Die öffentliche Verschwendung 2010
Die öffentliche Verschwendung 2010
Die öffentliche Verschwendung 2010
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Teure <strong>Die</strong>ner<br />
sein verwendet, dass es sich dabei um<br />
Steuergelder handelt“. Fraglich ist aber<br />
nach wie vor, ob die Steuerzahler für die<br />
Reiselust ihrer Abgeordneten gerade in<br />
Zeiten knapper <strong>öffentliche</strong>r Mittel noch<br />
Verständnis haben.<br />
Wilster. Wenn man die Stellenanzeige<br />
in der Tageszeitung sieht, könnte man<br />
denken, dass hier ein Großunternehmen<br />
eine Führungskraft sucht. Tatsächlich<br />
geht es aber nur um die Ausschreibung<br />
der Stelle eines neuen leitenden Verwaltungsbeamten<br />
für das Amt Wilstermarsch<br />
im Kreis Steinburg mit gerade<br />
mal rund 12.000 Einwohnern. Fast 5.000<br />
Euro ließ man es sich kosten, auch noch<br />
ein umfassendes Anforderungsprofil im<br />
Anzeigentext unterzubringen.<br />
Dabei machen viele andere Kommunen<br />
und Behörden es längst vor, wie es günstiger<br />
geht: Mit einer ansprechenden<br />
Anzeige im Stellenteil wird auf eine<br />
umfassende Ausschreibung im Internet<br />
hingewiesen. <strong>Die</strong>sen Einwand will<br />
man in Wilster aber nicht gelten lassen:<br />
Schließlich sei die Stellenbesetzung für<br />
das Amt von allergrößter Bedeutung<br />
und deshalb müsse sichergestellt werden,<br />
dass sie auch von allen interessierten<br />
Personen wahrgenommen werde.<br />
<strong>Die</strong>se Argumentation zeigt eine für den<br />
Steuerzahler erschreckende Einstellung<br />
auf. Wer die Gebote von Wirtschaftlichkeit<br />
und Sparsamkeit ernst nimmt, muss<br />
dieses auch nach außen dokumentieren<br />
– so wird ein Schuh daraus!<br />
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Löhne. <strong>Die</strong> Stadt Löhne hat ihre Verwaltung<br />
neu strukturiert. <strong>Die</strong> Personalkosten<br />
werden dadurch aber nicht sinken. Im<br />
Gegenteil. Das allein wäre für die Steuerzahler<br />
schon ärgerlich genug, doch ein<br />
Detail der Umstrukturierung hat zudem<br />
einen besonders bitteren Beigeschmack:<br />
die Schaffung und Besetzung der Amtsleiterstelle<br />
für Verwaltungssteuerung.<br />
<strong>Die</strong>se Stelle wurde mit der Besoldungsgruppe<br />
A 13 ausgewiesen. Der Beamte,<br />
der zum neuen Amtsleiter für Verwaltungssteuerung<br />
ernannt wurde, befindet<br />
sich noch in der Besoldungsgruppe A 12.<br />
Sein Gehalt stieg damit zum 1. April <strong>2010</strong>.<br />
Schön für den Beamten, schlecht für den<br />
Steuerzahler. Denn der frischgebackene<br />
Amtsleiter befindet sich in Altersteilzeit.<br />
Bis zum 31. Dezember <strong>2010</strong> arbeitet er<br />
In Löhne wurde ein Amtsleiter kurz vor<br />
Pensionierung noch schnell befördert.<br />
noch voll; ab 1. Januar 2011 tritt er jedoch<br />
in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit<br />
ein. Also muss dann ein neuer<br />
Amtsleiter her. Vermutlich jemand, der<br />
sich über eine Gehaltserhöhung freuen<br />
kann. Es kommt aber noch schlimmer:<br />
<strong>Die</strong> Pension eines Beamten richtet sich<br />
– anders als beim Arbeitnehmer – nicht<br />
nach dem Durchschnittsgehalt seines<br />
gesamten Arbeitslebens, sondern nach<br />
dem zuletzt bezogenen Gehalt. <strong>Die</strong> Pension<br />
des Amtsleiters wird also wegen der<br />
Beförderung kurz vor der Pensionierung<br />
steigen. Das heißt, die Steuerzahler müssen<br />
für eine höhere Pension aufkommen,<br />
obwohl der Betroffene dafür so gut wie<br />
keine Leistung erbracht hat. Das hat mehr<br />
als ein Geschmäckle. Zumal diese Beförderung<br />
2009 im Eilverfahren beschlossen<br />
wurde, da <strong>2010</strong> eine Haushaltssicherung<br />
droht. <strong>Die</strong> hat nämlich eine Beförderungssperre<br />
zur Folge, womit der neue<br />
Amtsleiter in der Besoldungsgruppe A 12<br />
geblieben wäre. Schlecht für ihn, schön<br />
für den Steuerzahler.<br />
Wolnzach. Unrühmlich machten der<br />
ehemalige Bürgermeister Josef Sch.<br />
und der frühere Kämmerer Wolfgang Z.<br />
des Marktes Wolnzach von sich reden.<br />
Sie haben in den Jahren 2007 und 2008<br />
ohne Kenntnis des Marktgemeinderats<br />
Kassenkredite über die satzungsgemäß<br />
zulässige Grenze von 3 Mio. Euro hinaus<br />
aufgenommen, und zwar zur Finanzierung<br />
eines umfangreichen Investitionsprogramms.<br />
Infolge der ungenehmigten<br />
Teure <strong>Die</strong>ner<br />
Kreditaufnahme sei dem Markt Wolnzach<br />
ein Schaden in Form einer Zinsbelastung<br />
in Höhe von rund 180.000 Euro entstanden.<br />
Der frühere Kämmerer Wolfgang<br />
Z. hat sich außerdem zwei Autos und einen<br />
Fernseher auf Kosten der Kommune<br />
gleichsam „in die eigene Tasche gesteckt“.<br />
<strong>Die</strong>ses Haushaltsgebaren blieb nicht folgenlos.<br />
Das Landgericht München II hat<br />
den früheren Bürgermeister Josef Sch.<br />
wegen Verwirklichung des Straftatbestands<br />
der Untreue nach § 266 StGB zu<br />
einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren<br />
verurteilt, die allerdings zur Bewährung<br />
ausgesetzt ist. Sein früherer Kämmerer<br />
Wolfgang Z. wurde zu einer Freiheitsstrafe<br />
von drei Jahren ohne Bewährung<br />
verurteilt. Auch wenn die Urteile noch<br />
nicht rechtskräftig sind – es wurde Revision<br />
zum Bundesgerichtshof eingelegt<br />
– haben die Übeltäter gleichsam ihre<br />
„Quittung“ schon bekommen. Aufgrund<br />
der erheblichen Verstöße gegen Haushaltsbestimmungen<br />
hat die Regierung<br />
von Oberbayern gegen den früheren<br />
Bürgermeister des Marktes Wolnzach,<br />
zuletzt Landrat des Landkreises Pfaffenhofen<br />
a. d. Ilm, ein Disziplinarverfahren<br />
eingeleitet, das derzeit wegen des noch<br />
nicht rechtskräftig abgeschlossenen<br />
Strafverfahrens ruht. Josef Sch. wurde<br />
außerdem vorläufig des <strong>Die</strong>nstes enthoben.<br />
Im Interesse der steuerzahlenden<br />
Wolnzacher Bürger bleibt zu hoffen, dass<br />
künftig im Wolnzacher Rathaus wieder<br />
Rechtstreue herrscht.<br />
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