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Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal

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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 7<br />

3 Planungsrechtliche Situation<br />

3.1 Landes- und Regionalplanung<br />

Im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> als Oberzentrum dargestellt.<br />

Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) der Bezirksregierung Düsseldorf, kurz<br />

„GEP99“, stellt das Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.<br />

Die Entwicklung des Plangebiets als Wohngebiet entspricht den Zielen der Landesplanung<br />

und Raumordnung.<br />

3.2 Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche (W) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1<br />

BauNVO dar. Somit kann der <strong>Bebauungsplan</strong> aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.<br />

3.3 Landschaftsplan<br />

Das Plangebiet befindet sich außerhalb des rechtsverbindlichen Landschaftsplangebietes<br />

<strong>Wuppertal</strong>.<br />

3.4 Bebauungspläne<br />

Rechtskräftige Bebauungspläne bestehen für den Planbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s nicht.<br />

3.5 sonstige Fachplanungen<br />

Hinweise auf sonstige Fachplanungen liegen für das Plangebiet nicht vor.<br />

4 Bestandsbeschreibung / fachliche Belange<br />

4.1 Städtebauliche Situation<br />

Derzeit befinden sich auf dem Flurstück 79 das Gemeindehaus der ev. Kirchengemeinde<br />

Sonnborns (Hindenburgstraße Hausnummer 56) und im unteren Bereich Grabelandparzellen<br />

in unterschiedlichem Pflegezustand. Die restlichen Flächen wurden früher als Gemeindegarten<br />

genutzt und haben sich seitdem „wild“ entwickelt. Das Flurstück 200 wird vollständig als<br />

Grabeland genutzt. Das Gelände ist insgesamt topographisch sehr bewegt. Es steigt sowohl<br />

von Norden nach Süden als auch von Westen nach Osten an. Zum Teil bestehen Höhenunterschiede<br />

von 10 Metern. Ein teilweise unbefestigter Weg führt von der Hindenburgstraße 56<br />

in südliche Richtung <strong>zum</strong> Selmaweg. Im nördlichen und südlichen Bereich ist der Weg als<br />

Fahrstraße ausgebildet, weite Teile allerdings sind als Fußweg bzw. Trampelpfad zu bezeichnen.<br />

Über den Weg, der sich im Eigentum verschiedener Privatpersonen befindet, sind die<br />

östlichen Grabelandparzellen, rückwärtige Garagen und Stellplätze sowie die rückwärtigen<br />

Gartenbereiche der bestehenden Wohnhäuser erreichbar. Eine Treppenanlage verbindet die<br />

kurvenreiche Hindenburgstraße zwischen den Häusern 56 im Osten und 6 im Nordosten.<br />

Die Umgebung des Plangebietes ist durch Wohnbebauung geprägt. Es überwiegen zwei- und<br />

dreigeschossige Wohngebäude als Mehrfamilienhäuser, die hangseitig auch vier bis fünf Geschosse<br />

aufweisen. Von Flachdach, Satteldach, Mansarddach bis hin zu Pultdach sind alle<br />

Dachformen vorhanden. Positiv sticht das Erscheinungsbild der einheitlich gestalteten Siedlung<br />

Heimatplan in unmittelbarer Nähe des Vorhabens hervor. Entlang der unmittelbar westlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden Sambatrasse als regionaler Rad- und Wanderweg stehen<br />

Gehölze auf. Im Süden erschließen sich über die Trasse Waldbereiche.

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