13.01.2014 Aufrufe

Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal

Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal

Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 9<br />

„Sind durch die Aufstellung oder Änderung eines <strong>Bebauungsplan</strong>s Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft zu erwarten, sind die Belange des Naturschutz und der Landschaftspflege nach<br />

§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB - konkretisiert<br />

um die in § 1a Abs. 3 genannten Elemente der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

(Vermeidungsgebot und Ausgleichspflicht) - zu berücksichtigen.<br />

Der Planungsträger hat bei einem Eingriff in Natur und Landschaft in einem Fachplan (Landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan oder Fachbeitrag) alle Angaben zu machen, die zur Beurteilung<br />

des Eingriffs notwendig sind.<br />

Die Festsetzung für Flächen oder Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich der Eingriffe können gemäß<br />

§ 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB wie folgt erfolgen:<br />

− auf den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind,<br />

− an anderer Stelle im sonstigen Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

(Eingriffsbebauungsplan),<br />

− in einem anderen <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />

An Stelle von Darstellungen und Festsetzungen können nach § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB<br />

− vertragliche Vereinbarungen gem. § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger im Rahmen<br />

−<br />

des Durchführungsvertrages oder<br />

sonstige geeignete Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich auf von der Gemeinde<br />

bereitgestellten Flächen<br />

getroffen werden. Dabei können nach § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB die Ausgleichsmaßnahmen<br />

auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen den Eingriffsgrundstücken im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

zugeordnet werden, ohne dass es hierfür einer weiteren planerischen Sicherung der Flächen<br />

bedarf.“<br />

Die Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags sind in den <strong>Bebauungsplan</strong> und<br />

den Umweltbericht eingegangen.<br />

4.5 Immissionssituation<br />

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines bestehenden Wohnsiedlungsbereichs. Störende<br />

Gewerbebetriebe sind in der unmittelbaren Umgebung nicht vorhanden.<br />

Nördlich des Plangebiets, in einer Entfernung von etwa 400 m Luftlinie befindet sich ein Industriebetrieb,<br />

der mit giftigen Stoffen umgeht. Unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG<br />

und des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie ist im Rahmen der Bauleitplanung zu prüfen, ob bei<br />

der Ansiedlung empfindlicher Nutzungen, hier: Wohnnutzung, die Achtungsabstände <strong>zum</strong> Betrieb<br />

eingehalten werden können. Der Planbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s liegt innerhalb der<br />

Achtungsabstände nach Störfallverordnung. In einer Einzelfallbetrachtung (TÜV NORD Systems<br />

GmbH & Co. KG: Gutachten zur Verträglichkeit des Vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

Nr. <strong>1156V</strong> – <strong>Wuppertal</strong>-Elberfeld-West - Hindenburgstraße - der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> mit<br />

dem benachbarten Betriebsbereich der Bayer Pharma AG, <strong>Wuppertal</strong> unter dem Gesichtspunkt<br />

des § 50 BImSchG/ Art. 12 Seveso-II-Richtlinie, Essen, Juli 2012) wurde festgestellt,<br />

dass die den Gefahrenpotentialen des Betriebs zugeordneten angemessenen Abstände das<br />

Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>s erreichen. Zu großen Teilen wird das Plangebiet durch die<br />

ermittelten Abstandswerte überdeckt.<br />

Im Rahmen der Planaufstellung wurde ein Schalltechnisches Gutachten erarbeitet (Hansen<br />

Ingenieure: Schalltechnische Untersuchung <strong>zum</strong> vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> NR.<br />

<strong>1156V</strong> Hindenburgstraße, <strong>Wuppertal</strong>, September 2012). Das Gutachten beurteilt die mit der<br />

geplanten Nutzung der Tiefgarage und der Pkw-Zufahrt verbundenen Geräuschimmissionen<br />

für die bestehende Wohnbebauung.<br />

Die schalltechnische Betrachtung der Tiefgaragenzufahrt erfolgt auf der Basis der TA-Lärm<br />

mit Berechnungsansätzen aus der Parkplatzlärmstudie (2007) für Tiefgaragen mit offener

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!