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Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor

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11.09.13 <strong>tombbloggt</strong>: KRITIK: Beispiele<br />

Fällen ein.<br />

IST eine Maßnahme einmal eingekauft MUSS sie<br />

auch möglichst vollständig besetzt werden: derweil<br />

sie ja in jedem Falle dasselbe kostet! Hier werden<br />

oftm<strong>als</strong> „de facto Wettbewerbe“ zwischen den<br />

Abteilungen eines jobcenters „losgetreten“ – welche<br />

steht am Ende „gut da“, welche nicht?!<br />

Die Kundin. Der Kunde. – Diese sollen, nein müssen<br />

das Kriterium sein! Was ist hier sinnvoll um vorwärts<br />

zu kommen, um Entwicklung zu ermöglichen?<br />

Danach: wird nicht mehr gefragt.<br />

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Beispiel „Bewerbungen pro Monat“:<br />

Bewerbungsanstrengungen werden mit einem<br />

bescheidenen Satz extra finanziert. Der<br />

verwaltungstechnische Aufwand ist nicht<br />

unerheblich.<br />

Manche Kunden scheinen aktuell (noch) nicht in der<br />

Lage, auf dem realen Arbeitsmarkt „Fuß zu fassen“.<br />

Bei anderen hat man die Vermutung, dass innere<br />

Widerstände vorliegen. Die es zunächst zu<br />

erforschen gälte. Bei wieder anderen liegt es auf der<br />

Hand, dass schriftliche Bewerbungen nicht wirklich<br />

das Mittel der Wahl sein können.<br />

Und dennoch findet sich in sehr vielen EGV die<br />

Vereinbarung: „Herr XY legt pro Monat den<br />

Nachweis über 5 / 10 / … Bewerbungsbemühungen<br />

vor.“<br />

Warum? Ich weiß es nicht. Ich nehme an, damit<br />

„irgendwie was gemacht ist“. Weil niemandem etwas<br />

sinnvolles einfällt (bzw. unter den heutigen<br />

Bedingungen: gar nicht mehr einfallen kann).<br />

Evtl. auch weil der entsprechende Etat im Vorjahr<br />

nicht genügend ausgeschöpft wurde. Das gibt es<br />

auch in anderen Bereichen. Und öfter <strong>als</strong> man denkt.<br />

Und dies wird auch allgemein <strong>als</strong> „peinlich“<br />

empfunden, wenn es passiert.<br />

Beispiel Sanktionen:<br />

Hierzu gäbe es natürlich vieles zu sagen. Auch in<br />

Hinsicht darauf, ob es (spätestens nach dem Urteil<br />

des Bundesverfassungsgerichtes, Urteil des Ersten<br />

Senats vom 9. Februar 2010, Randziffern 133, ff.)<br />

nicht <strong>als</strong> Verfassungswidrigkeit angesehen werden<br />

muß, wenn das Existenzminimum durch Sanktionen<br />

<strong>tombbloggt</strong>.blogspot.de/p/test4.html 2/17

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