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Vortrag von Herrn Prof.Dr. Thomas Bliesener - SFBB

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11.10.2013<br />

Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />

Das JGG ist historisch gesehen aus dem Erwachsenenstrafrecht<br />

hervorgegangen, nicht aus einer entwicklungspsychologischen<br />

Analyse der spezifischen Bedürfnisse und Kompetenzen junger<br />

Rechtsbrecher<br />

Es herrscht jedoch ein weitgehender Konsens über die<br />

grundsätzliche Privilegierung jugendlicher Täter (mildere<br />

Sanktionen, stärkere Betonung der Spezialprävention, Vorrang des<br />

Erziehungsdankens)<br />

Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie<br />

Die Altersgrenzen des § 19 StGB:<br />

- unter 14 Jahre: Kind, nicht strafrechtlich verantwortlich<br />

- unter 18 Jahre: Jugendlicher, bedingt strafrechtlich<br />

verantwortlich<br />

- unter 21 Jahre: Heranwachsender, generell strafrechtlich<br />

verantwortlich<br />

erscheinen zwar alltagspsychologisch stimmig, werden aber nicht<br />

durch entwicklungspsychologische Befunde zu entsprechenden<br />

(sprunghaften) qualitativen oder quantitativen Veränderungen<br />

gestützt.<br />

Gleichwohl finden sich Hinweise, dass die gewählten<br />

Altersspannen sinnvoll erscheinen<br />

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