Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor
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11.09.13 <strong>tombbloggt</strong>: KONSTRUKT<strong>IV</strong>ES<br />
sieht es noch schwieriger aus. Etliche<br />
ENTSCHEIDENDE Faktoren sind zu Anfang oft noch<br />
gar nicht bekannt. Etliche hiervon kann, darf und will<br />
ich aufgrund Datenschutz gar nicht in die EDV<br />
aufnehmen. Bei anderen Faktoren ist eine Maschine,<br />
ein Computerprogramm schlicht unfähig, richtig zu<br />
gewichten! Das kann ich. Als befasster, erfahrener<br />
mit dem individuellen Menschen bekannter<br />
Fallmanager. Aber kein Blechkasten mit noch so<br />
hochgezüchteter Software!<br />
Fazit: das unsinnige Versenden von<br />
Arbeitsangeboten von externen Abteilungen an die<br />
Kund_innen sollte dringend unterbleiben. Wenn<br />
schon, dann kann dem / der FM ein solches Angebot<br />
vorschlagsweise zugeleitet werden. Per Mail - das<br />
geht ganz schnell, wenn man es will!<br />
Weiterhin sollten "matching", "fleißige und häufige<br />
Stealäufe", u.ä. bei Weitem "tiefer gehängt"<br />
werden. Dies ist ein Instrument von vielen. Und<br />
längst nicht immer das richtige - oftm<strong>als</strong> herrschen in<br />
Beratungsgesprächen - und völlig zu Recht -<br />
gänzlich andere Themen vor.<br />
Soweit einige Möglichkeiten.<br />
Darf gern ergänzt werden.<br />
MfG<br />
BTB<br />
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Kommentare:<br />
Anonym 4. August 2013 07:42<br />
Da sich die Europäische Kommission <strong>als</strong> nicht zuständig ansieht, habe ich eine Beschwerde<br />
gegen die BRD bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, deren<br />
Eingang am 19.07.2013 bestätigt wurde:<br />
An den Kanzler<br />
des Europäischen Gerichtshofs<br />
für Menschenrechte<br />
Europarat<br />
F–67075 STRASBOURG CEDEX<br />
anliegend übersende ich Ihnen meine Beschwerde gegen die BRD, sowie weitere Unterlagen.<br />
Angaben zu Artikel 35 Abs. 1 der Konvention:<br />
Eine Klage gegen das SGB II und den vielen sich darin befindlichen Gesetzen, die sowohl dem<br />
deutschen Grundgesetz, <strong>als</strong> auch den europäischen Menschenrechtskonventionen<br />
widersprechen, ist praktisch nicht durchführbar.<br />
Bereits seit längerem sind die zuständigen Sozialgerichte völlig überfordert, so dass die<br />
Verfahrensdauer pro Instanz meist wesentlich länger <strong>als</strong> ein Jahr betragen.<br />
Auch die Tastsache, dass rund die Hälfte der Klagen erfolgreich sind, zeigt deutlich welche<br />
Fehler und Mängel sich im SGB II und dessen Anwendung befinden.<br />
Die zur Zeit anstehende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvL 12/12) betrifft erneut<br />
nur die Höhe der Regelleistungen (Existenzminimum) und umfasst nicht die Sanktionen und<br />
anderen verfassungswidrigen Bestandteile des SGB II.<br />
Auch der Antrag der Partei „Die Linke“, zumindest die Sanktionen auszusetzen, die<br />
zwangsläufig zum Unterschreiten des ohnehin fragwürdigen Existenzminimums<br />
<strong>tombbloggt</strong>.blogspot.de/p/test1.html 6/10