Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor
Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor
Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
11.09.13 <strong>tombbloggt</strong>: !Stellungnahme Deutscher Verein ALG II -Sanktionen!<br />
ermöglicht ein persönliches Gespräch, insbesondere bei Personen, die Probleme in der<br />
schriftlichen Ausdrucksfähigkeit haben, eine bessere Sachverhaltsaufklärung. Auch<br />
besteht die Möglichkeit, neuerlich Pflichten sowie deren Rechtsfolgen zu besprechen und<br />
so ggf. weiteren Pflichtverletzungen vorzubeugen.<br />
Ein Angebot zur Erörterung des Sachverhalts könnte zusätzlich zum schriftlichen<br />
Anhörungsverfahren unterbreitet werden, wenn das Arbeitslosengeld II um mehr <strong>als</strong> 30<br />
% des jeweils maßgeblichen Regelbedarfs abgesenkt wird. Die Wahrnehmung des<br />
Gesprächstermins muss freiwillig sein. Es darf dazu <strong>als</strong>o keine Meldeaufforderung<br />
gemäß §32 SGB II ergehen.<br />
12 Zum Arbeitsbündnis zwischen Fallmanager und Leistungsberechtigten: Empfehlungen des<br />
Deutschen Vereins zu Q ualitätsstandards für das Fallmanagement, NDV 2004, 149 ff.<br />
13 Nach der Gesetzesbegründung zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />
Arbeitsmarkt<br />
sollte die Eingliederungsvereinbarung in einem gemeinsamen Prozess zwischen persönlichem<br />
Ansprechpartner und Leistungsberechtigtem erarbeitet werden.BT-Drucks. 15/1516, S.<br />
46.Deutscher Verein Michaelkirchstraße 17/18 D-10179 Berlin-Mitte Seite 17 von 17<br />
www.deutscher-verein.de<br />
Unterstützung der Leistungsberechtigten bei Pflichtverletzungen<br />
Individuelle Probleme (psychosoziale Probleme, Lebenskrisen, häusliche Gewalt,<br />
Suchtproblematiken etc.) können Auslöser für sanktionsbewehrte Pflichtverletzungen<br />
sein. Fehlt es an sozialer Stabilität, muss entsprechend unterstützend interveniert<br />
werden. Sanktionen sind kein Mittel zur Verhaltenssteuerung, wenn die Ursachen von<br />
Pflichtverletzungen in der psychischen oder sozialen Lebenslage zu verorten ist.<br />
Es wird daher angeregt, die kommunalen Eingliederungsleistungen aus §16a SGB II<br />
stärker in den Fokus der Förderleistungen zu nehmen. Sofern die Eingliederung in den<br />
Arbeitsmarkt nicht allein durch die von Leistungsberechtigten und Leistungsträgern<br />
wechselseitig erbrachten Leistungen und Mitwirkungshandlungen erzielt werden kann,<br />
weil zuvor eine soziale Stabilisierung erfolgen muss, ist ein komplexer<br />
Unterstützungsprozess notwendig. In solchen Fällen kann neben der<br />
Eingliederungsstrategie die Erarbeitung eines Hilfeplankonzepts erforderlich sein.14<br />
Um Leistungsberechtigte auch in besonderen Lebenslagen umfassend unterstützen zu<br />
können, ist die Einrichtung von Netzwerken notwendig. Die Kooperation mit<br />
Fachdiensten und freien Trägern sowie die Koordination der Hilfeleistungen sind für die<br />
soziale Stabilisierung der Leistungsberechtigten von zentraler Bedeutung. Dies erfordert<br />
eine entsprechende strategische und organisatorische Ausrichtung der Jobcenter. Es<br />
wird daher angeregt, in den Jobcentern für eine stärkere Vernetzung mit kommunalen<br />
Trägern und Fachdiensten zu werben, um eine möglichst umfassende Unterstützung der<br />
Leistungsberechtigten mit besonderen Hilfebedarfen zu ermöglichen.15<br />
Integrationsfachkräfte sollten überdies (zeitlich und organisatorisch) in die Lage versetzt<br />
werden, das soziale Dienstleistungsspektrum der Region im Hinblick auf die spezifischen<br />
Bedarfslagen zu ermitteln und in die Entwicklung passgenauer Eingliederungsstrategien<br />
einzubeziehen.<br />
14 Siehe Deutscher Verein: Anforderungen an das Fallmanagement, 17. Juni 2009,<br />
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/sgb-ii/integration-indenarbeitsmarkt/Anforderungen_an_das_Fallmanagement_im_SGB_II/,<br />
NDV 7/2009, S. 271 ff.<br />
15 Erste Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach §16<br />
Abs.<br />
2 Satz 2 Nr. 1–4 SGB II, NDV 2007, 256 ff.<br />
Deutscher Verein Michaelkirchstraße 17/18 D-10179 Berlin-Mitte Seite 17 von 17<br />
www.deutscher-verein.de<br />
***<br />
Wer und was ist der "Deutsche Verein"?<br />
Ziele und Aufgaben des Deutschen Vereins<br />
Heute wird die soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie von freien und<br />
öffentlichen Trägern geleistet. Ö ffentliche Träger sind Bund, Länder, Landschaftverbände,<br />
Landeswohlfahrtsverbände, Bezirksregierungen, Landkreise, Städte und Gemeinden. Die<br />
Kommunen haben sich im Deutschen Städtetag (DST), Deutschen Landkreistag (DLT) und im<br />
Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), die freien Träger in den Verbänden der freien<br />
Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen: Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher<br />
Caritasverband (DCV), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Deutsches Rotes<br />
Kreuz (DRK), Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, Zentrale Wohlfahrtsstelle der<br />
Juden in Deutschland (ZWST).<br />
Der Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit ist der Deutsche Verein für<br />
öffentliche und private Fürsorge in Berlin. Er ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der nach<br />
seiner geltenden Satzung einen Mittelpunkt für alle Bestrebungen auf dem Gebiet der sozialen<br />
Arbeit, insbesondere der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe in der<br />
Bundesrepublik Deutschland bildet. Praktische Sozialarbeit ist nicht Aufgabe desVereins, sondern<br />
die seiner Mitglieder.<br />
Die Hauptaufgaben des Deutschen Vereins sind:<br />
Anregung und Beeinflussung der Sozialpolitik<br />
Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis der öffentlichen und freien sozialen Arbeit<br />
Gutachterliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts<br />
Ständige Information der auf diesem Gebiet tätigen Personen und die Förderung des<br />
Erfahrungsaustausches<br />
Fort- und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeiter/innen des sozialen Bereiches<br />
Förderung der für die soziale Arbeit bedeutsamen Wissenschaften<br />
Beobachtung und Auswertung der Entwicklung der sozialen Arbeit in anderen Ländern<br />
<strong>tombbloggt</strong>.blogspot.de/p/stellungnahme-deutscher-verein.html 8/9