Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal
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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 34<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Die Bodenfunktionen des Plangebietes sind durch die bestehende Nutzung, Umlagerungen<br />
und Aufschüttungen nur eingeschränkt erhalten und nicht von besonderer Bedeutung. Auch<br />
das Umfeld weist keine Böden mit besonderen Funktionen auf.<br />
Die gering ergiebigen bis fehlenden Grundwasservorkommen im Plangebiet unterliegen keiner<br />
Nutzung und weisen eine geringe wasserhaushaltliche Bedeutung auf. Schutzgebiete sind<br />
nicht ausgewiesen. Natürliche Oberflächengewässer fehlen im Plangebiet, den Gewässern im<br />
Umfeld kommt keine besondere wasserhaushaltliche Bedeutung zu.<br />
Das Plangebiet mit seinen Gehölzbeständen hat eine Bedeutung für den klimatischen und<br />
lufthygienischen Ausgleich und unterliegt geringen bis mittleren lufthygienischen Vorbelastungen.<br />
Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild<br />
Das Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bild im Plangebiet wird durch den prägenden Gehölzbestand und<br />
die angrenzenden Gärten bestimmt. Insgesamt weist das Plangebiet eine hohe strukturelle<br />
Vielfalt, eine im Sieldungsraum eher hohe Natürlichkeit und eine ausgeprägte Eigenart auf.<br />
Eine wichtige Blickachse stellt die grüne Achse „Heimatplan“ dar, die von eine Grünanlage<br />
gebildet wird, die die Siedlung von West nach Ost durchläuft. Sie liegt außerhalb des Plangebietes.<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Das Plangebiet weist keine Objekte des Denkmalschutzes auf. Bekannte Bodendenkmale<br />
sind ebenfalls nicht vorhanden.<br />
Unter Denkmalschutz stehen die Gebäude der Siedlung Heimatplan im Umfeld.<br />
Wechselwirkungen<br />
Auch das BauGB fordert den integrativen Prüfansatz des UVPG, der die einzelnen Umweltfaktoren<br />
einschließlich der Wechselwirkungen [§ 1 (6) 7 BauGB] zu berücksichtigen hat.<br />
Besonders zu berücksichtigende Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Schutzgütern (z.<br />
B. grundwassergeprägte Standorte mit daraus resultierenden besonderen Ausprägungen der<br />
Böden und der standortspezifischen Tier- und Pflanzenwelt) bestehen nicht. Auch konnten<br />
keine besonderen räumlichen Wechselwirkungen und -beziehungen zwischen den Teilflächen<br />
des B-Plangebietes oder zwischen dem B-Plangebiet und seinem Umfeld festgestellt werden.<br />
9.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Gärten weiter als Garten genutzt, solange sich<br />
Nutzer finden, ansonsten würde sich eine Gartenbrache einstellen.<br />
Die bestehende Gartenbrache des Gemeindehauses würde sich zu einer Vorwaldgesellschaft<br />
mit Ahorn und Birken weiter entwickeln. Das Gehölz würde sich der Klimaxgesellschaft des<br />
Landschaftsraumes entgegenentwickeln, dies sind artenarme bis artenreichere Rotbuchenwälder.