Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal
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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 25<br />
7.3 Hinweise<br />
7.3.1 Städtische Satzungen<br />
Hinweise zu städtischen Satzungen liegen nicht vor.<br />
7.3.2 Gutachten<br />
IGW Ingenieurgesellschaft für Geotechnik GmbH: Bauvorhaben Hindenburgstraßé in <strong>Wuppertal</strong>,<br />
Bodenerkundungen und Geotechnische Beratungen, Bericht über die Ergebnisse von Bodenerkundungen,<br />
<strong>Wuppertal</strong>, 02.08.2010<br />
Kuhlmann & Stucht GbR: Artenschutzprüfung (ASP) <strong>zum</strong> vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>1156V</strong> - Hindenburgstraße -, Bochum, Juli 2011<br />
Kuhlmann & Stucht GbR: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag <strong>zum</strong> vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>1156V</strong> - Hindenburgstraße -, Bochum, Oktober 2012<br />
Kuhlmann & Stucht GbR: Umweltbericht <strong>zum</strong> vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>1156V</strong> -<br />
Hindenburgstraße -, Bochum, September 2012<br />
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG: Gutachten zur Verträglichkeit des Vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>1156V</strong> – <strong>Wuppertal</strong>-Elberfeld-West - Hindenburgstraße - der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wuppertal</strong> mit dem benachbarten Betriebsbereich der Bayer Pharma AG, <strong>Wuppertal</strong> unter<br />
dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG/ Art. 12 Seveso-II-Richtlinie, Essen, Juli 2012<br />
Hansen Ingenieure: Schalltechnische Untersuchung <strong>zum</strong> vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong><br />
NR. <strong>1156V</strong> Hindenburgstraße, <strong>Wuppertal</strong>, September 2012.<br />
7.3.3 Umgang mit Bodendenkmälern<br />
Hinweise auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern liegen nicht vor. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
nimmt einen allgemeinen Hinweis <strong>zum</strong> Verhalten beim Fund von Bodendenkmälern auf.<br />
7.3.4 Kampfmittel<br />
Nach Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes war die Auswertung des Plangebiets<br />
teilweise nicht möglich. Daher kann die Existenz von Kampfmitteln nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden. Im ausgewerteten Bereich liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein<br />
von Kampfmitteln vor. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt<br />
werden. Im nicht ausgewerteten Bereich sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen.<br />
Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen wird eine schichtweise Abtragung um<br />
ca. 0,50m sowie eine Beobachtung des Erdreichs hinsichtlich Veränderungen wie z.B. Verfärbungen,<br />
Inhomogenitäten empfohlen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern<br />
Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der<br />
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu<br />
verständigen.<br />
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,<br />
Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise<br />
ist dem „Merkblatt für das Einbringen von „Sondierbohrungen“ im Regierungsbezirk<br />
Düsseldorf“ des Kampfmittelräumdienstes zu entnehmen. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse<br />
der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inklusive Pläne über<br />
vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses<br />
schriftlich zu bestätigen.