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Renten - Eu-Info.deutschland

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Die theoretischen Entgeltpunkte sind auf der Grundlage von 500 Monaten zu<br />

ermitteln, wobei den ausländischen Zeiten der Durchschnittswert der deutschen<br />

Entgeltpunkte zugeordnet wird. Bei einem angenommenen Durchschnittswert<br />

von 0,1000 je Monat ergeben sich insgesamt 50,0000 Entgeltpunkte für die<br />

deutschen und ausländischen Versicherungszeiten.<br />

Das pro-rata-Verhältnis ermittelt sich für<br />

– Deutschland aus 25,0000 Entgeltpunkten zu<br />

50,0000 Entgeltpunkten = 50%<br />

– Frankreich aus 100 : 500 Monaten<br />

– Italien aus 150 : 500 Monaten<br />

Die Teilrenten betragen also in<br />

– Deutschland = 50%<br />

– Frankreich = 20%<br />

– Italien = 30%<br />

des jeweiligen theoretischen Betrages (in Deutschland: der theoretischen Entgeltpunkte).<br />

Die Berücksichtigung mitgliedstaatlicher Versicherungszeiten in der zwischenstaatlichen<br />

<strong>Renten</strong>berechnung wirkt sich durch die pro-rata-temporis-Regelung<br />

nicht in jedem Fall rentensteigernd aus. Sind jedoch z.B.<br />

■ deutsche beitragsfreie Zeiten vorhanden<br />

oder<br />

■ 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten für die Berücksichtigung von Mindestentgeltpunkten<br />

bei geringem Arbeitsverdienst nur unter Heranziehung der mitgliedstaatlichen<br />

Versicherungszeiten gegeben,<br />

kann die zwischenstaatliche <strong>Renten</strong>berechnung einen höheren Zahlbetrag als die<br />

rein innerstaatliche <strong>Renten</strong>berechnung ergeben.<br />

4. Besonderheiten<br />

4.1 Versicherungslastregelungen<br />

Eine besondere Stellung nehmen die so genannten Versicherungslastregelungen<br />

ein. Hierbei handelt es sich um besondere Verträge bzw. Abkommen, in denen<br />

bestimmt wird, welcher Staat frühere Versicherungszeiten zu honorieren hat,<br />

Wie wirkt sich das Gemeinschaftsrecht auf die Gewährung deutscher <strong>Renten</strong> aus?<br />

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