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Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB

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11.10.2013<br />

Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />

Justizpraxis zur Prüfung/Anwendung des<br />

Aktenanalysen<br />

3 JGG<br />

Keller, Kuhn und Lempp (1975)<br />

Auswertung <strong>von</strong> 156 Akten <strong>von</strong> zwei Amtsgerichten aus dem Jahr 1969<br />

‣ Verantwortlichkeit nur in einem Fall verneint<br />

‣ Urteilsbegründung „formelhaft“; in 2/3 der Fälle fand sich im Urteil nur<br />

die Formulierung „im Besitz der erforderlichen Strafreife“, ohne eine<br />

nähere Ausführung<br />

‣ Als einziges Kriterium wurde meist „altersentsprechend“ genannt<br />

‣ psychosoziale Situation, Entwicklung und soziales Herkunftsmilieu<br />

nicht berücksichtigt<br />

Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />

Justizpraxis zur Prüfung/Anwendung des<br />

Aktenanalysen<br />

3 JGG<br />

Lemm (2000)<br />

Aktenanalyse mit 100 Strafverfahrensakten aus dem Jahre 1992<br />

<strong>von</strong> Straftätern zwischen 14 und 17 Jahren<br />

‣ Verantwortlichkeit nur in einem Fall verneint<br />

‣ In den Urteilen wurde die Verantwortungsreife durchgängig<br />

formelhaft bejaht, mit der schon <strong>von</strong> Keller et al. (1975)<br />

erwähnten Aussage „Aufgrund des (altersgemäßen) Eindrucks<br />

in der Hauptverhandlung“<br />

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