Renten - Eu-Info.deutschland
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Die theoretischen Entgeltpunkte sind auf der Grundlage von 500 Monaten zu<br />
ermitteln, wobei den ausländischen Zeiten der Durchschnittswert der deutschen<br />
Entgeltpunkte zugeordnet wird. Bei einem angenommenen Durchschnittswert<br />
von 0,1000 je Monat ergeben sich insgesamt 50,0000 Entgeltpunkte für die<br />
deutschen und ausländischen Versicherungszeiten.<br />
Das pro-rata-Verhältnis ermittelt sich für<br />
– Deutschland aus 25,0000 Entgeltpunkten zu<br />
50,0000 Entgeltpunkten = 50%<br />
– Frankreich aus 100 : 500 Monaten<br />
– Italien aus 150 : 500 Monaten<br />
Die Teilrenten betragen also in<br />
– Deutschland = 50%<br />
– Frankreich = 20%<br />
– Italien = 30%<br />
des jeweiligen theoretischen Betrages (in Deutschland: der theoretischen Entgeltpunkte).<br />
Die Berücksichtigung mitgliedstaatlicher Versicherungszeiten in der zwischenstaatlichen<br />
<strong>Renten</strong>berechnung wirkt sich durch die pro-rata-temporis-Regelung<br />
nicht in jedem Fall rentensteigernd aus. Sind jedoch z.B.<br />
■ deutsche beitragsfreie Zeiten vorhanden<br />
oder<br />
■ 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten für die Berücksichtigung von Mindestentgeltpunkten<br />
bei geringem Arbeitsverdienst nur unter Heranziehung der mitgliedstaatlichen<br />
Versicherungszeiten gegeben,<br />
kann die zwischenstaatliche <strong>Renten</strong>berechnung einen höheren Zahlbetrag als die<br />
rein innerstaatliche <strong>Renten</strong>berechnung ergeben.<br />
4. Besonderheiten<br />
4.1 Versicherungslastregelungen<br />
Eine besondere Stellung nehmen die so genannten Versicherungslastregelungen<br />
ein. Hierbei handelt es sich um besondere Verträge bzw. Abkommen, in denen<br />
bestimmt wird, welcher Staat frühere Versicherungszeiten zu honorieren hat,<br />
Wie wirkt sich das Gemeinschaftsrecht auf die Gewährung deutscher <strong>Renten</strong> aus?<br />
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