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Die Münzen Bernhards Grafen von Anhalt, Herzogs von Sachsen. 2 ...

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14<br />

Reichserzkanzlers. Ebenso verfuhr der Kaiser mit dem Herzogthum <strong>Sachsen</strong>. Er trennte<br />

<strong>von</strong> demselben die Theile <strong>von</strong> Engern und Westphalen, welche im Bereiche der Erzdiöcese<br />

Köln lagen und gab sie dem Erzbischof Philipp <strong>von</strong> Köln, der zugleich sein Freund und<br />

seine Creatur war, er erhob Pommern zu einem Herzogthum und belehnte damit dessen<br />

bisherig« Fürsten Bogislav I. und Kasimir I. (s. vorher), er machte alle Bischöfe in<br />

Niedersachsen zu unmittelbaren Reichslehenträgern und Lübeck zu einer freien Reichsstadt<br />

und verlieh<br />

den Rest seinem Blutsverwandten („consanguineus") <strong>Grafen</strong> Bernhard <strong>von</strong> <strong>Anhalt</strong>.<br />

Mit dieser Verringerung des Besitzes war jedoch eine Schmälerung der herzoglichen<br />

Gewalt nicht verbunden. Zu dieser gehörten das Münzrecht und alle übrigen Regalien, vor<br />

allen die oberste Heeriuhrung — deren Zeichen die Fahne (vgl. die spätere Regalien- oder<br />

Blutfahne) — , und die oberste Gerichtsbarkeit, namentlich das oberste Blutgericht — dessen<br />

Sinnbild das Schwert ist. Daher liess z. B. Bischof Gerold <strong>von</strong> Würzburg, nachdem er<br />

am 10. Juli 1168 die Reichsuninittelbarkeit mit dem <strong>Herzogs</strong>titel erhalten hatte, <strong>Münzen</strong><br />

mit dem Titel „Dux" und einer Fahne prägen,<br />

und auf dem Grabsteine des 1198 gestorbenen<br />

Würzburger Bischofs Gottfried <strong>von</strong> llohenlohe befindet sich ein Schwert, welches jedoch<br />

regelmässig auf Würzburger <strong>Münzen</strong> erst seit dem 14. Jahrhundert, auf Siegeln seit 1440<br />

erscheint. ')<br />

So sind Fahne und Schwert hier wesentlich Zeichen der llerzogsgevvalt. 2 ) Wenn nun<br />

auf unserer Münze der neue Herzog Bernhard, auf den llerzogssitz erhöhet, mit der linken<br />

Hand die ihm \on einem Vasallen dargehaltene <strong>Herzogs</strong>fahne umfasst, und mit der Rechten<br />

neben dem <strong>von</strong> einem andern Vasallen emporgehobenen HerzogSBchwerte einen Eid schwört,<br />

so kann dabei keinesfalls an den dem Kaiser zu leistenden, der <strong>Herzogs</strong>erhöbung jedenfalls<br />

vorangegangenen Lehenseid gedacht werden. Mit dieser weiteren, den Vasallen vor<br />

deren Huldigung gethanen Eidesleistung gelobt der Herzog, in der Führung des Herzogthums<br />

deren Rechte und Freiheiten zu achten und zu schirmen, Recht und Gerechtigkeit<br />

mit Kraft und Gewissenhaftigkeit zu handhaben. Keine Urkunde giebt uns <strong>von</strong> einer<br />

solchen Thatsache Kunde, bloss unsere Münze liefert dafür den Beweis. Wohl aber ist in<br />

den innerösterreichischen Herzogtümern bis zum 17. Jahrhundert eine Spur da<strong>von</strong> übrig<br />

geblieben, indem die Landesfürsten hier erst die Landesfreiheiten eidlich bestätigen mussten,<br />

ehe die Stände ihnen die Huldigung leisteten. Besonders in Kärnten hatte ein neuer Herzog<br />

erst unter eigentümlichen Gepflogenheiten dem auf dem <strong>Herzogs</strong>stuhle der Karnburg<br />

sitzenden sogenannten Bauernherzog derartige Zusicherungen zu ertheilen, bevor er selbst<br />

darauf niedersitzen und die Huldigung empfangen, und dann vom <strong>Herzogs</strong>stuhle im Saalfelde<br />

aus Lehen ertheilen konnte, eine Uebung. welche nachweislich schon vor 1202 hier<br />

in<br />

Gebrauch war.<br />

•) Vgl. Th. Heuuer: <strong>Die</strong> herzogliche Gewalt des Bischofs <strong>von</strong> Würzburg. Würzbarg 1874.<br />

2 ) Dass Fahne und Schwert auch vou den <strong>Grafen</strong> geführt wurden, haben wir bereits im I. Heft geselle i

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