festgelegten Reiseplan über Land, vor allem ins Ausland,<br />

um ihre Ware dort zu verkaufen. Der Kreis der Korbhändler verengte sich im<br />

Laufe einer jahrzehntelangen, quellenmäßig schwer fassbaren Entwicklung,<br />

die der Nationalökonom Emanuel Hans Sax 1888 wie folgt umriss: an die<br />

Stelle eines naiven Hausierer-Kleinverkaufs von meist selbstgefertigen Waaren<br />

durch die Arbeiter selbst trat immer bedeutsamer und ausschließlicher ein<br />

vielgestaltiger spekulativer Großhandel mit fremden Erzeugnissen, die der<br />

berufsmäßige Unternehmer [...] <strong>für</strong> eigene Rechnung vom Kleinmeister übernahm<br />

und fortan kaufmännisch zu vertreiben suchte. Der alte bescheidene<br />

Korbführer starb aus, oder entwickelte sich in einzelnen Begünstigten zum<br />

ansehnlichen Handelsherrn 59 . Diese modernen Korbgroßhändler gründeten<br />

Niederlassungen in europäischen Metropolen. Schriftverkehr und gezielte<br />

Reisen, namentlich zu Messen und Ausstellungen, kennzeichneten ihren Handelsbetrieb.<br />

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildete sich eine klare Scheidung<br />

zwischen Korbmacher und Korbhändler heraus. Der Letztere entwickelte<br />

sich zum Verleger, <strong>für</strong> den oft Hunderte von Korbmachern in Heimarbeit die<br />

Handelsware anfertigten. Die Arbeitsform des Korbmachers änderte sich über<br />

alle wirtschaftlichen Entwicklungen hinweg wenig. Der Korbmacher blieb<br />

formal selbständig, wenn auch vielfache Abhängigkeiten vom Großhändler<br />

bestanden.<br />

In Redwitz wird 1720 der Körbmacher Johann Schmidt erwähnt 60 . In der<br />

zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erscheint diese Berufsbezeichnung in<br />

den Kirchenbüchern von Obristfeld nicht. Das heißt freilich nicht, dass es<br />

Günter Dippold<br />

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