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Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken

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VON DEN EINZELABSCHLÜSSEN ZUM SUMMENABSCHLUSS<br />

5 VON DEN EINZELABSCHLÜSSEN ZUM SUMMENABSCHLUSS<br />

Grundlage zur Erstellung einer Summenbilanz sind die Einzelabschlüsse des <strong>Kreis</strong>es und der voll<br />

zu konsolidierenden vAB. Diese Abschlüsse sind in einem ersten Schritt durch Umgliederungen<br />

bzw. Aufteilungen an die Ausweisvorschriften des NKF anzupassen (HB/GuV KB I/ER I).<br />

Hierzu dient der Positionenrahmen (siehe Anlage 4) sowie die ergänzenden Erläuterungen zum<br />

Positionenrahmen (Kontierungshilfe). Im Anschluss erfolgt die Angleichung an die Ansatz- und<br />

Bewertungsvorschriften des NKF (KB I/ER I KB II/ER II). Abschließend sind die stillen<br />

Reserven/ stillen Lasten in den Vermögensgegenständen und Schulden der vAB in der KB III<br />

aufzudecken (KB II KB III).<br />

Die einzelnen KB III/ER II des Vollkonsolidierungskreises werden zu einer Summenbilanz<br />

beziehungsweise Summenergebnisrechnung aufaddiert. Anschließend können die<br />

Konsolidierungsbuchungen vorgenommen werden.<br />

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