Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken
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EINLEITUNG<br />
1 EINLEITUNG<br />
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 1. Januar 2005<br />
haben alle Kommunen in NRW gemäß § 1 NKFEG NRW spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009<br />
ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und zum Stichtag<br />
1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Absatz 1 bis 3 GO NRW aufzustellen. Neben<br />
dem Einzelabschluss haben die Kommunen gemäß § 2 NKFEG NRW spätestens zum<br />
31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen.<br />
Das NKF orientiert sich bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses grundsätzlich an den<br />
Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />
(GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK), soweit kommunalspezifische Besonderheiten<br />
der Gemeinden dem nicht entgegenstehen. Eine weitere Orientierung geben die Empfehlungen<br />
des Praxisleitfadens des Modellprojektes zum NKF-Gesamtabschluss von August 2009. Das<br />
Innenministerium hat im Rahmen des Modellprojektes in Zusammenarbeit mit sechs<br />
Modellkommunen, zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie der Gemeindeprüfungsanstalt<br />
NRW den NKF-Gesamtabschluss modellhaft erprobt und dabei zahlreiche Erleichterungen für<br />
die Erstellung des Gesamtabschlusses entwickelt, die vom <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong>, soweit einschlägig und<br />
sinnvoll, in Anspruch genommen werden.<br />
Das hier vorliegende Dokument dient der Beschreibung der notwendigen Prozesse zur Aufstellung<br />
des Gesamtabschlusses (GA). Es soll den an der Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
Beteiligten als Richtschnur und Arbeitshilfe dienen.<br />
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