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Die öffentliche Verschwendung 2010

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Teure <strong>Die</strong>ner<br />

sein verwendet, dass es sich dabei um<br />

Steuergelder handelt“. Fraglich ist aber<br />

nach wie vor, ob die Steuerzahler für die<br />

Reiselust ihrer Abgeordneten gerade in<br />

Zeiten knapper <strong>öffentliche</strong>r Mittel noch<br />

Verständnis haben.<br />

Wilster. Wenn man die Stellenanzeige<br />

in der Tageszeitung sieht, könnte man<br />

denken, dass hier ein Großunternehmen<br />

eine Führungskraft sucht. Tatsächlich<br />

geht es aber nur um die Ausschreibung<br />

der Stelle eines neuen leitenden Verwaltungsbeamten<br />

für das Amt Wilstermarsch<br />

im Kreis Steinburg mit gerade<br />

mal rund 12.000 Einwohnern. Fast 5.000<br />

Euro ließ man es sich kosten, auch noch<br />

ein umfassendes Anforderungsprofil im<br />

Anzeigentext unterzubringen.<br />

Dabei machen viele andere Kommunen<br />

und Behörden es längst vor, wie es günstiger<br />

geht: Mit einer ansprechenden<br />

Anzeige im Stellenteil wird auf eine<br />

umfassende Ausschreibung im Internet<br />

hingewiesen. <strong>Die</strong>sen Einwand will<br />

man in Wilster aber nicht gelten lassen:<br />

Schließlich sei die Stellenbesetzung für<br />

das Amt von allergrößter Bedeutung<br />

und deshalb müsse sichergestellt werden,<br />

dass sie auch von allen interessierten<br />

Personen wahrgenommen werde.<br />

<strong>Die</strong>se Argumentation zeigt eine für den<br />

Steuerzahler erschreckende Einstellung<br />

auf. Wer die Gebote von Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit ernst nimmt, muss<br />

dieses auch nach außen dokumentieren<br />

– so wird ein Schuh daraus!<br />

60<br />

Löhne. <strong>Die</strong> Stadt Löhne hat ihre Verwaltung<br />

neu strukturiert. <strong>Die</strong> Personalkosten<br />

werden dadurch aber nicht sinken. Im<br />

Gegenteil. Das allein wäre für die Steuerzahler<br />

schon ärgerlich genug, doch ein<br />

Detail der Umstrukturierung hat zudem<br />

einen besonders bitteren Beigeschmack:<br />

die Schaffung und Besetzung der Amtsleiterstelle<br />

für Verwaltungssteuerung.<br />

<strong>Die</strong>se Stelle wurde mit der Besoldungsgruppe<br />

A 13 ausgewiesen. Der Beamte,<br />

der zum neuen Amtsleiter für Verwaltungssteuerung<br />

ernannt wurde, befindet<br />

sich noch in der Besoldungsgruppe A 12.<br />

Sein Gehalt stieg damit zum 1. April <strong>2010</strong>.<br />

Schön für den Beamten, schlecht für den<br />

Steuerzahler. Denn der frischgebackene<br />

Amtsleiter befindet sich in Altersteilzeit.<br />

Bis zum 31. Dezember <strong>2010</strong> arbeitet er<br />

In Löhne wurde ein Amtsleiter kurz vor<br />

Pensionierung noch schnell befördert.<br />

noch voll; ab 1. Januar 2011 tritt er jedoch<br />

in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit<br />

ein. Also muss dann ein neuer<br />

Amtsleiter her. Vermutlich jemand, der<br />

sich über eine Gehaltserhöhung freuen<br />

kann. Es kommt aber noch schlimmer:<br />

<strong>Die</strong> Pension eines Beamten richtet sich<br />

– anders als beim Arbeitnehmer – nicht<br />

nach dem Durchschnittsgehalt seines<br />

gesamten Arbeitslebens, sondern nach<br />

dem zuletzt bezogenen Gehalt. <strong>Die</strong> Pension<br />

des Amtsleiters wird also wegen der<br />

Beförderung kurz vor der Pensionierung<br />

steigen. Das heißt, die Steuerzahler müssen<br />

für eine höhere Pension aufkommen,<br />

obwohl der Betroffene dafür so gut wie<br />

keine Leistung erbracht hat. Das hat mehr<br />

als ein Geschmäckle. Zumal diese Beförderung<br />

2009 im Eilverfahren beschlossen<br />

wurde, da <strong>2010</strong> eine Haushaltssicherung<br />

droht. <strong>Die</strong> hat nämlich eine Beförderungssperre<br />

zur Folge, womit der neue<br />

Amtsleiter in der Besoldungsgruppe A 12<br />

geblieben wäre. Schlecht für ihn, schön<br />

für den Steuerzahler.<br />

Wolnzach. Unrühmlich machten der<br />

ehemalige Bürgermeister Josef Sch.<br />

und der frühere Kämmerer Wolfgang Z.<br />

des Marktes Wolnzach von sich reden.<br />

Sie haben in den Jahren 2007 und 2008<br />

ohne Kenntnis des Marktgemeinderats<br />

Kassenkredite über die satzungsgemäß<br />

zulässige Grenze von 3 Mio. Euro hinaus<br />

aufgenommen, und zwar zur Finanzierung<br />

eines umfangreichen Investitionsprogramms.<br />

Infolge der ungenehmigten<br />

Teure <strong>Die</strong>ner<br />

Kreditaufnahme sei dem Markt Wolnzach<br />

ein Schaden in Form einer Zinsbelastung<br />

in Höhe von rund 180.000 Euro entstanden.<br />

Der frühere Kämmerer Wolfgang<br />

Z. hat sich außerdem zwei Autos und einen<br />

Fernseher auf Kosten der Kommune<br />

gleichsam „in die eigene Tasche gesteckt“.<br />

<strong>Die</strong>ses Haushaltsgebaren blieb nicht folgenlos.<br />

Das Landgericht München II hat<br />

den früheren Bürgermeister Josef Sch.<br />

wegen Verwirklichung des Straftatbestands<br />

der Untreue nach § 266 StGB zu<br />

einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren<br />

verurteilt, die allerdings zur Bewährung<br />

ausgesetzt ist. Sein früherer Kämmerer<br />

Wolfgang Z. wurde zu einer Freiheitsstrafe<br />

von drei Jahren ohne Bewährung<br />

verurteilt. Auch wenn die Urteile noch<br />

nicht rechtskräftig sind – es wurde Revision<br />

zum Bundesgerichtshof eingelegt<br />

– haben die Übeltäter gleichsam ihre<br />

„Quittung“ schon bekommen. Aufgrund<br />

der erheblichen Verstöße gegen Haushaltsbestimmungen<br />

hat die Regierung<br />

von Oberbayern gegen den früheren<br />

Bürgermeister des Marktes Wolnzach,<br />

zuletzt Landrat des Landkreises Pfaffenhofen<br />

a. d. Ilm, ein Disziplinarverfahren<br />

eingeleitet, das derzeit wegen des noch<br />

nicht rechtskräftig abgeschlossenen<br />

Strafverfahrens ruht. Josef Sch. wurde<br />

außerdem vorläufig des <strong>Die</strong>nstes enthoben.<br />

Im Interesse der steuerzahlenden<br />

Wolnzacher Bürger bleibt zu hoffen, dass<br />

künftig im Wolnzacher Rathaus wieder<br />

Rechtstreue herrscht.<br />

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