Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken
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VON DEN EINZELABSCHLÜSSEN ZUM SUMMENABSCHLUSS<br />
5 VON DEN EINZELABSCHLÜSSEN ZUM SUMMENABSCHLUSS<br />
Grundlage zur Erstellung einer Summenbilanz sind die Einzelabschlüsse des <strong>Kreis</strong>es und der voll<br />
zu konsolidierenden vAB. Diese Abschlüsse sind in einem ersten Schritt durch Umgliederungen<br />
bzw. Aufteilungen an die Ausweisvorschriften des NKF anzupassen (HB/GuV KB I/ER I).<br />
Hierzu dient der Positionenrahmen (siehe Anlage 4) sowie die ergänzenden Erläuterungen zum<br />
Positionenrahmen (Kontierungshilfe). Im Anschluss erfolgt die Angleichung an die Ansatz- und<br />
Bewertungsvorschriften des NKF (KB I/ER I KB II/ER II). Abschließend sind die stillen<br />
Reserven/ stillen Lasten in den Vermögensgegenständen und Schulden der vAB in der KB III<br />
aufzudecken (KB II KB III).<br />
Die einzelnen KB III/ER II des Vollkonsolidierungskreises werden zu einer Summenbilanz<br />
beziehungsweise Summenergebnisrechnung aufaddiert. Anschließend können die<br />
Konsolidierungsbuchungen vorgenommen werden.<br />
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