Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor
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11.09.13 <strong>tombbloggt</strong>: KRITIK: Beispiele<br />
Antworten<br />
Piedro 24. August 2013 10:55<br />
Es ist jedem angeraten, Vorsprachen und Meldetermine beim JC nur mit einem, möglichst<br />
kudigen, Beistand wahr zu nehmen.<br />
Das Beispiel, daß Leistungsberechtigte durch Desinformation und Drohung veranlaßt werden,<br />
eine EGV zu unterzeichnen, ist millionenfach belegbar. Das widersprecht den Vorgaben des<br />
Gesetzgebers. Eine EGV ist ein Vertrag, und in unserer Republik herrscht Vertragsfreiheit. Daß<br />
Teamleiter und "Geschäfts"führung einer Sozialbehörde hier die "Kunden" zum Unterzeichnen<br />
von Verträgen nötigen, ist um so skandalöser, <strong>als</strong> daß sie strafrechtlich nicht für diese Nötigung<br />
belangt werden können.<br />
Immerhin hat die Rechtsprechung festgelegt, daß eine EGV nur dann <strong>als</strong> Verwaltungsakt<br />
erlasssen werden darf, wenn vorherige Verhandlungen gescheitert sind. (B 14 AS 195/11 R<br />
vom 14. Februar 2013) Unnötig zu sagen, daß trotzdem immer wieder EGV-VA auf den Weg<br />
gebracht werden, ohne dem Leistungsberechtigten überhaupt die Gelegenheit zu geben, seine<br />
eigenen Vorstellungen einzubringen.<br />
Auch sehr beliegt: Eine EGV-VA zu erlassen, um den "Kunden"bedarf für eingekaufte<br />
Maßnahmen decken zu können, obwohl eine bestehende EGV noch in Kraft ist. Auch das wurde<br />
<strong>als</strong> widerrechtlich erkannt: AS 1847/ 13 ER Mannheim<br />
Und die mieseste Nummer: Man bekommt zum Verrecken einfach keinen Termin beim SB, um<br />
einen Sachverhalt zu klären. Auch das ist widerrechtlich, da die Behörde zur Beratung verplichtet<br />
ist: S 35 AS 732/10 Duisburg<br />
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Piedro 24. August 2013 13:15<br />
Hier die aktuelle Veröffentlichung eines Anwalts, dessen Mandant die ganze Härte und<br />
Absurdität des <strong>Hartz</strong>-Systems zu spüren bekommt:<br />
Seit ca. 2 Jahren erlebe ich hierdurch eine einzigartige Willkür mit, ein kollusives<br />
Zusammenwirken der befassten Stellen sowie ein systematisches Beschneiden von Rechten<br />
meines Mandanten, das aktuell schließlich in einer Hetzjagd gegen meinen Mandanten gipfelt.<br />
Noch nicht in einem einzigen Fall jem<strong>als</strong> gab es – von diesem einen zuständigen Sozialrichter<br />
maßgeblich beeinflusst – in den letzten fast 2 Jahren auch nur eine teilweise positive<br />
Sachentscheidung, was angesichts des diesseits substantiierten Vortrags einzigartig sein<br />
dürfte.<br />
Mein Mandant wird <strong>als</strong> Querulant abgestempelt, obwohl er sich nur wehrt, <strong>als</strong>o seine<br />
grundlegendsten Existenzrechte geltend macht - leider bisher ohne Erfolg: Seine<br />
Bewerbungskosten werden nicht erstattet, ständige Sanktionsversuche des Jobcenters<br />
erfolgen, die Kosten der Unterkunft werden – trotz vorher vom Jobcenter anerkannter<br />
Angemessenheit - einfach gekürzt, was der befasste Sozialrichter alles mitmacht. Durch seine<br />
Gegenwehr ist mein Mandant den öffentlichen Stellen zuwider/lästig geworden und soll<br />
nunmehr endlich ausgebremst, „mundtot“ gemacht werden.<br />
Das sollte durch Provokationen des Sachbearbeiters anlässlich eines sogenannten<br />
Meldetermins beim Jobcenter geschehen, <strong>als</strong> man dort im März dieses Jahres meinen<br />
„ausgehungerten“ und in die Enge getriebenen Mandanten so lange und soweit reizte, dass er<br />
sich zu unvorteilhaften, aber harmlosen Äußerungen hinreißen ließ, die vom Jobcenter<br />
nachträglich jedoch zu einer „Bedrohung“ hochstilisiert wurden und mein Mandant<br />
dementsprechend <strong>als</strong> „gemeingefährlich“ dargestellt wurde. Jetzt ging seitens des Jobcenters<br />
alles sehr schnell: Der Landrat sprach ein Hausverbot gegen meinen Mandanten aus,<br />
erstattete Strafanzeige wegen „Bedrohung“ und wollte bzw. will meinen Mandanten<br />
zwangspsychiatrisch unterbringen lassen.<br />
Hierzu erschien direkt am nächsten Tag eine Behördeneskorte mit Amtsarzt und Polizei vor der<br />
Wohnung meines Mandanten, um ihn herauszulocken und zu provozieren – was „leider“<br />
misslang. Aber das Strafverfahren läuft, die auch willfährige Strafjustiz vor Ort hat sich<br />
vorverurteilend überhaupt zur Durchführung einer Hauptverhandlung leicht „überreden“ lassen.<br />
Die wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten durchzuführende Hauptverhandlung wird<br />
deshalb sehr „zeitnah“, nämlich erst Ende des Jahres, stattfinden.<br />
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Piedro 24. August 2013 13:16<br />
Fortsetzung<br />
Wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten ergehen seit einigen Wochen – so aktuell –<br />
nunmehr auch wieder Einladungen des „bedrohten“ Jobcenters an meinen Mandanten, wobei<br />
das Jobcenter – hierbei „flexibel“ wie selten – nunmehr durch irgendeinen Sachbearbeiter (Man<br />
fragt sich: Wer ist eigentlich Inhaber des Hausrechts?) hierfür extra „Ausnahmen“ vom<br />
Hausverbot macht. – Der eine staunt, der andere wundert sich.<br />
Meinem durch die genannten Vorfälle und durch die chronische Zermürbung des Jobcenters<br />
sowie des sich Hände reibenden Sozialrichters nachweislich psycho-somatisch krank<br />
gemachten Mandanten ist eine weitere Konfrontation mit dem Jobcenter wegen des<br />
schwebende Strafverfahrens und wegen der Gesamtumstände derzeit und solange<br />
nachvollziehbar nicht zumutbar.<br />
Die eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren gegen bisher drei der genannten neuen<br />
Einladungen beim Jobcenter hat der Sozialrichter „ausgesessen“, <strong>als</strong>o nicht entschieden.<br />
Schließlich sind sich ja alle beteiligten öffentlichen Stellen einig, dass mein Mandant endlich<br />
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