Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken
Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken
Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken
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Ergebnis: Der Zweckverband wird nicht voll konsolidiert, sondern unter Fortführung des<br />
Beteiligungsansatzes im Eigenkapital als assoziiertes Unternehmen behandelt.<br />
Lokalfunk für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> GmbH & Co.KG<br />
Beteiligungsverhältnis:<br />
Komplementärin:<br />
• 0 % Lokalfunk Betriebsgesellschaft für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> mbH<br />
Anteil Kommanditisten:<br />
• 20 % Anteile <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong><br />
• 80 % Übrige<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Lokalfunk Betriebsgesellschaft für den <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Borken</strong> mbH (Komplementärin). Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Aufgaben,<br />
die sich aus dem Landesmediengesetz für den Betrieb lokalen Rundfunks ergeben.<br />
Bei der Lokalfunk für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> GmbH & Co. KG handelt es sich um ein assoziiertes<br />
Unternehmen im Sinne des Kapitels 7.3 dieser <strong>Gesamtabschlussrichtlinie</strong>, es kann ein maßgeblicher<br />
Einfluss seitens des <strong>Kreis</strong>es ausgeübt werden. Die Einbeziehung der KG zu den assoziierten<br />
Unternehmen würde nach dem derzeitigen Stand keinen bzw. keinen wesentlichen<br />
Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Gesamtabschlusses haben. Da alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten betrachteten<br />
Kennziffern von untergeordneter Bedeutung sind, wird die Gesellschaft für den<br />
Gesamtabschluss als insgesamt von untergeordneter Bedeutung eingestuft.<br />
Ergebnis: Die Gesellschaft wird aus Gründen der Wesentlichkeit nicht als assoziiertes Unternehmen<br />
einbezogen.<br />
Lokalfunk Betriebsgesellschaft für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> mbH<br />
Beteiligungsverhältnis:<br />
• 100 % Anteile Lokalfunk für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> GmbH & Co. KG<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der Lokalfunk für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> GmbH & Co. KG<br />
(siehe oben). Es handelt sich um ein assoziiertes Unternehmen im Sinne des Kapitels 7.3<br />
dieser <strong>Gesamtabschlussrichtlinie</strong>, es kann ein maßgeblicher Einfluss seitens des <strong>Kreis</strong>es<br />
ausgeübt werden. Die Einbeziehung der GmbH zu den assoziierten Unternehmen würde nach<br />
dem derzeitigen Stand keinen beziehungsweise keinen wesentlichen Auswirkungen auf die<br />
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtabschlusses haben. Da alle<br />
unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten betrachteten Kennziffern von untergeordneter<br />
Bedeutung sind, wird die Gesellschaft für den Gesamtabschluss als insgesamt von<br />
untergeordneter Bedeutung eingestuft.<br />
Ergebnis: Die Gesellschaft wird aus Gründen der Wesentlichkeit nicht als assoziiertes Unternehmen<br />
einbezogen.