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Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB

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11.10.2013<br />

Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />

Ostendorf (2007)<br />

„Sittliche Reife bedeutet, dass die Entwicklungsreife im<br />

Wertebewusstsein abgesichert sein muss, d.h., die Unterscheidung<br />

<strong>von</strong> Recht und Unrecht muss auch in der Gefühlswelt verankert sein.<br />

Umgekehrt heißt geistige Entwicklungsreife, dass diese Unterscheidung<br />

rational getroffen werden kann.“<br />

Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />

Zwischen der sittlichen und der geistigen Entwicklung besteht kein<br />

stringenter Zusammenhang (Esser et al., 1991).<br />

Insbesondere die körperliche und die geistige Entwicklung verlaufen<br />

nicht parallel, können sogar diametral verlaufen (z.B. bei<br />

Überforderung der sozialen Kompetenz bei körperlicher Frühreife)<br />

Die Reduktion der geistigen Reife auf die intellektuelle Entwicklung ist<br />

unangemessen. Ebenso relevant sind Defizite in anderen kognitiven<br />

Funktionsbereichen, wie z.B. Aufmerksamkeitsstörungen,<br />

Teilleistungsstörungen, Sprachprobleme, Beeinträchtigungen der<br />

sozialen Wahrnehmung und Informationsverarbeitung.<br />

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