Bebauungsplan 1156V - Begründung zum ... - Stadt Wuppertal
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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>1156V</strong> - HINDENBURGSTRAßE - 26<br />
Da die Kampfmittelfreiheit des Plangebiets nicht vollständig ausgeschlossen werden kann,<br />
nimmt der <strong>Bebauungsplan</strong> einen allgemeinen Hinweis <strong>zum</strong> Verhalten beim Fund von Kampfmittel<br />
bzw. Verdacht auf Kampfmittel auf.<br />
7.3.5 Altlasten<br />
Hinweise auf das Vorhandensein von Altlasten liegen nicht vor. Westlich der Gebäude<br />
Hindenburgstraße 56 bis 60 befindet sich eine Hanganschüttung. Eine erfolgte Bodenerkundung<br />
zeigt auf, dass es sich dabei nur um umgelagerte Bodensedimente handelt. Höchstwahrscheinlich<br />
stammen diese aus Baugruben von Häusern an der Hindenburgstraße. Da<br />
das Vorhandensein von Altlasten im Plangebiet dennoch nicht vollständig ausgeschlossen<br />
werden kann, nimmt der <strong>Bebauungsplan</strong> einen allgemeinen Hinweis <strong>zum</strong> Verhalten beim<br />
Fund von Altlasten bzw. Verdacht auf Altlasten auf.<br />
8 Städtebauliche Kenndaten<br />
Verfahrensgebiet<br />
davon<br />
0,84 ha<br />
Allgemeine Wohngebiete 5.344 m²<br />
private Verkehrsfläche (GFL) 449 m²<br />
Fläche zur Anpflanzung 2.630 m²<br />
Anzahl der zu erwartenden Wohneinheiten 26<br />
9 Umweltbericht<br />
9.1 Einleitung<br />
9.1.1 Anlass und Aufgabenstellung, Inhalte und Ziele des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Die Projektgesellschaft Planen + Bauen GmbH + Co. KG beabsichtigt, eine Fläche zwischen<br />
der Hindenburgstraße und der Sambatrasse am Rand des Zooviertels einer baulichen Nutzung<br />
zuzuführen. Errichtet werden sollen 5 Wohngebäude. Durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> wurde<br />
die Einleitung eines Planverfahrens beschlossen. Dieses soll das Baurecht durch den vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>1156V</strong> - Hindenburgstraße - schaffen.<br />
Die Ermittlung und Beschreibung der mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen erfolgt<br />
im Rahmen des hier vorliegenden Umweltberichtes als Bestandteil der <strong>Begründung</strong>. Der<br />
Umweltbericht stellt die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und eine sachgerechte<br />
Abwägung der Umweltbelange durch die Kommune dar.<br />
Eine Grundlage für die erforderlichen Inhalte des Umweltberichts liefert die Anlage zu § 2<br />
Abs. 4 und § 2a BauGB. Die Gliederung des vorliegenden Umweltberichts baut auf dieser<br />
Vorgabe auf.<br />
9.1.2 Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />
Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen<br />
Nachfolgend werden relevante Fachgesetze und ihre wesentlichen Zielaussagen <strong>zum</strong> Umweltschutz<br />
dargestellt. Die Bezüge zu den jeweiligen Schutzgütern sind gekennzeichnet.