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Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal

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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 43<br />

9.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Der vorliegende Umweltbericht betrachtet die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. <strong>1156V</strong> zu erwarten sind.<br />

Das Plangebiet ist derzeit durch Grabeländer, Gartenbrache, Staudenfluren und ein Sukzessionsgehölz<br />

gekennzeichnet. Im Westen schließt eine Grünanlage der Siedlung Heimatplan<br />

an, das restliche Umfeld ist durch Wohnbebauung und die westlich gelegene Sambatrasse<br />

gekennzeichnet.<br />

Dem Wohnen und den Wohnumfeldfunktionen kommt im Umfeld eine hohe Bedeutung zu.<br />

Die Grabeländer im Plangebiet haben eine Bedeutung für die Freizeitnutzung. Der östlich angrenzende<br />

Spielplatz ist für die Freizeitnutzung im Wohnumfeld bedeutsam. Weitere bedeutsame<br />

Erholungs- und Freizeitziele im Umfeld sind der Zoo der Kiesberg und die Sambatrasse.<br />

Die Tier- und Pflanzenwelt ist gekennzeichnet durch Vorkommen verbreiteter Arten der Siedlungs-<br />

und Sielungsrandflächen. Die größte Bedeutung weisen das Sukzessiongehölz (Wald<br />

i.S. des Waldgesetzes) und die Gartenbrachen mit altem Baumbestand auf. Vorbelastungen<br />

bestehen durch Einträge von Müll und Gartenabfällen. Seltene oder geschützte Tier- und<br />

Pflanzenarten wurden nicht angetroffen.<br />

Die Böden des Plangebietes weisen keine besonderen Funktionen auf. Bedeutsame Grundwasservorkommen<br />

und Oberflächengewässer fehlen, Schutzgebiete sind nicht ausgewiesen.<br />

Die Fläche hat aufgrund des bestehenden Gehölzbestandes eine Bedeutung für den klimatischen<br />

und lufthygienischen Ausgleich im städtischen Raum.<br />

Im Rahmen des Umweltberichtes werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />

ermittelt und beurteilt, die unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

unvermeidbar sind.<br />

Die geplante Neuaufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es lässt keine negativen neuen Auswirkungen<br />

auf den Menschen und die Wohnfunktion erwarten. Die Einhaltung der Richtwerte der<br />

TA-Lärm und der Grenzwerte der 16. BImSchV wurde geprüft. Die Überprüfung ergab, dass<br />

keine Überschreitungen zu erwarten sind. Die Erholungs- und Freizeitfunktion der beanspruchten<br />

Gärten geht verloren. Auswirkungen auf den angrenzenden Spielplatz, die Sambatrasse<br />

und Freizeitzielpunkte wie den Zoo und den Kiesberg entstehen nicht.<br />

Die Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>es führt <strong>zum</strong> Verlust von Gehölzen und Gartenflächen.<br />

Der Eingriffsumfang wurde ermittelt und Maßnahmen zur Kompensation werden vorgesehen.<br />

Auf den verbleibenden Freiflächen im Plangebiet wird eine naturnahe Gebüschpflanzung angelegt.<br />

Durch die Planung gehen Lebensräume für die Tierwelt der Siedlungs- und Siedlungsrandflächen<br />

verloren. Betroffen sind nur häufige und nicht gefährdete Arten. Die vorgesehenen<br />

Gehölzpflanzungen aus Bäumen und Sträuchern schaffen einen Ausgleich für den Lebensraumverlust,<br />

ein Waldausgleich erfolgt außerhalb des Plangebietes.<br />

Eine Betroffenheit von Gebieten des Netzes „Natura 2000“, Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen<br />

oder geschützten Landschaftsbestandteilen ist auszuschließen. Biotoptypen, die nach<br />

§ 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind, werden nicht beansprucht. Konflikte mit dem<br />

Artenschutz nach § 44 BNatSchG sind ebenfalls sicher auszuschließen.<br />

Böden mit besonderen Funktionen sind durch die Planung nicht betroffen. Oberflächengewässer<br />

sind durch den vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>1156V</strong> ebenfalls nicht betrof-

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