Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB
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11.10.2013<br />
Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />
Das JGG ist historisch gesehen aus dem Erwachsenenstrafrecht<br />
hervorgegangen, nicht aus einer entwicklungspsychologischen<br />
Analyse der spezifischen Bedürfnisse und Kompetenzen junger<br />
Rechtsbrecher<br />
Es herrscht jedoch ein weitgehender Konsens über die<br />
grundsätzliche Privilegierung jugendlicher Täter (mildere<br />
Sanktionen, stärkere Betonung der Spezialprävention, Vorrang des<br />
Erziehungsdankens)<br />
Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />
Die Altersgrenzen des § 19 StGB:<br />
- unter 14 Jahre: Kind, nicht strafrechtlich verantwortlich<br />
- unter 18 Jahre: Jugendlicher, bedingt strafrechtlich<br />
verantwortlich<br />
- unter 21 Jahre: Heranwachsender, generell strafrechtlich<br />
verantwortlich<br />
erscheinen zwar alltagspsychologisch stimmig, werden aber nicht<br />
durch entwicklungspsychologische Befunde zu entsprechenden<br />
(sprunghaften) qualitativen oder quantitativen Veränderungen<br />
gestützt.<br />
Gleichwohl finden sich Hinweise, dass die gewählten<br />
Altersspannen sinnvoll erscheinen<br />
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