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Renten - Eu-Info.deutschland

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Ein Wort voraus<br />

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Staaten Abkommen auf dem<br />

Gebiet der sozialen Sicherheit geschlossen. Die Abkommen mit den Staaten, die<br />

jetzt der <strong>Eu</strong>ropäischen Union angehören, sind weitgehend durch das überstaatliche<br />

Recht der <strong>Eu</strong>ropäischen Gemeinschaften ersetzt worden.<br />

Diese BfA-<strong>Info</strong>rmation befasst sich mit den Regelungen, die die gesetzliche <strong>Renten</strong>versicherung<br />

betreffen. Sie soll einen Überblick über die Auswirkungen auf<br />

das deutsche Recht geben. Auskünfte über das Recht der anderen Mitgliedstaaten,<br />

über Ihre Ansprüche nach deren Rechtsvorschriften oder die Berechnung<br />

Ihrer ausländischen Rente kann Ihnen nur die jeweils zuständige ausländische<br />

Stelle erteilen. An wen Sie sich mit Ihren Fragen wenden können, sagen wir Ihnen<br />

im Abschnitt „Zuständige Dienststellen, Auskünfte“, 2.<br />

Die vorliegende BfA-<strong>Info</strong>rmation beschränkt sich auf das Wesentliche und wendet<br />

sich daher in erster Linie an den Leser, der sich nur einen allgemeinen<br />

Überblick verschaffen will. Ergänzend hierzu hat die BfA die Broschüre „EU/EWR-<br />

<strong>Renten</strong>versicherung“ herausgegeben, die neben dem Wortlaut der Regelungen<br />

des Gemeinschaftsrechts auch eine kurzgefasste Kommentierung enthält. Interessierten<br />

Versicherten, die sich einen tieferen Einblick verschaffen wollen, kann<br />

diese Broschüre gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist gern bereit, Anfragen<br />

zu beantworten, die über den Rahmen dieser BfA-<strong>Info</strong>rmation hinausgehen.<br />

Wenn Sie an die BfA schreiben wollen, geben Sie bitte Ihre Versicherungsnummer<br />

und soweit vorhanden, das Bearbeitungskennzeichen (BKZ) an.<br />

Sollten Sie noch keine Versicherungsnummer erhalten haben, so teilen Sie uns<br />

bitte Ihre Geburtsdaten, den Geburtsort, den Geburtsnamen sowie Ihre Staatsangehörigkeit<br />

und das letzte Geschäftszeichen der BfA mit. Sie ersparen uns<br />

Rückfragen und helfen damit, Verzögerungen zu vermeiden.<br />

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Ein Wort voraus

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