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Diabetes Journal Neue Insuline - Länger und schneller wirksam (Vorschau)

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Verbände<br />

<strong>Neue</strong>s aus dem B<strong>und</strong>esvorstand<br />

DDB: CGM-Anträge zufällig bewilligt oder abgelehnt<br />

Der Deutsche Diabetiker B<strong>und</strong> (DDB) kritisiert ein<br />

neues standardisiertes Formular zur Beantragung<br />

eines kontinuierlichen Glukosemesssystems (CGM),<br />

das diabetesDE vor kurzem vorgelegt hat.<br />

Der DDB, Deutschlands größte Selbsthilfeorganisation für Diabetiker,<br />

befürchtet dadurch sogar weitere Einschränkungen in<br />

der CGM-Versorgung.<br />

„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso die Inklusion, also<br />

die soziale Teilhabe von Diabetikern, erst ganz am Ende des<br />

Antrags steht. Wir vertreten die Forderung im Interesse der Diabetiker,<br />

dass Inklusion an erster Stelle stehen muss“, erklärt der<br />

DDB-B<strong>und</strong>esvorsitzende Dieter Möhler.<br />

„Im Gegensatz dazu begrüßen wir auch nicht die Nutzenprüfung<br />

der CGM durch das Institut für Qualität <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

im Ges<strong>und</strong>heitswesen (IQWiG), denn dieses Bewertungsverfahren<br />

ist aktuell die Ursache dafür, dass CGM-Geräte<br />

faktisch von der Versorgung ausgeschlossen sind“, macht<br />

Möhler deutlich. Schon im Frühjahr 2012 hat sich der DDB<br />

daher mit Unterstützung der Patientenvertretung beim Gemeinsamen<br />

B<strong>und</strong>esausschuss (G-BA) für die Einstellung des<br />

Methodenbewertungsverfahrens eingesetzt. Für den DDB ist<br />

bei der CGM-Nutzung weiterhin keine neue ärztliche Untersuchungs-<br />

oder Behandlungsmethode (NUB) ersichtlich. Ganz<br />

im Gegenteil musste der DDB feststellen, dass Nutzer der kontinuierlichen<br />

Glukosemessung weniger ärztliche Unterstützung<br />

benötigen, da sie anhand der Messwerte selbständiger<br />

agieren können.<br />

Der DDB hält es auch für „absolut unzumutbar, dass Diabetiker<br />

zunächst einen akut lebensbedrohlichen Zustand abwarten<br />

sollen, um sich für eine CGM-Nutzung zu qualifizieren“,<br />

ist sich Möhler sicher. Der Begriff der lebensbedrohlichen Erkrankung<br />

bzw. eines vergleichbaren Zustands wird vom B<strong>und</strong>essozialgericht<br />

sehr eng ausgelegt.<br />

So sollte nach Auffassung des Landessozialgerichts NRW eine<br />

drohende Amputation im Unterschenkelbereich bei einer Diabetikerin<br />

noch keinen lebensbedrohlichen Zustand darstellen.<br />

Das Sozialgericht Hamburg vertrat ebenfalls die Auffassung,<br />

dass selbst eine schwere Unterzuckerung (Hypoglykämie) mit<br />

Fremdhilfe nicht als akut lebensbedrohlich qualifiziert werden<br />

könne. Der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Berentung, aber<br />

auch der Verlust der Sehfähigkeit auf nur einem Auge wären<br />

z. B. ebenfalls nicht ausreichend, um eine CGM-Nutzung zu<br />

rechtfertigen.<br />

„Wieso folgt man hier den patientenfeindlichen Krankenkassenvorgaben,<br />

die unter Berufung auf die sog. NUB-Kriterien<br />

die meisten CGM-Anträge ablehnen? Im Patienteninteresse<br />

kann dies nicht sein“, betont der Rechtsanwalt. „Nach meinen<br />

<strong>Diabetes</strong>-<strong>Journal</strong> 1 /2014<br />

Erfahrungen scheint es im Moment mehr oder weniger vom<br />

Zufall abhängig zu sein, wessen Antrag auf ein CGM durchgeht<br />

<strong>und</strong> wessen nicht. Eine solche Willkür verbietet sich in einem<br />

demokratischen Rechtsstaat“, ergänzt die Rechtsanwältin Sabine<br />

Westermann vom DDB-Rechtsberatungsnetz.<br />

Der DDB kritisiert ebenfalls scharf, dass die CGM-Nutzung<br />

immer wieder als kostenintensiv gebrandmarkt wird. Bei den<br />

meisten Systemen können die Sensoren doppelt bis drei Mal<br />

so lange genutzt werden, gleichzeitig können Blutzuckermessungen<br />

drastisch reduziert <strong>und</strong> Notarzt einsätze sowie entsprechende<br />

Krankenhausaufenthalte gänzlich vermieden werden.<br />

„Gerade in schweren Fällen mussten wir feststellen, dass häufig<br />

schon gravierende Kosten entstanden waren, z. B. in Form<br />

von Krankenhausaufenthalten, Notarzteinsätzen, Krankengeldzahlungen,<br />

bis die Betroffenen, allerdings meist auch erst<br />

nach Anrufung des Sozialgerichts, mit einem CGM versorgt<br />

wurden“, sagt der DDB-B<strong>und</strong>esvorsitzende. „Hier wäre es weitaus<br />

wirtschaftlicher <strong>und</strong> weniger kostenintensiv gewesen, dem<br />

Diabetiker umgehend ein CGM zur Verfügung zu stellen, mal<br />

ganz abgesehen von dem persönlichen Leid des Diabetikers<br />

<strong>und</strong> seiner Familie bei solchen Strapazen.“<br />

CGM durchgängig nutzen können<br />

Für abwegig hält der DDB es auch, die Anträge auf eine 3-monatige<br />

Nutzungsdauer des CGM zu befristen. Genauso gut<br />

könnte man Blutzuckermessungen nur an drei Tagen der Woche<br />

durchführen. Die meisten CGM-Nutzer benötigen das<br />

Hilfsmittel durchgängig, schließlich handelt es sich um eine<br />

chronische Erkrankung.<br />

Als problematisch bewertet der DDB auch, dass Diabetiker<br />

nach dem standardisierten Antrag nachweisen sollen, dass die<br />

angestrebte Stoffwechsellage nur mit mehr als 10 Blutzuckermessungen<br />

am Tag zu erreichen sein soll. Möhler: „Das erste<br />

Problem ist schon, dass die meisten Diabetiker gar nicht so viele<br />

Teststreifen verschrieben bekommen, da die Ärzte befürchten,<br />

in Regress genommen zu werden. Des Weiteren muss davon<br />

ausgegangen werden, dass der Diabetiker dann eben auf<br />

entsprechend häufige Blutzuckermessungen verwiesen wird,<br />

wenn dadurch die angestrebte Stoffwechsellage erreicht werden<br />

kann.“<br />

Als „diskriminierend <strong>und</strong> rückständig“ beurteilte der DDB außerdem<br />

die Praxis einiger Krankenkassen <strong>und</strong> Medizinischen<br />

Dienste der Krankenversicherung (MDKs), die Diabetiker, die<br />

ein CGM u. a. aus beruflichen Gründen beantragt haben, dazu<br />

aufzufordern, den Arbeitsplatz an den <strong>Diabetes</strong> anzupassen,<br />

statt ein CGM zu benutzen.<br />

Pressemitteilung: Deutscher Diabetiker B<strong>und</strong> (DDB)<br />

www.diabetes-journal.de<br />

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