Renten - Eu-Info.deutschland
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Zuordnung mindestens ein Kalendermonat belegt ist. Insoweit ersetzen sie die<br />
für diese Zeit bescheinigten Pflichtbeitragszeiten; dies gilt nicht für die Feststellung<br />
von Pflichtbeitragszeiten für einen Anspruch auf Rente.<br />
Ausnahmen für Verfolgte im Sinne des § 1 des Beruflichen<br />
Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)<br />
Hat ein Verfolgter seine Lehrzeit, Fachschul- oder Hochschulausbildung aus Verfolgungsgründen<br />
nicht abschließen können, so gilt die Lehrzeit oder Ausbildung<br />
als abgeschlossen.<br />
Ist eine Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung aus Verfolgungsgründen unterbrochen,<br />
jedoch später wieder aufgenommen und abgeschlossen oder eine<br />
neue Ausbildung begonnen und abgeschlossen worden, so sind die Ausbildungszeiten<br />
bis zum doppelten der allgemein geltenden Höchstdauer als Anrechnungszeiten<br />
anzuerkennen.<br />
Pauschale Anrechnungszeit<br />
Ohne Prüfung von Voraussetzungen wird für Zeiten vor dem 01. 01.1957 eine<br />
pauschale Anrechnungszeit angerechnet, wenn nicht längere Anrechnungszeiten<br />
nachgewiesen werden.<br />
4. Kindererziehungszeiten<br />
Müttern und Vätern, die nach dem 31.12.1920 oder – sofern sie am 18. 05.1990<br />
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den neuen Bundesländern hatten – nach dem<br />
31.12.1926 geboren sind, werden Zeiten der Kindererziehung als Beitragszeiten<br />
für die Erfüllung der Wartezeit angerechnet, wenn sie ihr Kind im Inland/in den<br />
neuen Bundesländern erzogen und sich mit ihm dort gewöhnlich aufgehalten<br />
haben.<br />
Für jedes bis zum 31.12.1991 geborene Kind kann eine Erziehungszeit von maximal<br />
zwölf Kalendermonaten angerechnet werden. Bei Kindern, die ab 01.01.1992<br />
geboren wurden, umfasst die Kindererziehungszeit längstens 36 Kalendermonate.<br />
Die Kindererziehungszeit beginnt jeweils nach Ablauf des Monats der Geburt<br />
des Kindes.<br />
Wurden während der jeweils maßgebenden Erziehungszeit mehrere Kinder erzogen<br />
und wird die Zeit ihrer Erziehung auf die Wartezeit angerechnet, verlängert<br />
sich die Versicherungszeit für das zweite und jedes weitere Kind um die Anzahl<br />
an Kalendermonaten, in denen gleichzeitig mehrere Kinder erzogen worden sind.<br />
Kindererziehungszeiten im Ausland werden bei Müttern und Vätern berücksichtigt,<br />
die ihr Kind im Ausland erzogen haben, wenn die Mutter oder der Vater<br />
während der Kindererziehungszeit oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes<br />
wegen einer Beschäftigung im Ausland Pflichtbeitragszeiten nach den deutschen<br />
75<br />
Anhang