15.01.2014 Aufrufe

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

70 Recht_vollmacht<br />

Ist die Vollmacht von vornherein nur befristet<br />

o<strong>de</strong>r bedingt erteilt, erlischt sie<br />

schon durch Ablauf <strong>de</strong>r Frist o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Eintritt <strong>de</strong>r Bedingungen. Die Vollmacht<br />

kann aber auch je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rrufen<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Wi<strong>de</strong>rruf wirkt „ex nunc“,<br />

das heißt, die Wirksamkeit bis dahin<br />

abgeschlossener Vertretergeschäfte für<br />

und gegen <strong>de</strong>n Vertretenen bleibt unberührt.<br />

Zurück zum Kopierer-Fall: In unserem<br />

Fall kann daher <strong>de</strong>r Geschäftsführer <strong>de</strong>n<br />

Vertrag nicht einseitig beseitigen. Er<br />

Auch in Einkaufsfällen<br />

gelten die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmerhaftung.<br />

Bezugspunkt ist die sogenannte<br />

„betriebliche Veranlassung“,<br />

die zu einer Minimierung<br />

<strong>de</strong>r Haftung führt.<br />

muss also <strong>de</strong>n Vertrag erfüllen. Gleichwohl<br />

sollte er für die Zukunft<br />

• die bisherige Ersetzungspraxis für<br />

Material und Geräte durch allgemeine<br />

Bekanntmachung (zum Beispiel im Intranet<br />

o<strong>de</strong>r per E-Mail an die Mitarbeiter)<br />

been<strong>de</strong>n,<br />

• keine selbstständige Ersetzungspraxis<br />

durch die Mitarbeiter (mehr) dul<strong>de</strong>n<br />

sowie<br />

• einzelnen Personen eine (im Innenverhältnis<br />

begrenzte) Vollmacht erteilen,<br />

damit sie für Ersatz von Büromaterial<br />

sorgen können.<br />

Wann haftet <strong>de</strong>r Arbeitnehmer?<br />

Was aber ist, wenn <strong>de</strong>m Arbeitgeber im<br />

Rahmen eines durch <strong>de</strong>n Arbeitnehmer<br />

durchgeführten Geschäftsabschlusses<br />

ein Scha<strong>de</strong>n entsteht? Diese Frage ist<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r allgemeinen<br />

Grundsätze zur arbeitsrechtlichen<br />

Arbeitnehmerhaftung, also zu <strong>de</strong>n Haftungsfolgen<br />

bei Pflichtverletzungen<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers bei betrieblicher<br />

Tätigkeit zu beantworten. Zu <strong>de</strong>nken ist<br />

hier insbeson<strong>de</strong>re an Schädigungen <strong>de</strong>s<br />

Arbeitgebers in Form eines Sach-, Personen-<br />

o<strong>de</strong>r Vermögensscha<strong>de</strong>ns, aber<br />

auch an Schädigungen von Arbeitskollegen<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Dritten.<br />

Grundsätzlich kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

vom Arbeitnehmer Scha<strong>de</strong>nsersatz verlangen,<br />

wenn dieser seine Pflichten aus<br />

<strong>de</strong>m Arbeitsvertrag verletzt hat, <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

