DA - Österreichische Apothekerkammer
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TIPPS VOM APOTHEKER<br />
KOPFZEILE<br />
Versandhandel von<br />
Arzneimitteln und seine<br />
Tücken<br />
Die riskanten Seiten beim Bezug von Arzneimitteln über das Internet wurden vom Zoll,<br />
der Konsumentenvereinigung, der Arbeiterkammer und vom Gesundheitsministerium<br />
zur Genüge erläutert. Ein Urteil aus Deutschland zeigt, dass darüber hinaus im Falle der<br />
Arzneimittel das sonst gesetzlich bestehende Rückgaberecht der Käufer im Fernabsatz nicht<br />
gilt. In der Begründung des Landesgerichtes Halle wird festgehalten, dass eine fachgerechte<br />
Behandlung und Lagerung gelieferter Arzneimittel beim Verbraucher nicht vorauszusetzen ist.<br />
Mit diesem Urteil wird der Besonderheit von Arzneimitteln Rechnung getragen.<br />
TIPP: Die Flut der Arzneimittelfälschungen beim Versandhandel nimmt weiter zu. Mit Glück<br />
erhält man ein wirkungsloses, weil wirkstofffreies Medikament. Wer Pech hat, kann schwere<br />
gesundheitliche Schäden davon tragen. Die Homepage von Händlern lässt nicht mit Sicherheit<br />
erkennen, wer sie betreibt, von wo die Ware her kommt und ob das Angebot seriös ist. Zu dem<br />
gesundheitlichen Risiko einer Internetbestellung kommt noch das finanzielle dazu, wenn das<br />
Rückgaberecht, so wie in Deutschland bei einer offiziellen Versandapotheke, juristisch<br />
ausgeschlossen wird. Umgekehrt gefragt: Möchten Sie ein »Second-Hand«-Arzneimittel<br />
geliefert bekommen?<br />
<br />
© Ribah