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Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal

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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 34<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Die Bodenfunktionen des Plangebietes sind durch die bestehende Nutzung, Umlagerungen<br />

und Aufschüttungen nur eingeschränkt erhalten und nicht von besonderer Bedeutung. Auch<br />

das Umfeld weist keine Böden mit besonderen Funktionen auf.<br />

Die gering ergiebigen bis fehlenden Grundwasservorkommen im Plangebiet unterliegen keiner<br />

Nutzung und weisen eine geringe wasserhaushaltliche Bedeutung auf. Schutzgebiete sind<br />

nicht ausgewiesen. Natürliche Oberflächengewässer fehlen im Plangebiet, den Gewässern im<br />

Umfeld kommt keine besondere wasserhaushaltliche Bedeutung zu.<br />

Das Plangebiet mit seinen Gehölzbeständen hat eine Bedeutung für den klimatischen und<br />

lufthygienischen Ausgleich und unterliegt geringen bis mittleren lufthygienischen Vorbelastungen.<br />

Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild<br />

Das Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bild im Plangebiet wird durch den prägenden Gehölzbestand und<br />

die angrenzenden Gärten bestimmt. Insgesamt weist das Plangebiet eine hohe strukturelle<br />

Vielfalt, eine im Sieldungsraum eher hohe Natürlichkeit und eine ausgeprägte Eigenart auf.<br />

Eine wichtige Blickachse stellt die grüne Achse „Heimatplan“ dar, die von eine Grünanlage<br />

gebildet wird, die die Siedlung von West nach Ost durchläuft. Sie liegt außerhalb des Plangebietes.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Das Plangebiet weist keine Objekte des Denkmalschutzes auf. Bekannte Bodendenkmale<br />

sind ebenfalls nicht vorhanden.<br />

Unter Denkmalschutz stehen die Gebäude der Siedlung Heimatplan im Umfeld.<br />

Wechselwirkungen<br />

Auch das BauGB fordert den integrativen Prüfansatz des UVPG, der die einzelnen Umweltfaktoren<br />

einschließlich der Wechselwirkungen [§ 1 (6) 7 BauGB] zu berücksichtigen hat.<br />

Besonders zu berücksichtigende Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Schutzgütern (z.<br />

B. grundwassergeprägte Standorte mit daraus resultierenden besonderen Ausprägungen der<br />

Böden und der standortspezifischen Tier- und Pflanzenwelt) bestehen nicht. Auch konnten<br />

keine besonderen räumlichen Wechselwirkungen und -beziehungen zwischen den Teilflächen<br />

des B-Plangebietes oder zwischen dem B-Plangebiet und seinem Umfeld festgestellt werden.<br />

9.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Gärten weiter als Garten genutzt, solange sich<br />

Nutzer finden, ansonsten würde sich eine Gartenbrache einstellen.<br />

Die bestehende Gartenbrache des Gemeindehauses würde sich zu einer Vorwaldgesellschaft<br />

mit Ahorn und Birken weiter entwickeln. Das Gehölz würde sich der Klimaxgesellschaft des<br />

Landschaftsraumes entgegenentwickeln, dies sind artenarme bis artenreichere Rotbuchenwälder.

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