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Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken

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Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> mbH(WFG)<br />

Beteiligungsverhältnis:<br />

• 50 % <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong><br />

• 50 % Übrige<br />

Die WFG hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung im <strong>Kreis</strong>gebiet zu unterstützen und<br />

die wirtschaftliche Struktur zu stärken. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale<br />

Arbeitsmarktlage zu verbessern.<br />

Bei der WFG für den <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong> handelt es sich um ein assoziiertes Unternehmen im Sinne<br />

des Kapitels 7.3 dieser <strong>Gesamtabschlussrichtlinie</strong>, es kann ein maßgeblicher Einfluss seitens<br />

des <strong>Kreis</strong>es ausgeübt werden. Die Einbeziehung der WFG zu den assoziierten Unternehmen<br />

würde nach dem derzeitigen Stand keinen bzw. keinen wesentlichen Auswirkungen auf die<br />

Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtabschlusses haben. Da alle<br />

unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten betrachteten Kennziffern von untergeordneter<br />

Bedeutung sind, wird die Gesellschaft für den Gesamtabschluss als insgesamt von<br />

untergeordneter Bedeutung eingestuft.<br />

Ergebnis: Die Gesellschaft wird aus Gründen der Wesentlichkeit nicht als assoziiertes Unternehmen<br />

einbezogen.<br />

Regionale 2016-Agentur GmbH<br />

Beteiligungsverhältnis:<br />

• 20 % Anteil <strong>Kreis</strong> <strong>Borken</strong><br />

• 80 % Übrige<br />

Bei der Regionale 2016-Agentur GmbH handelt es sich um ein assoziiertes Unternehmen im<br />

Sinne des Kapitels 7.3 dieser <strong>Gesamtabschlussrichtlinie</strong>, es kann ein maßgeblicher Einfluss<br />

seitens des <strong>Kreis</strong>es ausgeübt werden. Die Einbeziehung der Regionale 2016-Agentur GmbH zu<br />

den assoziierten Unternehmen würde nach dem derzeitigen Stand keinen bzw. keinen wesentlichen<br />

Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Gesamtabschlusses haben. Da alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten betrachteten Kennziffern<br />

von untergeordneter Bedeutung sind, wird die Gesellschaft für den Gesamtabschluss<br />

als insgesamt von untergeordneter Bedeutung eingestuft.<br />

Ergebnis: Die Gesellschaft wird aus Gründen der Wesentlichkeit nicht als assoziiertes Unternehmen<br />

einbezogen.

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