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Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische ...

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Welche Art von Aufnahmen ist anzufertigen?<br />

Jede Einrichtung, die bildgebende Verfahren durchführt, muss nach<br />

Röntgen- <strong>und</strong> Strahlenschutzverordnung <strong>für</strong> häufig vorgenommene<br />

Untersuchungen über Arbeitsanweisungen (SOP = Standard Operating<br />

Procedure) verfügen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden zur Durchführung der<br />

Untersuchungen keine definitiven Empfehlungen ausgesprochen. Es<br />

genügt festzustellen, dass alle Untersuchungsverfahren so zu optimieren<br />

sind, dass die <strong>für</strong> die Beantwortung der Fragestellung notwendigen<br />

Informationen bei einem Minimum an Strahlenexposition erhalten<br />

werden können. Diese Anmerkung ist wichtig, da bei einem Patienten<br />

vielleicht nicht die Aufnahmen gemacht werden, die der anfordernde<br />

Arzt erwartet.<br />

Für wen wurde diese <strong>Orientierungshilfe</strong> erstellt?<br />

Diese <strong>Orientierungshilfe</strong> ist <strong>für</strong> Ärzte in Kliniken <strong>und</strong> im ambulanten Bereich<br />

bestimmt, die Patienten zur Durchführung von bildgebenden Verfahren<br />

überweisen. Sie ersetzt nicht das Stellen einer „Rechtfertigenden<br />

Indikation“ nach Röntgen- <strong>und</strong> Strahlenschutzverordnung durch den<br />

fachk<strong>und</strong>igen Arzt. Aus der vorhandenen Bandbreite der Untersuchungsmethoden,<br />

die den jeweiligen Medizinern zur Verfügung steht, wird in<br />

Abstimmung mit dem anwendenden Arzt die individuelle Untersuchung<br />

festgelegt, wobei die verfügbaren Ressourcen zu berücksichtigen sind.<br />

Einführung<br />

Es wäre wünschenswert, wenn allen Ärzten mit Beginn ihrer Weiterbildung<br />

ein Exemplar dieser Empfehlungen zur Verfügung gestellt würde.<br />

Verwendung der <strong>Orientierungshilfe</strong><br />

Der Aufbau dieser <strong>Orientierungshilfe</strong> besteht aus vier Spalten: Die erste<br />

Spalte gibt die klinische Fragestellung an, bei der eine Untersuchung<br />

indiziert ist, die zweite Spalte listet mögliche bildgebende Verfahren auf,<br />

die dritte Spalte enthält die Empfehlung, d.h. die Aussage, ob diese bestimmte<br />

<strong>radiologische</strong>/<strong>nuklearmedizinische</strong> Untersuchung anzuraten ist<br />

oder nicht, die vierte Spalte enthält erläuternde Kommentare. Folgende<br />

Empfehlungen werden ausgesprochen:<br />

Indiziert (P): Primäruntersuchung: Es handelt sich dabei um jenes Untersuchungsverfahren,<br />

das aller Wahrscheinlichkeit nach einen Beitrag<br />

zur Diagnose <strong>und</strong> zum Management des Patienten liefert <strong>und</strong> daher<br />

primär eingesetzt werden sollte.<br />

Indiziert (W): Weiterführende Untersuchung: Dabei handelt es sich<br />

um Untersuchungen, die sofort weiterführend oder nach Beobachtung<br />

(Symptomrückbildung?) eingesetzt werden. In komplexen Fällen ist die<br />

interdisziplinäre Kommunikation empfehlenswert.<br />

Spezialverfahren (S): Diese Einstufung gilt <strong>für</strong> komplexe oder teure<br />

Verfahren. Diese Untersuchungen werden im Normalfall nur <strong>für</strong> Ärzte<br />

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