Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal
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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 9<br />
„Sind durch die Aufstellung oder Änderung eines <strong>Bebauungsplan</strong>s Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft zu erwarten, sind die Belange des Naturschutz und der Landschaftspflege nach<br />
§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB - konkretisiert<br />
um die in § 1a Abs. 3 genannten Elemente der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
(Vermeidungsgebot und Ausgleichspflicht) - zu berücksichtigen.<br />
Der Planungsträger hat bei einem Eingriff in Natur und Landschaft in einem Fachplan (Landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan oder Fachbeitrag) alle Angaben zu machen, die zur Beurteilung<br />
des Eingriffs notwendig sind.<br />
Die Festsetzung für Flächen oder Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich der Eingriffe können gemäß<br />
§ 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB wie folgt erfolgen:<br />
− auf den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind,<br />
− an anderer Stelle im sonstigen Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
(Eingriffsbebauungsplan),<br />
− in einem anderen <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />
An Stelle von Darstellungen und Festsetzungen können nach § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB<br />
− vertragliche Vereinbarungen gem. § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger im Rahmen<br />
−<br />
des Durchführungsvertrages oder<br />
sonstige geeignete Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich auf von der Gemeinde<br />
bereitgestellten Flächen<br />
getroffen werden. Dabei können nach § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB die Ausgleichsmaßnahmen<br />
auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen den Eingriffsgrundstücken im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
zugeordnet werden, ohne dass es hierfür einer weiteren planerischen Sicherung der Flächen<br />
bedarf.“<br />
Die Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags sind in den <strong>Bebauungsplan</strong> und<br />
den Umweltbericht eingegangen.<br />
4.5 Immissionssituation<br />
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines bestehenden Wohnsiedlungsbereichs. Störende<br />
Gewerbebetriebe sind in der unmittelbaren Umgebung nicht vorhanden.<br />
Nördlich des Plangebiets, in einer Entfernung von etwa 400 m Luftlinie befindet sich ein Industriebetrieb,<br />
der mit giftigen Stoffen umgeht. Unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG<br />
und des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie ist im Rahmen der Bauleitplanung zu prüfen, ob bei<br />
der Ansiedlung empfindlicher Nutzungen, hier: Wohnnutzung, die Achtungsabstände <strong>zum</strong> Betrieb<br />
eingehalten werden können. Der Planbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s liegt innerhalb der<br />
Achtungsabstände nach Störfallverordnung. In einer Einzelfallbetrachtung (TÜV NORD Systems<br />
GmbH & Co. KG: Gutachten zur Verträglichkeit des Vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
Nr. <strong>1156V</strong> – <strong>Wuppertal</strong>-Elberfeld-West - Hindenburgstraße - der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> mit<br />
dem benachbarten Betriebsbereich der Bayer Pharma AG, <strong>Wuppertal</strong> unter dem Gesichtspunkt<br />
des § 50 BImSchG/ Art. 12 Seveso-II-Richtlinie, Essen, Juli 2012) wurde festgestellt,<br />
dass die den Gefahrenpotentialen des Betriebs zugeordneten angemessenen Abstände das<br />
Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>s erreichen. Zu großen Teilen wird das Plangebiet durch die<br />
ermittelten Abstandswerte überdeckt.<br />
Im Rahmen der Planaufstellung wurde ein Schalltechnisches Gutachten erarbeitet (Hansen<br />
Ingenieure: Schalltechnische Untersuchung <strong>zum</strong> vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> NR.<br />
<strong>1156V</strong> Hindenburgstraße, <strong>Wuppertal</strong>, September 2012). Das Gutachten beurteilt die mit der<br />
geplanten Nutzung der Tiefgarage und der Pkw-Zufahrt verbundenen Geräuschimmissionen<br />
für die bestehende Wohnbebauung.<br />
Die schalltechnische Betrachtung der Tiefgaragenzufahrt erfolgt auf der Basis der TA-Lärm<br />
mit Berechnungsansätzen aus der Parkplatzlärmstudie (2007) für Tiefgaragen mit offener