Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Borken
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KONSOLIDIERUNGSKREIS<br />
direkten und indirekten Beteiligungen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong> in verbundene vAB (beherrschender<br />
Einfluss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong>, das heißt direkte oder indirekte Stimmrechte > 50 %), assoziierte<br />
vAB (maßgeblicher Einfluss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Borken</strong>, das heißt direkte oder indirekte Stimmrechte<br />
zwischen >= 20 % und