3R Die beschlossene Wende (Vorschau)
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Fachbericht<br />
Wasserversorgung<br />
Hygienische Aspekte bei der<br />
Sanierung von Trinkwasserleitungen<br />
Von Dr. <strong>Die</strong>tmar Petersohn<br />
Zusammenfassung: Mikrobiologische und chemische Verunreinigungen stellen ein erhebliches Problem für das Betreiben<br />
von Trinkwassernetzen dar.<br />
Eine Beeinträchtigung der Wasserqualität durch das einzubauende Material ist auszuschließen. Es sollten nur Materialien<br />
eingebaut werden, die dem Stand der Technik unter Beachtung des DVGW-Regelwerkes und den KTW-Empfehlungen<br />
entsprechen.<br />
Als Kernstück der Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwassergüte ist die Instandhaltung des Rohrnetzes zu<br />
betrachten. Im Rahmen der Kontrolle werden u. a. Maßnahmen zur Feststellung des Ist-Zustandes, z. B. regelmäßige<br />
Beprobungen des Verteilungsnetzes, durchgeführt. <strong>Die</strong> Wartung beinhaltet Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes,<br />
z. B. die Durchführung von Turnusspülungen. Mit der Instandsetzung werden Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />
des Soll-Zustandes ausgeführt, z. B. Reinigung und Desinfektion.<br />
Hintergrund<br />
Das Rohr- bzw. Leitungsnetz ist die Verpackung, in welchem<br />
Trinkwasser aus einer zentralen oder dezentralen Wasserversorgung<br />
dem Verbraucher zur Verfügung gestellt wird. Auch<br />
hier gibt es die unterschiedlichsten „Verpackungsmaterialien“.<br />
Bei den so genannten Transport- und Versorgungsleitungen<br />
überwiegen die Materialien Grauguss, Stahl (teilweise mit<br />
Auskleidungen wie Bitumen oder Zementmörtel), zementgebundene<br />
Werkstoffe und duktiler Guss. Verbreitung fand neben<br />
dem PE-Rohr auch das PVC-Rohr. Im Hausanschlussbereich<br />
werden in den letzten Jahren HD-PE-Werkstoffe eingesetzt.<br />
Bild 1: Teergetauchtes Rohr<br />
Für alle Rohrmaterialien gilt, dass beim Trinkwassertransport<br />
eine Beeinträchtigung der Wasserqualität durch das<br />
Rohrmaterial auszuschließen ist, dass die eingesetzten Materialien<br />
sich dem Wasser gegenüber als beständig erweisen,<br />
dass von Außen keine Gase oder Chemikalien durch das Rohrmaterial<br />
diffundieren und ein Wachstum von Bakterien durch<br />
die Abgabe von Nährstoffen nicht begünstigt wird. Mit besonderem<br />
Nachdruck wird in der Richtlinie 98/83/EG des Rates<br />
vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für<br />
den menschlichen Gebrauch im Artikel 10 Bezug auf die Materialauswahl<br />
genommen: „<strong>Die</strong> Mitgliedsstaaten treffen alle<br />
erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die bei<br />
der Aufbereitung oder der Verteilung von Wasser für den<br />
menschlichen Gebrauch verwendeten Stoffe oder Materialien<br />
für Neuanlagen und die mit solchen Stoffen und Materialien<br />
für Neuanlagen verbundenen Verunreinigungen in Wasser<br />
für den menschlichen Gebrauch nicht in Konzentrationen<br />
zurückbleiben, die höher sind als für ihren Verwendungszweck<br />
erforderlich, und den im Rahmen dieser Richtlinie vorgesehenen<br />
Schutz der menschlichen Gesundheit nicht direkt oder<br />
indirekt mindern;...“ [1]<br />
<strong>Die</strong> Sicherung der Qualität des Lebensmittels Trinkwasser<br />
auf dem Transportweg und die Gewährleistung der Betriebssicherheit<br />
des Rohrnetzes auf einem hohen Niveau sind<br />
ein wesentlicher Garant für eine hygienisch einwandfreie<br />
Trinkwasserversorgung.<br />
In der EG-Richtlinie wird in Artikel 6 die Stelle der Einhaltung<br />
der Wasserqualität neu definiert. „Artikel 6 Stelle der<br />
Einhaltung (1) <strong>Die</strong> nach Artikel 5 festgesetzten Parameterwerte<br />
sind einzuhalten: a) bei Wasser, das aus einem Verteilungsnetz<br />
stammt, am Austritt aus denjenigen Zapfstellen auf<br />
Grundstücken oder in Gebäuden und Einrichtungen, die normalerweise<br />
der Entnahme von Wasser für den menschlichen<br />
Gebrauch dienen; weiter heißt es: (2) Im Fall von Wasser gemäß<br />
Absatz 1 Buchstabe a) gelten für die Mitgliedsstaaten<br />
ihre Verpflichtungen nach diesem Artikel sowie nach Artikel 4<br />
536 7 / 2011