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Die öffentliche Verschwendung 2010

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Nachlese<br />

fallener. <strong>Die</strong> Devise muss daher lauten:<br />

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein<br />

Schrecken ohne Ende. Was der Transrapid<br />

braucht, sind Käufer und keine weiteren<br />

Zuschüsse aus Steuergeldern.<br />

Erfurt. Im Schwarzbuch des vergangenen<br />

Jahres berichteten wir über einen seit<br />

2002 leer stehenden Rohbau, der mit <strong>öffentliche</strong>n<br />

Geldern gefördert wurde. In<br />

Erfurts Arndtstraße wurde durch eine<br />

Suchthilfe gGmbH vom Jahr 2000 bis<br />

2002 mit dem Umbau eines Gebäudes zu<br />

einem therapeutischen Wohnheim für<br />

drogenabhängige und drogengefährdete<br />

Jugendliche begonnen. Es wurden<br />

bis zum Jahr 2001 1.127.146,62 Euro<br />

Landesmittel investiert. Doch dann erfolgte<br />

für den Rohbau 2002 ein Baustopp<br />

durch die städtische Baubehörde. Der<br />

Träger hatte Teile der Altbausubstanz<br />

Das therapeutische Wohnheim wird nun<br />

fertiggestellt.<br />

des Gebäudes erneuert, die in einem<br />

wesentlich schlechteren Zustand als erwartet<br />

waren. Aus rechtlichen Gründen<br />

verweigerte die Baubehörde der Stadt<br />

eine Baugenehmigung für den Neubau<br />

im Außenbereich. Der Bauherr erhob<br />

Widerspruch und dann Klage. Obwohl<br />

die Stadt ein Interesse an der Betreuungseinrichtung<br />

hatte, fand sich keine<br />

kurzfristige Lösung und erst 2006 gab<br />

es von der Stadtverwaltung eine Baugenehmigung<br />

für den gestoppten Bau von<br />

2002. Das Land zahlte 2004 zur Sicherung<br />

der Baustelle 122.710,05 Euro. Durch die<br />

Verzögerung verfiel dem Träger die für<br />

das Investitionsprojekt vorgesehene KO-<br />

Finanzierung der Arbeitsverwaltung.<br />

Lange blieb der geförderte Rohbau unvollendet<br />

und wir berichteten darüber im<br />

Schwarzbuch. Nun wird das Wohnheim<br />

für junge drogenabhängige Erwachsene<br />

seit Juni <strong>2010</strong> durch die Suchthilfe<br />

gGmbH weitergebaut und soll bis Ende<br />

<strong>2010</strong>/Anfang 2011 fertig werden. Nach<br />

Informationen des Ministeriums für Soziales,<br />

Familie und Gesundheit wurden<br />

zur Fortsetzung der Arbeiten keine weiteren<br />

Fördermittel ausgereicht. Auch die<br />

Verwendungsnachweisprüfung für die<br />

bis 2001 investierten Fördermittel ist laut<br />

Ministerium erfolgt. Der Träger hat den<br />

festgestellten Rückforderungsbetrag im<br />

September 2009 gezahlt.<br />

Ratzeburg. Zum vermutlich letzten Mal<br />

berichten wir an dieser Stelle über das<br />

Desaster der nutzlosen Abwasserlei-<br />

tung von Ratzeburg, die im Volksmund<br />

auch als Krötentunnel verspottet wird.<br />

Erstmalig hatten wir im Schwarzbuch<br />

2000 den Bau der 13 Kilometer langen<br />

Abwasserleitung kritisiert, die nie genutzt<br />

worden ist. Jetzt ist rechtskräftig<br />

entschieden, dass der noch ausstehende<br />

Verlust von 1,2 Mio. Euro aus dem Haushalt<br />

der Stadt Ratzeburg zu begleichen<br />

ist. Begonnen hatte alles in der Nachwendezeit<br />

mit der Gründung eines Abwasserzweckverbands<br />

zwischen der Stadt<br />

Ratzeburg und mehreren Gemeinden aus<br />

Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam<br />

wollte man ein Klärwerk und ein Abwassersammelsystem<br />

errichten, für das man<br />

sich Fördermittel erhoffte. 1992 wurde<br />

im Vorgriff schon einmal eine Abwasserdruckleitung<br />

zwischen Ratzeburg und<br />

der Landesgrenze verlegt. <strong>Die</strong> Baukosten<br />

beliefen sich seinerzeit auf ca. 2,2 Mio.<br />

Euro.<br />

Als später dann die verbindliche Fördermittelzusage<br />

vorlag, waren die Zuschüsse<br />

wesentlich geringer als erwartet. Dadurch<br />

wurde das Projekt unwirtschaftlich und<br />

zum Jahresende 1996 sah sich die Stadt<br />

gezwungen, aus dem Abwasserzweckverband<br />

auszutreten. Jetzt entwickelte<br />

sich ein Rechtsstreit darüber, wer die Kosten<br />

für die nutzlose Rohrleitung zu tragen<br />

habe. In einem Vergleich wurden die<br />

Kosten zwischen dem Abwasserzweckverband<br />

und der Stadt Ratzeburg geteilt.<br />

Der Kos tenanteil Ratzeburgs wurde daraufhin<br />

von der Stadt in die Abwassergebührenkalkulation<br />

hineingerechnet.<br />

Dagegen legten einige Gebührenzahler<br />

Widerspruch ein. Im Herbst 2009 gab<br />

ihnen letztinstanzlich das Schleswig-<br />

Holsteinische Oberverwaltungsgericht<br />

Recht. <strong>Die</strong> noch offenen 1,2 Mio. Euro<br />

dürfen nicht über die Abwassergebühren<br />

finanziert werden, sondern müssen aus<br />

dem hoch verschuldeten Stadthaushalt<br />

getragen werden.<br />

Hagen. Im vorigen Jahr haben viele<br />

nordrhein-westfälische Kommunen<br />

durch hochspekulative Zinswetten Millionen<br />

verloren – der Bund der Steuerzahler<br />

berichtete in der Vergangenheit<br />

im Schwarzbuch darüber. Den größten<br />

Schaden müssen sich die Verantwortlichen<br />

der Hagener Stadtverwaltung<br />

zurechnen lassen. Jetzt wurde bekannt,<br />

dass ihr Vertragspartner, die Deutsche<br />

Bank, 5 Mio. Euro in einem Vergleichsverfahren<br />

gezahlt hat. Dafür, so erfährt<br />

die Öffentlichkeit, lässt die Stadt Hagen<br />

eine Schadensersatzklage vor dem Oberlandesgericht<br />

Düsseldorf fallen. Zuvor<br />

hatte die Stadt mehrfach vor Gericht verloren,<br />

so dass aus Sicht der Stadt der Vergleich<br />

sicherlich Sinn macht. Ärgerlich<br />

aber ist aus Sicht der Steuerzahler, dass<br />

trotz Mahnungen die hochverschuldete<br />

Stadt Hagen überhaupt derartige Spekulationen<br />

betrieben hat. Der Steuerzahler<br />

ist der Geschädigte – trotz der Millionenzahlung<br />

der Bank.<br />

Nürburg. Kein Jahr vergeht ohne neue<br />

Hiobsbotschaften von Deutschlands teu-<br />

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Nachlese

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