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Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal

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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 28<br />

Landeswassergesetz<br />

Klimaschutzes, ist zu gewährleis-<br />

gesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des<br />

ten [§ 1a (1)].<br />

Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu<br />

schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung<br />

des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl<br />

der Allgemeinheit ( Menschen) und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen.<br />

Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft<br />

und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere<br />

Gewässernutzungen [§ 2 (1)].<br />

Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen<br />

Die Regionalplanung (Gebietsentwicklungsplan, GEP 2000) für den Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

stellt das Plangebiet und sein Umfeld als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dar.<br />

Die heute als Radweg genutzte Sambatrasse ist noch als Bahnstrecke dargestellt.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> (2005) stellt für das Plangebiet und<br />

sein Umfeld „Wohngebiet“ dar, nördlich angrenzend ist eine Grünanlage dargestellt.<br />

Das Vorhaben und die angrenzenden Flächen liegen im Innenbereich und damit außerhalb<br />

des Geltungsbereichs des Landschaftsplans.<br />

Berücksichtigung der in Fachplänen und Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes<br />

im Bauleitplan<br />

Die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, des Bundesnaturschutzgesetzes und des<br />

Raumordnungsgesetzes werden im Zuge des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens berücksichtigt.<br />

Auch die Belange des Denkmalschutzgesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

und des Landeswassergesetzes finden bei der Planung Berücksichtigung.<br />

9.1.3 Beschreibung des Plangebietes und seines Umfelds<br />

Das knapp 0,9 ha große Plangebiet liegt auf einem nach Westen geneigten Hang des Kiesbergs<br />

in <strong>Wuppertal</strong>, <strong>Stadt</strong>bezirk Elberfeld-West am Rande des Zooviertels und besteht aus<br />

dem an der Hindenburgstraße gelegenen Gemeindehaus mit Garten, einer Grünanlage mit älterem<br />

Baumbestand sowie Grabeländern und Gartenbrachen. Die bestehende Gartennutzung<br />

ist baurechtlich nicht gesichert. Auf den steilen Hangbereichen und am Hangfuß, die nicht als<br />

Garten genutzt werden können, hat sich ein Gehölz entwickelt.<br />

Im Norden schließen ein Spielplatz und Grünflächen an das Plangebiet an, im Westen die<br />

Sambatrasse und Wohnbauflächen, im Osten und im Süden weitere Wohnbauflächen. Etwa<br />

200 m weiter südlich beginnen dann die Waldflächen des Kiesbergkopfes.<br />

9.1.4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Der Vorhabenträger, die Pro Objekt Projektgesellschaft Planen + Bauen GmbH + Co. KG beabsichtigt<br />

den Neubau einer Wohnanlage im Bereich der Hindenburgstraße. Dazu wird in Zusammenarbeit<br />

mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> und dem Büro bms, Bochum, der vorhabenbezogene<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>1156V</strong> erstellt.<br />

Für das Plangebiet soll „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden. Die Grundflächenzahl<br />

(GRZ) beträgt 0,35. Im allgemeinen Wohngebiet WA1 ist eine Überschreitung der festgesetzten<br />

GRZ 0,35 durch Nebenanlagen bis zur GRZ 0,4 zulässig. (§ 19 Abs. 4 BauNVO). Im all-

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