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Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal

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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 5<br />

1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>1156V</strong> – Hindenburgstraße –<br />

liegt im <strong>Wuppertal</strong>er <strong>Stadt</strong>bezirk Elberfeld-West. Es wird im Süden durch eine Linie zwischen<br />

den Grundstück Hindenburgstraße 64 und der Sambatrasse, im Osten durch die<br />

Hindenburgstraße und die Gebäude Hindenburgstraße Hausnummern 56-64 und im Norden<br />

durch den öffentlichen Fußweg und die Parkanlage begrenzt. Der ca. 1 ha große räumliche<br />

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>1156V</strong> umfasst die Flurstücke<br />

79 (teilweise) aus Flur 277 und das Flurstück 200 aus Flur 250 in der Gemarkung Elberfeld<br />

und ist in der Plankarte durch Planzeichen eindeutig gekennzeichnet.<br />

2 Anlass der Planung und Entwicklungsziele<br />

2.1 Anlass der Planung<br />

Die ev. Kirchengemeinde Sonnborn plant die Veräußerung Ihres Grundstücks an der<br />

Hindenburgstraße einschließlich des aufstehenden Gemeindehauses. Diese Entwicklung ist<br />

auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der rückläufigen Zahl der Gemeindemitglieder<br />

zu betrachten. Die Kirchengemeinde hatte zwei Investoren aufgefordert,<br />

Konzepte für eine Neubebauung des Areals zu entwickeln.<br />

Die nun ausgewählte Variante wurde bereits im Vorfeld der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> vorgestellt. Aus<br />

Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> war das südlich angrenzende städtische Grundstück (Flurstück<br />

200) in die weiteren Planungsüberlegungen einzubeziehen. Der Geltungsbereich wurde daher<br />

entsprechend erweitert.<br />

Von Seiten des Investors ist der Erwerb und die Bebauung der Grundstücke vorgesehen.<br />

Hierbei soll das Gebäude des Gemeindehauses bestehen bleiben.<br />

2.2 Entwicklungsziele<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> besteht trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen eine große Nachfrage<br />

nach hochwertigen Eigentumswohnungen in sehr guter Lage. Hierbei werden insbesondere<br />

Standortfaktoren wie Zentrumsnähe, damit Nähe zu öffentlichen und privaten Infrastrukturangeboten,<br />

Nähe zu sozialen Angeboten und gleichzeitig eine ruhige Umgebung gesucht.<br />

Das im Zooviertel gelegene Plangebiet bietet die aufgezählten Standortqualitäten und darüber<br />

hinaus einen direkten Anschluss an ein südlich angrenzendes Wald- bzw. Naherholungsgebiet.<br />

Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt in fußläufiger Entfernung<br />

über S-Bahnlinien sowie Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe <strong>zum</strong> Plangebiet.<br />

Mit dem geplanten Angebot werden sowohl Familien mit Kindern, als auch ältere Menschen<br />

angesprochen.<br />

Hauptzielsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist somit die Ergänzung des Wohnungsangebotes im<br />

Westen des Ortsteils Elberfeld in einer siedlungsstrukturell hervorragend eingebundenen Lage.<br />

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB werden durch den <strong>Bebauungsplan</strong> insbesondere die<br />

Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler<br />

Bewohnerstrukturen und die Eigentumsbildung berücksichtigt. Darüber hinaus entspricht die<br />

Planung dem § 1a Abs. 2 BauGB im Sinne der Innenentwicklung durch Nachverdichtung in integrierter<br />

Siedlungslage.

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