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Die Münzen Bernhards Grafen von Anhalt, Herzogs von Sachsen. 2 ...

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DVX V *<br />

•<br />

45<br />

Ein Löwe, <strong>von</strong> der Linken, schreitend, mit erhobenem, gebogenem Schweife, umgeben <strong>von</strong> einem<br />

Perlenringe, zwischen welchem und einem andern grössern die Umschrift untenherum läuft; das Ganze<br />

umgeben <strong>von</strong> zwei<br />

höhern Perlenkreisen.<br />

Dm.: 26— 30 Mm. — Gew.: 0,6i5 — 0,ss Gm. Durchschnitts-Gew. <strong>von</strong> 34 St.: 0,746 Gm.<br />

Etwa 20 St. = 1 Loth Silber.<br />

Trebitzer Fund 1863.<br />

Leitzmann. — Erbstein.<br />

— Elze.<br />

S. Erbstein, Münzfund <strong>von</strong> Trebitz, S. 12, No 3, m. Abb. Taf. I, 3. — Leitzmann,<br />

Nuin. Zeit. 1863, Sp. 107, No. 2. — Der Typus dieser Münze und der Buchstabe V lassen<br />

dieselbe sofort als ein Product der Wittenberger Münzstätte erkennen; vergl. No. 78 und 74.<br />

— Ueber die Form des tt vergl. No. 21.<br />

<strong>Die</strong> Darstellung des Löwen zeigt,<br />

im Herzogthum, des<br />

dass Herzog Bernhard das Münzbild seines Vorgängers<br />

geächteten <strong>Herzogs</strong> Heinrich des Löwen, fortbestehen uud weiterprägen<br />

Hess, während die Legende ihn als Münzherrn nannte. Derartige Weiterprägung der <strong>Münzen</strong><br />

einer gefallenen Dynastie durch deren Nachfolger kommt auch sonst vor. So behielten die<br />

Araber in Persien nach dem Sturze der Sassaniden (651) deren Gepräge bei und brachten<br />

nur am Rande ein kleines mohammedanisches Zeichen (Bismillah, d. i. im Namen Gottes) an.<br />

Das Volk, das ja zumeist nicht lesen konnte, gewöhnte sich mit einer langsamen und stufenweisen<br />

Umgestaltung der <strong>Münzen</strong> leichter und allmählich an die neue Herrschaft. Später<br />

behielten die Araber sogar das byzantinische, mit einem Kreuz bezeichnete Gepräge bei,<br />

ohne irgend ein mohammedanisches Abzeichen hinzuzufügen. Aehnliche Gründe erzeugten<br />

anderwärts Aehnliches.<br />

In Deutschland war ausserdem im spätem Mittelalter die Nachprägung der Typen<br />

benachbarter Münzheim ziemlich allgemein im Gebrauch. Kaiser Friedrich IL verbot denselben<br />

1220, doch ohne sonderlichen Erfolg. (Vergl. Schönemann, Zur vaterländ. Münzkunde,<br />

S. 5 Anm.) Man suchte sich daher durch Münzverträge dagegen zu schützen. So im Lehnsvertrage<br />

zwischen Bischof Engelhard <strong>von</strong> Naumburg und Markgraf Heinrich dem Erlauchten<br />

v. ,J. 1238 (Schönemann, a a. O.; Erbstein, Münzfund <strong>von</strong> Trebitz, S. 12); so im Vertrage<br />

zwischen dem Erzbischof <strong>von</strong> Magdeburg und den Herren <strong>von</strong> Barby zu Zerbst v. J. 1294<br />

(bei<br />

Beckmann).<br />

Da nun in Herzog <strong>Bernhards</strong> Falle das politische Interesse mit dem allgemeinen<br />

Gebrauch zusammentraf, so erklärt es sich,<br />

dass auf seinen <strong>Münzen</strong> der ursprünglich weifische<br />

Lowe theils ;ils Hauptbild, theils in mancherlei anderer Darstellung vielfach verwendet<br />

wurde. Vergl. hierzu nicht bloss die folgende No. 87, sondern auch die frühern No. 20, 73<br />

uud 85, sowie die stummen Bracteaten des Trebitzer Fundes bei Erbstein, a. a. 0. Taf. II,<br />

31, 32, 38, tlic gleich unserer Münze augenscheinlich der Wittenberger Prägestätte zugehören.

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