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Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken

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Ergebnis: Der Zweckverband wird nicht voll konsolidiert, sondern unter Fortführung des<br />

Beteiligungsansatzes im Eigenkapital als assoziiertes Unternehmen behandelt.<br />

Lokalfunk für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> GmbH & Co.KG<br />

Beteiligungsverhältnis:<br />

Komplementärin:<br />

• 0 % Lokalfunk Betriebsgesellschaft für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> mbH<br />

Anteil Kommanditisten:<br />

• 20 % Anteile <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong><br />

• 80 % Übrige<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Lokalfunk Betriebsgesellschaft für den <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Borken</strong> mbH (Komplementärin). Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Aufgaben,<br />

die sich aus dem Landesmediengesetz für den Betrieb lokalen Rundfunks ergeben.<br />

Bei der Lokalfunk für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> GmbH & Co. KG handelt es sich um ein assoziiertes<br />

Unternehmen im Sinne des Kapitels 7.3 dieser <strong>Gesamtabschlussrichtlinie</strong>, es kann ein maßgeblicher<br />

Einfluss seitens des <strong>Kreis</strong>es ausgeübt werden. Die Einbeziehung der KG zu den assoziierten<br />

Unternehmen würde nach dem derzeitigen Stand keinen bzw. keinen wesentlichen<br />

Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Gesamtabschlusses haben. Da alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten betrachteten<br />

Kennziffern von untergeordneter Bedeutung sind, wird die Gesellschaft für den<br />

Gesamtabschluss als insgesamt von untergeordneter Bedeutung eingestuft.<br />

Ergebnis: Die Gesellschaft wird aus Gründen der Wesentlichkeit nicht als assoziiertes Unternehmen<br />

einbezogen.<br />

Lokalfunk Betriebsgesellschaft für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> mbH<br />

Beteiligungsverhältnis:<br />

• 100 % Anteile Lokalfunk für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> GmbH & Co. KG<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Lokalfunk für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> GmbH & Co. KG<br />

(siehe oben). Es handelt sich um ein assoziiertes Unternehmen im Sinne des Kapitels 7.3<br />

dieser <strong>Gesamtabschlussrichtlinie</strong>, es kann ein maßgeblicher Einfluss seitens des <strong>Kreis</strong>es<br />

ausgeübt werden. Die Einbeziehung der GmbH zu den assoziierten Unternehmen würde nach<br />

dem derzeitigen Stand keinen beziehungsweise keinen wesentlichen Auswirkungen auf die<br />

Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtabschlusses haben. Da alle<br />

unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten betrachteten Kennziffern von untergeordneter<br />

Bedeutung sind, wird die Gesellschaft für den Gesamtabschluss als insgesamt von<br />

untergeordneter Bedeutung eingestuft.<br />

Ergebnis: Die Gesellschaft wird aus Gründen der Wesentlichkeit nicht als assoziiertes Unternehmen<br />

einbezogen.

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