Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB
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11.10.2013<br />
Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />
Zustimmung zu den Thesen der Jugendstrafrechtsreform-Kommission der DVJJ<br />
Richter Staats. Schöffen JGH Strafvert.<br />
Eine Reform des §3 JGG ist erforderlich 19,5% 25,5% 39,3% 35,1% 45,2%<br />
Der §3 JGG ist in seinem Wortlaut neu zu gestalten 27,5% 24,5% 37,1% 45,5% 51,6%<br />
Das altersbedingte Fehlen der Einsichts-und<br />
Steuerungsfähigkeit ist exemplarisch zu konkretisieren 32,5% 30% 63,9% 70,5% 51,6%<br />
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher sollte in<br />
jedem Einzelfall schon vor dem Abschluss der Ermittlungen 65,9% 51% 56,2% 34,1% 71%<br />
geprüft werden<br />
Das Fehlen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist bei<br />
Jugendlichen eher der Ausnahmefall<br />
87,8% 96,2% 41,6% 87,2% 54,8%<br />
Im unteren Altersbereich der Strafbarkeit ist häufig noch<br />
nicht ein die strafrechtliche Verantwortlichkeit begründender 2,4% 11,5% 46,1% 14,3% 51,6%<br />
Entwicklungsstand erreicht<br />
Staatsanwaltschaft und Gericht ist eine Begründungspflicht<br />
für die Annahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 22% 11,5% 44,9% 37,2% 71%<br />
aufzuerlegen<br />
Der Zwang zu zusätzlicher Begründung führt im<br />
„Massengeschäft“ zu Floskeln, die niemandem nützen 82,9% 86,5% 38,2% 67,9% 61,3%<br />
Bei nicht gegebener strafrechtlicher Verantwortung sind die<br />
jugendhilferechtlichen und zivilrechtlichen<br />
Reaktionsmöglichkeiten ausreichend<br />
Jugendliche Bagatellkriminalität sollte nicht verfolgt werden,<br />
wenn sie keine oder nur geringfügige Schäden oder<br />
Gefährdungen verursacht hat und die Schuld des Täters<br />
gering ist<br />
Sollte der §3 JGG Ihrer Meinung nach ersatzlos gestrichen<br />
werden?<br />
63,4% 55,8% 25,8% 59% 58,1%<br />
41,5% 36,5% 27% 42,9% 51,6%<br />
0% 3,8% 0% 1,3% 0%<br />
Beiden Aussagen1,2und 10gaben die meistenSchöffenan, die Aussagen nichteinschätzenzukönnen<br />
Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />
Zustimmung zu den Thesen der Jugendstrafrechtsreform-Kommission der DVJJ<br />
Richter Staats. Schöffen JGH Strafvert.<br />
Eine Reform des §3 JGG ist erforderlich 19,5% 25,5% 39,3% 35,1% 45,2%<br />
Der §3 JGG ist in seinem Wortlaut neu zu gestalten 27,5% 24,5% 37,1% 45,5% 51,6%<br />
Das altersbedingte Fehlen der Einsichts-und<br />
Steuerungsfähigkeit ist exemplarisch zu konkretisieren 32,5% 30% 63,9% 70,5% 51,6%<br />
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher sollte in<br />
jedem Einzelfall schon vor dem Abschluss der Ermittlungen 65,9% 51% 56,2% 34,1% 71%<br />
geprüft werden<br />
Das Fehlen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist bei<br />
Jugendlichen eher der Ausnahmefall<br />
87,8% 96,2% 41,6% 87,2% 54,8%<br />
Im unteren Altersbereich der Strafbarkeit ist häufig noch<br />
nicht ein die strafrechtliche Verantwortlichkeit begründender 2,4% 11,5% 46,1% 14,3% 51,6%<br />
Entwicklungsstand erreicht<br />
Staatsanwaltschaft und Gericht ist eine Begründungspflicht<br />
für die Annahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 22% 11,5% 44,9% 37,2% 71%<br />
aufzuerlegen<br />
Der Zwang zu zusätzlicher Begründung führt im<br />
„Massengeschäft“ zu Floskeln, die niemandem nützen 82,9% 86,5% 38,2% 67,9% 61,3%<br />
Bei nicht gegebener strafrechtlicher Verantwortung sind die<br />
jugendhilferechtlichen und zivilrechtlichen<br />
Reaktionsmöglichkeiten ausreichend<br />
Jugendliche Bagatellkriminalität sollte nicht verfolgt werden,<br />
wenn sie keine oder nur geringfügige Schäden oder<br />
Gefährdungen verursacht hat und die Schuld des Täters<br />
gering ist<br />
Sollte der §3 JGG Ihrer Meinung nach ersatzlos gestrichen<br />
werden?<br />
63,4% 55,8% 25,8% 59% 58,1%<br />
41,5% 36,5% 27% 42,9% 51,6%<br />
0% 3,8% 0% 1,3% 0%<br />
Beiden Aussagen1,2und 10gaben die meistenSchöffenan, die Aussagen nichteinschätzenzukönnen<br />
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