Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken
Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken
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Konsolidierungskreis <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong><br />
Anlage 3a<br />
Verbundene vAB<br />
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher (egw)<br />
Beteiligungsverhältnis:<br />
• Alleiniger Gesellschafter der egw ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> zu 100 %.<br />
Keine Besonderheiten in den satzungsrechtlichen Bestimmungen.<br />
Ergebnis: egw ist voll zu konsolidieren.<br />
Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH<br />
Beteiligungsverhältnis:<br />
• 88 % Anteile des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong><br />
• 12 % Übrige<br />
Keine Besonderheiten in den satzungsmäßigen Bestimmungen.<br />
Ergebnis: Der <strong>Kreis</strong> kann seinen Willen und den beherrschenden Einfluss bei der Flugplatz-<br />
Besitzgesellschaft durchsetzen. Folglich ist die Gesellschaft voll zu konsolidieren.<br />
Flugplatzbetriebsgesellschaft Stadtlohn mbH<br />
Beteiligungsverhältnis:<br />
• 100 % Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH<br />
• Geschäftsführer: Bestellung erfolgt durch Gesellschafterversammlung, im übrigen an deren<br />
Beschlüsse gebunden<br />
Keine Besonderheiten in den satzungsmäßigen Bestimmungen.<br />
Ergebnis: Der <strong>Kreis</strong> kann seinen Willen bei der Flugplatz Betriebsgesellschaft über die Besitzgesellschaft<br />
durchsetzen. Die Flugplatzbetriebsgesellschaft steht mittelbar über die Besitzgesellschaft<br />
unter dem beherrschenden Einfluss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong>. Folglich ist auch die<br />
Betriebsgesellschaft grundsätzlich voll zu konsolidieren. Die Flugplatzbetriebsgesellschaft<br />
liegt jedoch bezüglich aller relevanten Größenmerkmale unterhalb von 1 % der gesamten<br />
verbundenen Unternehmen und ist somit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im<br />
Bezug auf den Gesamtabschluss von untergeordneter Bedeutung. Daher wird die<br />
Flugplatzbetriebsgesellschaft aus Gründen der Wesentlichkeit nicht in den<br />
Vollkonsolidierungskreis einbezogen, sondern nach der Eigenkapital-Methode fortgeführt.<br />
Stiftung Kulturlandschaft <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong><br />
Beteiligungsverhältnis:<br />
• 100 % Anteile des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong> / <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> ist alleiniger Stiftungsgeber<br />
• Organe: Kuratorium und Geschäftsführung aus Vertretern des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong><br />
• Auflösung möglich mit Heimfall an <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> und steuerliche Bindung für gemeinnützige<br />
Zwecke<br />
Es handelt sich um eine rechtlich selbständige örtliche Stiftung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong>.<br />
Grundsätzlich gehört auch eine derartige Stiftung zu den voll zu konsolidierenden vAB. Die<br />
Stiftung erstellt erst ab 2013 einen doppischen Jahresabschluss. Bis dahin erstellt die Stiftung