die Vertragsverletzung zu<br />

vertreten hat, <strong>de</strong>m Arbeitgeber hieraus<br />

ein Scha<strong>de</strong>n erwächst und zwischen<br />

Vertragsverletzung und Scha<strong>de</strong>n ein<br />

Kausalzusammenhang besteht. Etwaige<br />

Ansprüche über Erstattung eines Scha<strong>de</strong>ns<br />

zwischen <strong>de</strong>n Arbeitsvertragsparteien<br />

sind nach <strong>de</strong>n zivilrechtlichen<br />

Normen <strong>de</strong>s BGB zu beurteilen. Danach<br />

müsste <strong>de</strong>r Arbeitnehmer bereits bei<br />

einer (leicht) fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

die daraus resultieren<strong>de</strong>n finanziellen<br />

Schä<strong>de</strong>n vollumfänglich ersetzen.<br />

Dies kann – je nach Scha<strong>de</strong>nssumme –<br />

dazu führen, dass <strong>de</strong>r Arbeitnehmer in<br />

seiner Existenz gefähr<strong>de</strong>t ist.<br />

Betriebliche Veranlassung und<br />

<strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Fahrlässigkeit<br />

Vor diesem Hintergrund schränkt die<br />

höchstrichterliche Rechtsprechung in<br />

bestimmten Fällen die Arbeitnehmerhaftung<br />

ein, obwohl schuldhaft ein Scha<strong>de</strong>n<br />

verursacht wor<strong>de</strong>n ist. Bezugspunkt<br />

für die Haftungsminimierung ist die sogenannte<br />

„betriebliche Veranlassung“.<br />

Hierunter sind solche Tätigkeiten <strong>de</strong>s<br />

Arbeitnehmers zu verstehen, die ihm<br />

arbeitsvertraglich übertragen wor<strong>de</strong>n<br />

sind o<strong>de</strong>r die er im Interesse <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />

für <strong>de</strong>n Betrieb ausführt. In Abhängigkeit<br />

von <strong>de</strong>m Verschul<strong>de</strong>nsgrad<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers wird die Haftung<br />

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

folglich aufgeteilt (sogenannter „innerbetrieblicher<br />

Scha<strong>de</strong>nsausgleich“).<br />

Für diese Haftungsverteilung sind<br />

stets sämtliche Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalls<br />

zu berücksichtigen. Gleichwohl haben<br />

sich drei Haftungsstufen herausgebil<strong>de</strong>t:<br />

• Leichte Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer<br />

haftet nicht bei geringfügigen o<strong>de</strong>r<br />

leicht entschuldbaren Nachlässigkeiten,<br />

die je<strong>de</strong>m Mitarbeiter passieren können.<br />

• Mittlere Fahrlässigkeit: Normale o<strong>de</strong>r<br />

mittlere Fahrlässigkeit ist bei Fehlern<br />

gegeben, die nicht nur ein geringfügiges,<br />

aber auch noch kein grobes Fehlverhalten<br />

darstellen. Der entstan<strong>de</strong>ne<br />

Scha<strong>de</strong>n ist unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

Gesamtumstän<strong>de</strong> von Scha<strong>de</strong>nsanlass<br />

und Scha<strong>de</strong>nsfolgen zwischen Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber aufzuteilen.<br />

Dabei sind unter an<strong>de</strong>rem die Gefahrgeneigtheit<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeit, die Scha<strong>de</strong>nshöhe,<br />

die Stellung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers und<br />

sein bisheriges Verhalten im Betrieb sowie<br />

die Versicherbarkeit <strong>de</strong>s Risikos zu<br />

berücksichtigen.<br />

• Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Der<br />

Arbeitnehmer han<strong>de</strong>lt grob fahrlässig,<br />

wenn er die im Verkehr erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Sorgfalt in beson<strong>de</strong>rs schwerem Maße<br />

verletzt und Verhaltensregeln missachtet,<br />

die im konkreten Fall je<strong>de</strong>m<br />

einleuchten müssen. Vorsatz ist dann<br />

gegeben, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n wissentlich und absichtlich<br />

herbeiführt. Grundsätzlich haftet <strong>de</strong>r<br />

Arbeitnehmer in bei<strong>de</strong>n Fällen für <strong>de</strong>n<br />

gesamten Scha<strong>de</strong>n.<br />

Zurück zum Kopierer-Fall: Vor <strong>de</strong>m<br />

Hintergrund <strong>de</strong>r Fahrlässigkeitsstufen<br />

könnte in unserem Fall bei einer streitigen<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzung eine Einstufung<br />

als „mittlere Fahrlässigkeit“<br />

wahrscheinlich sein. Dem Mitarbeiter<br />

dürfte klar gewesen sein, dass Luxus-Kopiergeräte<br />

nicht zwingend erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ARBEITSHILFE<br />

Muster Prokura vereinbaren, beim Han<strong>de</strong>lsregister<br />

anzeigen o<strong>de</strong>r löschen (HI100304)<br />

Die Arbeitshilfe fin<strong>de</strong>n Sie im <strong>Haufe</strong><br />

Personal Office (HPO). Internetzugriff:<br />

www.haufe.<strong>de</strong>/hi100304<br />

personalmagazin 06 / 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!