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Marionetten-Theater Hartz IV. tombbloggt als pdf ... - Omnia vincit amor

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da man im Jobcenter keine andere Tätigkeit habe und Alternativen nicht konkret<br />

benannt sind.<br />

Bei einem solchen Vorgehen besteht die Gefahr, dass Beschäftigte aus<br />

Engagement, Angst und Verunsicherung nicht gut für sich sorgen, evtl. zu viele<br />

persönliche Dinge preisgeben, sich überfordern, Krankheitszeichen ignorieren und<br />

letztlich wieder krank werden können.“<br />

Diese Worte der Medizinerin kann ich in der Rückschau nur vollends bestätigen!<br />

Alles was dort ausgeführt ist, ist in der einen oder anderen Form leider auch<br />

tatsächlich eingetreten.<br />

Datiert mit dem 03.11.2011, gültig aber rückwirkend bis zum 28.6.2011 hatte ich<br />

zwischenzeitlich auch meine Anerkennung <strong>als</strong> Schwerbehinderter (GdB 50) erhalten.<br />

Damit ergab sich ein Sonderurlaubsanspruch von etwas mehr <strong>als</strong> 2 Tagen für das<br />

Kalenderjahr 2011.<br />

Anhand des entsprechenden Urteiles des Europäischen Gerichtshofes waren bei mir<br />

auch noch Teile des Urlaubes aus 2010 unverfallbar geworden (genauer gesagt<br />

exakt 20 Werktage – von den 30 Werktagen aus 2011 sei hier erst gar nicht die<br />

Rede). Zumindest diesen hätte ich gern nach Beendigung der Stufenweisen<br />

Wiedereingliederung „abgebaut“ gehabt, bevor noch eine weitere<br />

Kalenderjahresgrenze überschritten wird. Aber auch über die Gewährung der zwei<br />

Tage Sonderurlaub für Schwerbehinderte hätte ich mich schon sehr gefreut.<br />

Gleichwohl, dies wurde mir verwehrt. Ich stände unter „Vollkontrolle“ hieß es, derlei<br />

Menschen hätten keinen Anspruch auf Urlaubsgewährung.<br />

Ich hatte diese Urlaubsbitte mehrfach mündlich geäußert, später dann auch per Mail,<br />

erhielt aber stets diese oder auch gar keine Antwort.<br />

Mitbetroffen waren hierdurch letztlich auch eine Kollegin und ein Kollege, die zum<br />

selben „Vertretungsblock“ gehörten.<br />

Zum Beleg verfüge ich u.a. über ein ausführliches Mail von mir, dass ich am<br />

19.10.2011 an den Teamleiter und die Stellvertretende Teamleiterin sandte, mit<br />

Wichtigkeit „Hoch“ und zur „Nachverfolgung gekennzeichnet“. Ich erhielt vom<br />

Teamleiter am 26.10.2011 auch Antworten. Er verwies darauf, dass er sich mit der<br />

Fachbereichsleiterin „gesondert beraten“ werde und wies auf die Möglichkeit hin, zu<br />

beantragen, dass Urlaub übertragen wird. Dies tat ich innerhalb von 42 Minuten dann<br />

natürlich auch – wies aber klar darauf hin, dass diese Übertragung sich ja nun mal<br />

ausschließlich auf den Anspruch aus 2011 beziehen kann. Weiteres hörte ich meiner<br />

Erinnerung nach dann vorerst nicht, der komplette Mailwechsel liegt mir, wie gesagt,<br />

vor.<br />

Teilweise wurde ich dann später, eher informell, an die Stadtverwaltung direkt zurück<br />

verwiesen, die Entscheidung hinsichtlich Urlaub sei doch von dort aus so gewünscht.<br />

Ich wandte mich dann per Mail auch dort hin, eine entsprechende Mailkopie vom<br />

21.11.2011 liegt mir vor, eine weitere von einem entsprechenden Mail von mir an die<br />

erwähnten Vertretungs - KollegInnen im jobcenter (inkl. Durchschlag an den<br />

Teamleiter!) mit Datum vom 25.11.2011 ebenso.<br />

Es gab auch hier zunächst keine reale Reaktion.<br />

Im Dezember schließlich wurde dann aber tatsächlich Urlaub gewährt. Das war auch<br />

ganz gut so – mit Beginn des nächsten Monates hätten sich ansonsten insgesamt<br />

mehr <strong>als</strong> 87 Werktage Gesamtanspruch ergeben.<br />

Ganz allerdings reichte die Zeit nicht mehr aus, ein „U-Tag“ aus 2010 reichte ins Jahr<br />

2012 hinein. Aber mein Verschulden war dies ganz sicherlich nicht …<br />

Mein vorläufiges Fazit in der Zusammenschau der bisherigen Fakten ist dies:

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