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Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor

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11.09.13 <strong>tombbloggt</strong>: KONSTRUKT<strong>IV</strong>ES<br />

sieht es noch schwieriger aus. Etliche<br />

ENTSCHEIDENDE Faktoren sind zu Anfang oft noch<br />

gar nicht bekannt. Etliche hiervon kann, darf und will<br />

ich aufgrund Datenschutz gar nicht in die EDV<br />

aufnehmen. Bei anderen Faktoren ist eine Maschine,<br />

ein Computerprogramm schlicht unfähig, richtig zu<br />

gewichten! Das kann ich. Als befasster, erfahrener<br />

mit dem individuellen Menschen bekannter<br />

Fallmanager. Aber kein Blechkasten mit noch so<br />

hochgezüchteter Software!<br />

Fazit: das unsinnige Versenden von<br />

Arbeitsangeboten von externen Abteilungen an die<br />

Kund_innen sollte dringend unterbleiben. Wenn<br />

schon, dann kann dem / der FM ein solches Angebot<br />

vorschlagsweise zugeleitet werden. Per Mail - das<br />

geht ganz schnell, wenn man es will!<br />

Weiterhin sollten "matching", "fleißige und häufige<br />

Stealäufe", u.ä. bei Weitem "tiefer gehängt"<br />

werden. Dies ist ein Instrument von vielen. Und<br />

längst nicht immer das richtige - oftm<strong>als</strong> herrschen in<br />

Beratungsgesprächen - und völlig zu Recht -<br />

gänzlich andere Themen vor.<br />

Soweit einige Möglichkeiten.<br />

Darf gern ergänzt werden.<br />

MfG<br />

BTB<br />

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Kommentare:<br />

Anonym 4. August 2013 07:42<br />

Da sich die Europäische Kommission <strong>als</strong> nicht zuständig ansieht, habe ich eine Beschwerde<br />

gegen die BRD bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, deren<br />

Eingang am 19.07.2013 bestätigt wurde:<br />

An den Kanzler<br />

des Europäischen Gerichtshofs<br />

für Menschenrechte<br />

Europarat<br />

F–67075 STRASBOURG CEDEX<br />

anliegend übersende ich Ihnen meine Beschwerde gegen die BRD, sowie weitere Unterlagen.<br />

Angaben zu Artikel 35 Abs. 1 der Konvention:<br />

Eine Klage gegen das SGB II und den vielen sich darin befindlichen Gesetzen, die sowohl dem<br />

deutschen Grundgesetz, <strong>als</strong> auch den europäischen Menschenrechtskonventionen<br />

widersprechen, ist praktisch nicht durchführbar.<br />

Bereits seit längerem sind die zuständigen Sozialgerichte völlig überfordert, so dass die<br />

Verfahrensdauer pro Instanz meist wesentlich länger <strong>als</strong> ein Jahr betragen.<br />

Auch die Tastsache, dass rund die Hälfte der Klagen erfolgreich sind, zeigt deutlich welche<br />

Fehler und Mängel sich im SGB II und dessen Anwendung befinden.<br />

Die zur Zeit anstehende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvL 12/12) betrifft erneut<br />

nur die Höhe der Regelleistungen (Existenzminimum) und umfasst nicht die Sanktionen und<br />

anderen verfassungswidrigen Bestandteile des SGB II.<br />

Auch der Antrag der Partei „Die Linke“, zumindest die Sanktionen auszusetzen, die<br />

zwangsläufig zum Unterschreiten des ohnehin fragwürdigen Existenzminimums<br />

<strong>tombbloggt</strong>.blogspot.de/p/test1.html 6/10

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