Die öffentliche Verschwendung 2010
Die öffentliche Verschwendung 2010
Die öffentliche Verschwendung 2010
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Nachlese<br />
fallener. <strong>Die</strong> Devise muss daher lauten:<br />
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein<br />
Schrecken ohne Ende. Was der Transrapid<br />
braucht, sind Käufer und keine weiteren<br />
Zuschüsse aus Steuergeldern.<br />
Erfurt. Im Schwarzbuch des vergangenen<br />
Jahres berichteten wir über einen seit<br />
2002 leer stehenden Rohbau, der mit <strong>öffentliche</strong>n<br />
Geldern gefördert wurde. In<br />
Erfurts Arndtstraße wurde durch eine<br />
Suchthilfe gGmbH vom Jahr 2000 bis<br />
2002 mit dem Umbau eines Gebäudes zu<br />
einem therapeutischen Wohnheim für<br />
drogenabhängige und drogengefährdete<br />
Jugendliche begonnen. Es wurden<br />
bis zum Jahr 2001 1.127.146,62 Euro<br />
Landesmittel investiert. Doch dann erfolgte<br />
für den Rohbau 2002 ein Baustopp<br />
durch die städtische Baubehörde. Der<br />
Träger hatte Teile der Altbausubstanz<br />
Das therapeutische Wohnheim wird nun<br />
fertiggestellt.<br />
des Gebäudes erneuert, die in einem<br />
wesentlich schlechteren Zustand als erwartet<br />
waren. Aus rechtlichen Gründen<br />
verweigerte die Baubehörde der Stadt<br />
eine Baugenehmigung für den Neubau<br />
im Außenbereich. Der Bauherr erhob<br />
Widerspruch und dann Klage. Obwohl<br />
die Stadt ein Interesse an der Betreuungseinrichtung<br />
hatte, fand sich keine<br />
kurzfristige Lösung und erst 2006 gab<br />
es von der Stadtverwaltung eine Baugenehmigung<br />
für den gestoppten Bau von<br />
2002. Das Land zahlte 2004 zur Sicherung<br />
der Baustelle 122.710,05 Euro. Durch die<br />
Verzögerung verfiel dem Träger die für<br />
das Investitionsprojekt vorgesehene KO-<br />
Finanzierung der Arbeitsverwaltung.<br />
Lange blieb der geförderte Rohbau unvollendet<br />
und wir berichteten darüber im<br />
Schwarzbuch. Nun wird das Wohnheim<br />
für junge drogenabhängige Erwachsene<br />
seit Juni <strong>2010</strong> durch die Suchthilfe<br />
gGmbH weitergebaut und soll bis Ende<br />
<strong>2010</strong>/Anfang 2011 fertig werden. Nach<br />
Informationen des Ministeriums für Soziales,<br />
Familie und Gesundheit wurden<br />
zur Fortsetzung der Arbeiten keine weiteren<br />
Fördermittel ausgereicht. Auch die<br />
Verwendungsnachweisprüfung für die<br />
bis 2001 investierten Fördermittel ist laut<br />
Ministerium erfolgt. Der Träger hat den<br />
festgestellten Rückforderungsbetrag im<br />
September 2009 gezahlt.<br />
Ratzeburg. Zum vermutlich letzten Mal<br />
berichten wir an dieser Stelle über das<br />
Desaster der nutzlosen Abwasserlei-<br />
tung von Ratzeburg, die im Volksmund<br />
auch als Krötentunnel verspottet wird.<br />
Erstmalig hatten wir im Schwarzbuch<br />
2000 den Bau der 13 Kilometer langen<br />
Abwasserleitung kritisiert, die nie genutzt<br />
worden ist. Jetzt ist rechtskräftig<br />
entschieden, dass der noch ausstehende<br />
Verlust von 1,2 Mio. Euro aus dem Haushalt<br />
der Stadt Ratzeburg zu begleichen<br />
ist. Begonnen hatte alles in der Nachwendezeit<br />
mit der Gründung eines Abwasserzweckverbands<br />
zwischen der Stadt<br />
Ratzeburg und mehreren Gemeinden aus<br />
Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam<br />
wollte man ein Klärwerk und ein Abwassersammelsystem<br />
errichten, für das man<br />
sich Fördermittel erhoffte. 1992 wurde<br />
im Vorgriff schon einmal eine Abwasserdruckleitung<br />
zwischen Ratzeburg und<br />
der Landesgrenze verlegt. <strong>Die</strong> Baukosten<br />
beliefen sich seinerzeit auf ca. 2,2 Mio.<br />
Euro.<br />
Als später dann die verbindliche Fördermittelzusage<br />
vorlag, waren die Zuschüsse<br />
wesentlich geringer als erwartet. Dadurch<br />
wurde das Projekt unwirtschaftlich und<br />
zum Jahresende 1996 sah sich die Stadt<br />
gezwungen, aus dem Abwasserzweckverband<br />
auszutreten. Jetzt entwickelte<br />
sich ein Rechtsstreit darüber, wer die Kosten<br />
für die nutzlose Rohrleitung zu tragen<br />
habe. In einem Vergleich wurden die<br />
Kosten zwischen dem Abwasserzweckverband<br />
und der Stadt Ratzeburg geteilt.<br />
Der Kos tenanteil Ratzeburgs wurde daraufhin<br />
von der Stadt in die Abwassergebührenkalkulation<br />
hineingerechnet.<br />
Dagegen legten einige Gebührenzahler<br />
Widerspruch ein. Im Herbst 2009 gab<br />
ihnen letztinstanzlich das Schleswig-<br />
Holsteinische Oberverwaltungsgericht<br />
Recht. <strong>Die</strong> noch offenen 1,2 Mio. Euro<br />
dürfen nicht über die Abwassergebühren<br />
finanziert werden, sondern müssen aus<br />
dem hoch verschuldeten Stadthaushalt<br />
getragen werden.<br />
Hagen. Im vorigen Jahr haben viele<br />
nordrhein-westfälische Kommunen<br />
durch hochspekulative Zinswetten Millionen<br />
verloren – der Bund der Steuerzahler<br />
berichtete in der Vergangenheit<br />
im Schwarzbuch darüber. Den größten<br />
Schaden müssen sich die Verantwortlichen<br />
der Hagener Stadtverwaltung<br />
zurechnen lassen. Jetzt wurde bekannt,<br />
dass ihr Vertragspartner, die Deutsche<br />
Bank, 5 Mio. Euro in einem Vergleichsverfahren<br />
gezahlt hat. Dafür, so erfährt<br />
die Öffentlichkeit, lässt die Stadt Hagen<br />
eine Schadensersatzklage vor dem Oberlandesgericht<br />
Düsseldorf fallen. Zuvor<br />
hatte die Stadt mehrfach vor Gericht verloren,<br />
so dass aus Sicht der Stadt der Vergleich<br />
sicherlich Sinn macht. Ärgerlich<br />
aber ist aus Sicht der Steuerzahler, dass<br />
trotz Mahnungen die hochverschuldete<br />
Stadt Hagen überhaupt derartige Spekulationen<br />
betrieben hat. Der Steuerzahler<br />
ist der Geschädigte – trotz der Millionenzahlung<br />
der Bank.<br />
Nürburg. Kein Jahr vergeht ohne neue<br />
Hiobsbotschaften von Deutschlands teu-<br />
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Nachlese