Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB
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11.10.2013<br />
Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />
Justizpraxis zur Prüfung/Anwendung des<br />
Aktenanalysen<br />
3 JGG<br />
Keller, Kuhn und Lempp (1975)<br />
Auswertung <strong>von</strong> 156 Akten <strong>von</strong> zwei Amtsgerichten aus dem Jahr 1969<br />
‣ Verantwortlichkeit nur in einem Fall verneint<br />
‣ Urteilsbegründung „formelhaft“; in 2/3 der Fälle fand sich im Urteil nur<br />
die Formulierung „im Besitz der erforderlichen Strafreife“, ohne eine<br />
nähere Ausführung<br />
‣ Als einziges Kriterium wurde meist „altersentsprechend“ genannt<br />
‣ psychosoziale Situation, Entwicklung und soziales Herkunftsmilieu<br />
nicht berücksichtigt<br />
Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />
Justizpraxis zur Prüfung/Anwendung des<br />
Aktenanalysen<br />
3 JGG<br />
Lemm (2000)<br />
Aktenanalyse mit 100 Strafverfahrensakten aus dem Jahre 1992<br />
<strong>von</strong> Straftätern zwischen 14 und 17 Jahren<br />
‣ Verantwortlichkeit nur in einem Fall verneint<br />
‣ In den Urteilen wurde die Verantwortungsreife durchgängig<br />
formelhaft bejaht, mit der schon <strong>von</strong> Keller et al. (1975)<br />
erwähnten Aussage „Aufgrund des (altersgemäßen) Eindrucks<br />
in der Hauptverhandlung“<br />
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