26.03.2014 Aufrufe

Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken

Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken

Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Konsolidierungskreis <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong><br />

Anlage 3a<br />

Verbundene vAB<br />

Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher (egw)<br />

Beteiligungsverhältnis:<br />

• Alleiniger Gesellschafter der egw ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> zu 100 %.<br />

Keine Besonderheiten in den satzungsrechtlichen Bestimmungen.<br />

Ergebnis: egw ist voll zu konsolidieren.<br />

Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH<br />

Beteiligungsverhältnis:<br />

• 88 % Anteile des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong><br />

• 12 % Übrige<br />

Keine Besonderheiten in den satzungsmäßigen Bestimmungen.<br />

Ergebnis: Der <strong>Kreis</strong> kann seinen Willen und den beherrschenden Einfluss bei der Flugplatz-<br />

Besitzgesellschaft durchsetzen. Folglich ist die Gesellschaft voll zu konsolidieren.<br />

Flugplatzbetriebsgesellschaft Stadtlohn mbH<br />

Beteiligungsverhältnis:<br />

• 100 % Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH<br />

• Geschäftsführer: Bestellung erfolgt durch Gesellschafterversammlung, im übrigen an deren<br />

Beschlüsse gebunden<br />

Keine Besonderheiten in den satzungsmäßigen Bestimmungen.<br />

Ergebnis: Der <strong>Kreis</strong> kann seinen Willen bei der Flugplatz Betriebsgesellschaft über die Besitzgesellschaft<br />

durchsetzen. Die Flugplatzbetriebsgesellschaft steht mittelbar über die Besitzgesellschaft<br />

unter dem beherrschenden Einfluss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong>. Folglich ist auch die<br />

Betriebsgesellschaft grundsätzlich voll zu konsolidieren. Die Flugplatzbetriebsgesellschaft<br />

liegt jedoch bezüglich aller relevanten Größenmerkmale unterhalb von 1 % der gesamten<br />

verbundenen Unternehmen und ist somit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im<br />

Bezug auf den Gesamtabschluss von untergeordneter Bedeutung. Daher wird die<br />

Flugplatzbetriebsgesellschaft aus Gründen der Wesentlichkeit nicht in den<br />

Vollkonsolidierungskreis einbezogen, sondern nach der Eigenkapital-Methode fortgeführt.<br />

Stiftung Kulturlandschaft <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong><br />

Beteiligungsverhältnis:<br />

• 100 % Anteile des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong> / <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> ist alleiniger Stiftungsgeber<br />

• Organe: Kuratorium und Geschäftsführung aus Vertretern des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong><br />

• Auflösung möglich mit Heimfall an <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> und steuerliche Bindung für gemeinnützige<br />

Zwecke<br />

Es handelt sich um eine rechtlich selbständige örtliche Stiftung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong>.<br />

Grundsätzlich gehört auch eine derartige Stiftung zu den voll zu konsolidierenden vAB. Die<br />

Stiftung erstellt erst ab 2013 einen doppischen Jahresabschluss. Bis dahin erstellt die Stiftung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!