Renten - Eu-Info.deutschland
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Ein Wort voraus<br />
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Staaten Abkommen auf dem<br />
Gebiet der sozialen Sicherheit geschlossen. Die Abkommen mit den Staaten, die<br />
jetzt der <strong>Eu</strong>ropäischen Union angehören, sind weitgehend durch das überstaatliche<br />
Recht der <strong>Eu</strong>ropäischen Gemeinschaften ersetzt worden.<br />
Diese BfA-<strong>Info</strong>rmation befasst sich mit den Regelungen, die die gesetzliche <strong>Renten</strong>versicherung<br />
betreffen. Sie soll einen Überblick über die Auswirkungen auf<br />
das deutsche Recht geben. Auskünfte über das Recht der anderen Mitgliedstaaten,<br />
über Ihre Ansprüche nach deren Rechtsvorschriften oder die Berechnung<br />
Ihrer ausländischen Rente kann Ihnen nur die jeweils zuständige ausländische<br />
Stelle erteilen. An wen Sie sich mit Ihren Fragen wenden können, sagen wir Ihnen<br />
im Abschnitt „Zuständige Dienststellen, Auskünfte“, 2.<br />
Die vorliegende BfA-<strong>Info</strong>rmation beschränkt sich auf das Wesentliche und wendet<br />
sich daher in erster Linie an den Leser, der sich nur einen allgemeinen<br />
Überblick verschaffen will. Ergänzend hierzu hat die BfA die Broschüre „EU/EWR-<br />
<strong>Renten</strong>versicherung“ herausgegeben, die neben dem Wortlaut der Regelungen<br />
des Gemeinschaftsrechts auch eine kurzgefasste Kommentierung enthält. Interessierten<br />
Versicherten, die sich einen tieferen Einblick verschaffen wollen, kann<br />
diese Broschüre gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist gern bereit, Anfragen<br />
zu beantworten, die über den Rahmen dieser BfA-<strong>Info</strong>rmation hinausgehen.<br />
Wenn Sie an die BfA schreiben wollen, geben Sie bitte Ihre Versicherungsnummer<br />
und soweit vorhanden, das Bearbeitungskennzeichen (BKZ) an.<br />
Sollten Sie noch keine Versicherungsnummer erhalten haben, so teilen Sie uns<br />
bitte Ihre Geburtsdaten, den Geburtsort, den Geburtsnamen sowie Ihre Staatsangehörigkeit<br />
und das letzte Geschäftszeichen der BfA mit. Sie ersparen uns<br />
Rückfragen und helfen damit, Verzögerungen zu vermeiden.<br />
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Ein Wort voraus