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DA - Österreichische Apothekerkammer

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TIPPS VOM APOTHEKER<br />

KOPFZEILE<br />

Versandhandel von<br />

Arzneimitteln und seine<br />

Tücken<br />

Die riskanten Seiten beim Bezug von Arzneimitteln über das Internet wurden vom Zoll,<br />

der Konsumentenvereinigung, der Arbeiterkammer und vom Gesundheitsministerium<br />

zur Genüge erläutert. Ein Urteil aus Deutschland zeigt, dass darüber hinaus im Falle der<br />

Arzneimittel das sonst gesetzlich bestehende Rückgaberecht der Käufer im Fernabsatz nicht<br />

gilt. In der Begründung des Landesgerichtes Halle wird festgehalten, dass eine fachgerechte<br />

Behandlung und Lagerung gelieferter Arzneimittel beim Verbraucher nicht vorauszusetzen ist.<br />

Mit diesem Urteil wird der Besonderheit von Arzneimitteln Rechnung getragen.<br />

TIPP: Die Flut der Arzneimittelfälschungen beim Versandhandel nimmt weiter zu. Mit Glück<br />

erhält man ein wirkungsloses, weil wirkstofffreies Medikament. Wer Pech hat, kann schwere<br />

gesundheitliche Schäden davon tragen. Die Homepage von Händlern lässt nicht mit Sicherheit<br />

erkennen, wer sie betreibt, von wo die Ware her kommt und ob das Angebot seriös ist. Zu dem<br />

gesundheitlichen Risiko einer Internetbestellung kommt noch das finanzielle dazu, wenn das<br />

Rückgaberecht, so wie in Deutschland bei einer offiziellen Versandapotheke, juristisch<br />

ausgeschlossen wird. Umgekehrt gefragt: Möchten Sie ein »Second-Hand«-Arzneimittel<br />

geliefert bekommen?<br />

<br />

© Ribah

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