Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB
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11.10.2013<br />
Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />
Justizpraxis zur Prüfung/Anwendung des<br />
Aktenanalysen<br />
3 JGG<br />
Schulz (2001)<br />
Bundesweite Auswertung aller in den Jahren 1987-1996 ergangenen<br />
Urteile, in denen die Jugendhöchststrafe <strong>von</strong> 10 Jahren verhängt<br />
wurde<br />
‣ Verantwortlichkeit nur in einem Fall verneint<br />
‣ Von 21 Urteilen fand nur bei zwei Urteilen eine umfassende<br />
Subsumtion unter 3 JGG statt<br />
‣ in sechs Fällen wurde ein Sachverständiger hinzugezogen<br />
‣ in den weiteren 15 Urteilen fand gar keine oder keine genügende<br />
Bezugnahme auf 3 JGG statt<br />
Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />
Schlussfolgerungen<br />
Erhebliche Diskrepanz zwischen Rechtstheorie und tatsächlicher<br />
Rechtspraxis<br />
Kritik richtet sich nicht primär gegen die Ergebnisse der<br />
Verantwortlichkeitsbeurteilung, sondern dagegen, dass diese<br />
häufig nur sehr oberflächlich und formelhalft abgehandelt wird; die<br />
angewandten Beurteilungskriterien sind – wenn überhaupt – nur<br />
rudimentär erkennbar<br />
Aktenanalysen zeigen nur die Resultate einer Beurteilung. Sie<br />
geben keinen Einblick in den Beurteilungsprozess<br />
Gegenstand unserer Untersuchung ist eine Analyse der<br />
Beurteilungsprozesses und der dabei wirksamen Variablen (wie<br />
z.B. Einstellungen, Berufserfahrung, Art der Tat, JGH-Berichte)<br />
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