Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor
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da man im Jobcenter keine andere Tätigkeit habe und Alternativen nicht konkret<br />
benannt sind.<br />
Bei einem solchen Vorgehen besteht die Gefahr, dass Beschäftigte aus<br />
Engagement, Angst und Verunsicherung nicht gut für sich sorgen, evtl. zu viele<br />
persönliche Dinge preisgeben, sich überfordern, Krankheitszeichen ignorieren und<br />
letztlich wieder krank werden können.“<br />
Diese Worte der Medizinerin kann ich in der Rückschau nur vollends bestätigen!<br />
Alles was dort ausgeführt ist, ist in der einen oder anderen Form leider auch<br />
tatsächlich eingetreten.<br />
Datiert mit dem 03.11.2011, gültig aber rückwirkend bis zum 28.6.2011 hatte ich<br />
zwischenzeitlich auch meine Anerkennung <strong>als</strong> Schwerbehinderter (GdB 50) erhalten.<br />
Damit ergab sich ein Sonderurlaubsanspruch von etwas mehr <strong>als</strong> 2 Tagen für das<br />
Kalenderjahr 2011.<br />
Anhand des entsprechenden Urteiles des Europäischen Gerichtshofes waren bei mir<br />
auch noch Teile des Urlaubes aus 2010 unverfallbar geworden (genauer gesagt<br />
exakt 20 Werktage – von den 30 Werktagen aus 2011 sei hier erst gar nicht die<br />
Rede). Zumindest diesen hätte ich gern nach Beendigung der Stufenweisen<br />
Wiedereingliederung „abgebaut“ gehabt, bevor noch eine weitere<br />
Kalenderjahresgrenze überschritten wird. Aber auch über die Gewährung der zwei<br />
Tage Sonderurlaub für Schwerbehinderte hätte ich mich schon sehr gefreut.<br />
Gleichwohl, dies wurde mir verwehrt. Ich stände unter „Vollkontrolle“ hieß es, derlei<br />
Menschen hätten keinen Anspruch auf Urlaubsgewährung.<br />
Ich hatte diese Urlaubsbitte mehrfach mündlich geäußert, später dann auch per Mail,<br />
erhielt aber stets diese oder auch gar keine Antwort.<br />
Mitbetroffen waren hierdurch letztlich auch eine Kollegin und ein Kollege, die zum<br />
selben „Vertretungsblock“ gehörten.<br />
Zum Beleg verfüge ich u.a. über ein ausführliches Mail von mir, dass ich am<br />
19.10.2011 an den Teamleiter und die Stellvertretende Teamleiterin sandte, mit<br />
Wichtigkeit „Hoch“ und zur „Nachverfolgung gekennzeichnet“. Ich erhielt vom<br />
Teamleiter am 26.10.2011 auch Antworten. Er verwies darauf, dass er sich mit der<br />
Fachbereichsleiterin „gesondert beraten“ werde und wies auf die Möglichkeit hin, zu<br />
beantragen, dass Urlaub übertragen wird. Dies tat ich innerhalb von 42 Minuten dann<br />
natürlich auch – wies aber klar darauf hin, dass diese Übertragung sich ja nun mal<br />
ausschließlich auf den Anspruch aus 2011 beziehen kann. Weiteres hörte ich meiner<br />
Erinnerung nach dann vorerst nicht, der komplette Mailwechsel liegt mir, wie gesagt,<br />
vor.<br />
Teilweise wurde ich dann später, eher informell, an die Stadtverwaltung direkt zurück<br />
verwiesen, die Entscheidung hinsichtlich Urlaub sei doch von dort aus so gewünscht.<br />
Ich wandte mich dann per Mail auch dort hin, eine entsprechende Mailkopie vom<br />
21.11.2011 liegt mir vor, eine weitere von einem entsprechenden Mail von mir an die<br />
erwähnten Vertretungs - KollegInnen im jobcenter (inkl. Durchschlag an den<br />
Teamleiter!) mit Datum vom 25.11.2011 ebenso.<br />
Es gab auch hier zunächst keine reale Reaktion.<br />
Im Dezember schließlich wurde dann aber tatsächlich Urlaub gewährt. Das war auch<br />
ganz gut so – mit Beginn des nächsten Monates hätten sich ansonsten insgesamt<br />
mehr <strong>als</strong> 87 Werktage Gesamtanspruch ergeben.<br />
Ganz allerdings reichte die Zeit nicht mehr aus, ein „U-Tag“ aus 2010 reichte ins Jahr<br />
2012 hinein. Aber mein Verschulden war dies ganz sicherlich nicht …<br />
Mein vorläufiges Fazit in der Zusammenschau der bisherigen Fakten ist dies: