04.02.2014 Aufrufe

Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB

Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB

Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11.10.2013<br />

Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />

Zustimmung zu den Thesen der Jugendstrafrechtsreform-Kommission der DVJJ<br />

Richter Staats. Schöffen JGH Strafvert.<br />

Eine Reform des §3 JGG ist erforderlich 19,5% 25,5% 39,3% 35,1% 45,2%<br />

Der §3 JGG ist in seinem Wortlaut neu zu gestalten 27,5% 24,5% 37,1% 45,5% 51,6%<br />

Das altersbedingte Fehlen der Einsichts-und<br />

Steuerungsfähigkeit ist exemplarisch zu konkretisieren 32,5% 30% 63,9% 70,5% 51,6%<br />

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher sollte in<br />

jedem Einzelfall schon vor dem Abschluss der Ermittlungen 65,9% 51% 56,2% 34,1% 71%<br />

geprüft werden<br />

Das Fehlen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist bei<br />

Jugendlichen eher der Ausnahmefall<br />

87,8% 96,2% 41,6% 87,2% 54,8%<br />

Im unteren Altersbereich der Strafbarkeit ist häufig noch<br />

nicht ein die strafrechtliche Verantwortlichkeit begründender 2,4% 11,5% 46,1% 14,3% 51,6%<br />

Entwicklungsstand erreicht<br />

Staatsanwaltschaft und Gericht ist eine Begründungspflicht<br />

für die Annahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 22% 11,5% 44,9% 37,2% 71%<br />

aufzuerlegen<br />

Der Zwang zu zusätzlicher Begründung führt im<br />

„Massengeschäft“ zu Floskeln, die niemandem nützen 82,9% 86,5% 38,2% 67,9% 61,3%<br />

Bei nicht gegebener strafrechtlicher Verantwortung sind die<br />

jugendhilferechtlichen und zivilrechtlichen<br />

Reaktionsmöglichkeiten ausreichend<br />

Jugendliche Bagatellkriminalität sollte nicht verfolgt werden,<br />

wenn sie keine oder nur geringfügige Schäden oder<br />

Gefährdungen verursacht hat und die Schuld des Täters<br />

gering ist<br />

Sollte der §3 JGG Ihrer Meinung nach ersatzlos gestrichen<br />

werden?<br />

63,4% 55,8% 25,8% 59% 58,1%<br />

41,5% 36,5% 27% 42,9% 51,6%<br />

0% 3,8% 0% 1,3% 0%<br />

Beiden Aussagen1,2und 10gaben die meistenSchöffenan, die Aussagen nichteinschätzenzukönnen<br />

Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />

Zustimmung zu den Thesen der Jugendstrafrechtsreform-Kommission der DVJJ<br />

Richter Staats. Schöffen JGH Strafvert.<br />

Eine Reform des §3 JGG ist erforderlich 19,5% 25,5% 39,3% 35,1% 45,2%<br />

Der §3 JGG ist in seinem Wortlaut neu zu gestalten 27,5% 24,5% 37,1% 45,5% 51,6%<br />

Das altersbedingte Fehlen der Einsichts-und<br />

Steuerungsfähigkeit ist exemplarisch zu konkretisieren 32,5% 30% 63,9% 70,5% 51,6%<br />

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher sollte in<br />

jedem Einzelfall schon vor dem Abschluss der Ermittlungen 65,9% 51% 56,2% 34,1% 71%<br />

geprüft werden<br />

Das Fehlen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist bei<br />

Jugendlichen eher der Ausnahmefall<br />

87,8% 96,2% 41,6% 87,2% 54,8%<br />

Im unteren Altersbereich der Strafbarkeit ist häufig noch<br />

nicht ein die strafrechtliche Verantwortlichkeit begründender 2,4% 11,5% 46,1% 14,3% 51,6%<br />

Entwicklungsstand erreicht<br />

Staatsanwaltschaft und Gericht ist eine Begründungspflicht<br />

für die Annahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 22% 11,5% 44,9% 37,2% 71%<br />

aufzuerlegen<br />

Der Zwang zu zusätzlicher Begründung führt im<br />

„Massengeschäft“ zu Floskeln, die niemandem nützen 82,9% 86,5% 38,2% 67,9% 61,3%<br />

Bei nicht gegebener strafrechtlicher Verantwortung sind die<br />

jugendhilferechtlichen und zivilrechtlichen<br />

Reaktionsmöglichkeiten ausreichend<br />

Jugendliche Bagatellkriminalität sollte nicht verfolgt werden,<br />

wenn sie keine oder nur geringfügige Schäden oder<br />

Gefährdungen verursacht hat und die Schuld des Täters<br />

gering ist<br />

Sollte der §3 JGG Ihrer Meinung nach ersatzlos gestrichen<br />

werden?<br />

63,4% 55,8% 25,8% 59% 58,1%<br />

41,5% 36,5% 27% 42,9% 51,6%<br />

0% 3,8% 0% 1,3% 0%<br />

Beiden Aussagen1,2und 10gaben die meistenSchöffenan, die Aussagen nichteinschätzenzukönnen<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!