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Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor

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11.09.13 <strong>tombbloggt</strong>: KRITIK: Beispiele<br />

Antworten<br />

Piedro 24. August 2013 10:55<br />

Es ist jedem angeraten, Vorsprachen und Meldetermine beim JC nur mit einem, möglichst<br />

kudigen, Beistand wahr zu nehmen.<br />

Das Beispiel, daß Leistungsberechtigte durch Desinformation und Drohung veranlaßt werden,<br />

eine EGV zu unterzeichnen, ist millionenfach belegbar. Das widersprecht den Vorgaben des<br />

Gesetzgebers. Eine EGV ist ein Vertrag, und in unserer Republik herrscht Vertragsfreiheit. Daß<br />

Teamleiter und "Geschäfts"führung einer Sozialbehörde hier die "Kunden" zum Unterzeichnen<br />

von Verträgen nötigen, ist um so skandalöser, <strong>als</strong> daß sie strafrechtlich nicht für diese Nötigung<br />

belangt werden können.<br />

Immerhin hat die Rechtsprechung festgelegt, daß eine EGV nur dann <strong>als</strong> Verwaltungsakt<br />

erlasssen werden darf, wenn vorherige Verhandlungen gescheitert sind. (B 14 AS 195/11 R<br />

vom 14. Februar 2013) Unnötig zu sagen, daß trotzdem immer wieder EGV-VA auf den Weg<br />

gebracht werden, ohne dem Leistungsberechtigten überhaupt die Gelegenheit zu geben, seine<br />

eigenen Vorstellungen einzubringen.<br />

Auch sehr beliegt: Eine EGV-VA zu erlassen, um den "Kunden"bedarf für eingekaufte<br />

Maßnahmen decken zu können, obwohl eine bestehende EGV noch in Kraft ist. Auch das wurde<br />

<strong>als</strong> widerrechtlich erkannt: AS 1847/ 13 ER Mannheim<br />

Und die mieseste Nummer: Man bekommt zum Verrecken einfach keinen Termin beim SB, um<br />

einen Sachverhalt zu klären. Auch das ist widerrechtlich, da die Behörde zur Beratung verplichtet<br />

ist: S 35 AS 732/10 Duisburg<br />

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Piedro 24. August 2013 13:15<br />

Hier die aktuelle Veröffentlichung eines Anwalts, dessen Mandant die ganze Härte und<br />

Absurdität des <strong>Hartz</strong>-Systems zu spüren bekommt:<br />

Seit ca. 2 Jahren erlebe ich hierdurch eine einzigartige Willkür mit, ein kollusives<br />

Zusammenwirken der befassten Stellen sowie ein systematisches Beschneiden von Rechten<br />

meines Mandanten, das aktuell schließlich in einer Hetzjagd gegen meinen Mandanten gipfelt.<br />

Noch nicht in einem einzigen Fall jem<strong>als</strong> gab es – von diesem einen zuständigen Sozialrichter<br />

maßgeblich beeinflusst – in den letzten fast 2 Jahren auch nur eine teilweise positive<br />

Sachentscheidung, was angesichts des diesseits substantiierten Vortrags einzigartig sein<br />

dürfte.<br />

Mein Mandant wird <strong>als</strong> Querulant abgestempelt, obwohl er sich nur wehrt, <strong>als</strong>o seine<br />

grundlegendsten Existenzrechte geltend macht - leider bisher ohne Erfolg: Seine<br />

Bewerbungskosten werden nicht erstattet, ständige Sanktionsversuche des Jobcenters<br />

erfolgen, die Kosten der Unterkunft werden – trotz vorher vom Jobcenter anerkannter<br />

Angemessenheit - einfach gekürzt, was der befasste Sozialrichter alles mitmacht. Durch seine<br />

Gegenwehr ist mein Mandant den öffentlichen Stellen zuwider/lästig geworden und soll<br />

nunmehr endlich ausgebremst, „mundtot“ gemacht werden.<br />

Das sollte durch Provokationen des Sachbearbeiters anlässlich eines sogenannten<br />

Meldetermins beim Jobcenter geschehen, <strong>als</strong> man dort im März dieses Jahres meinen<br />

„ausgehungerten“ und in die Enge getriebenen Mandanten so lange und soweit reizte, dass er<br />

sich zu unvorteilhaften, aber harmlosen Äußerungen hinreißen ließ, die vom Jobcenter<br />

nachträglich jedoch zu einer „Bedrohung“ hochstilisiert wurden und mein Mandant<br />

dementsprechend <strong>als</strong> „gemeingefährlich“ dargestellt wurde. Jetzt ging seitens des Jobcenters<br />

alles sehr schnell: Der Landrat sprach ein Hausverbot gegen meinen Mandanten aus,<br />

erstattete Strafanzeige wegen „Bedrohung“ und wollte bzw. will meinen Mandanten<br />

zwangspsychiatrisch unterbringen lassen.<br />

Hierzu erschien direkt am nächsten Tag eine Behördeneskorte mit Amtsarzt und Polizei vor der<br />

Wohnung meines Mandanten, um ihn herauszulocken und zu provozieren – was „leider“<br />

misslang. Aber das Strafverfahren läuft, die auch willfährige Strafjustiz vor Ort hat sich<br />

vorverurteilend überhaupt zur Durchführung einer Hauptverhandlung leicht „überreden“ lassen.<br />

Die wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten durchzuführende Hauptverhandlung wird<br />

deshalb sehr „zeitnah“, nämlich erst Ende des Jahres, stattfinden.<br />

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Piedro 24. August 2013 13:16<br />

Fortsetzung<br />

Wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten ergehen seit einigen Wochen – so aktuell –<br />

nunmehr auch wieder Einladungen des „bedrohten“ Jobcenters an meinen Mandanten, wobei<br />

das Jobcenter – hierbei „flexibel“ wie selten – nunmehr durch irgendeinen Sachbearbeiter (Man<br />

fragt sich: Wer ist eigentlich Inhaber des Hausrechts?) hierfür extra „Ausnahmen“ vom<br />

Hausverbot macht. – Der eine staunt, der andere wundert sich.<br />

Meinem durch die genannten Vorfälle und durch die chronische Zermürbung des Jobcenters<br />

sowie des sich Hände reibenden Sozialrichters nachweislich psycho-somatisch krank<br />

gemachten Mandanten ist eine weitere Konfrontation mit dem Jobcenter wegen des<br />

schwebende Strafverfahrens und wegen der Gesamtumstände derzeit und solange<br />

nachvollziehbar nicht zumutbar.<br />

Die eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren gegen bisher drei der genannten neuen<br />

Einladungen beim Jobcenter hat der Sozialrichter „ausgesessen“, <strong>als</strong>o nicht entschieden.<br />

Schließlich sind sich ja alle beteiligten öffentlichen Stellen einig, dass mein Mandant endlich<br />

<strong>tombbloggt</strong>.blogspot.de/p/test4.html 10/17

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