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PDF-Version - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes ...

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Familie Anmeldeformular<br />

Wichtige Information zum Anmeldeverfahren, Punkt 8 a)–d)<br />

Das <strong>Sozialwerk</strong>.Bund ist ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit muss dem Finanzamt jährlich nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis erbringen<br />

zu können, ist es notwendig, dass die Fragen zu Punkt 8 beantwortet und ggf. Atteste o<strong>der</strong> entsprechende Bescheinigungen beigefügt werden.<br />

Eine Erfüllung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit ist gegeben, wenn min<strong>des</strong>tens eine <strong>der</strong> folgenden Voraussetzungen besteht:<br />

a) Alle angemeldeten Personen sind 75 Jahre o<strong>der</strong> älter.<br />

b) Eines <strong>der</strong> reisenden Familienmitglie<strong>der</strong> ist min<strong>des</strong>tens zu 80% schwerbehin<strong>der</strong>t.<br />

c) Der Aufenthalt für alle angemeldeten Personen wird ärztlich befürwortet (Stempel und Unterschrift Ihres Arztes im Feld zu Frage 8c) ist ausreichend).<br />

d) Das Gesamteinkommen und das Vermögen <strong>der</strong> Reisenden liegen unter bestimmten Grenzen<br />

(zum Vermögen zählen nicht: Hausrat, Schmuck, selbst bewohntes Einfamilienhaus in üblicher Ausstattung).<br />

Liegt eine <strong>der</strong> Voraussetzungen nach Punkt 8 a)–c) nicht vor, muss für die angemeldeten Personen die Berechnung nach 8 d)<br />

ausgefüllt werden. Nachfolgend zwei Beispiele:<br />

Beispiel 1<br />

Angemeldet sind Herr und Frau Mustermann sowie ihre Kin<strong>der</strong> (6 und 13 Jahre alt). Die Berechnung sieht wie folgt aus:<br />

Berechnung anhand <strong>des</strong> Regelsatzes <strong>der</strong> angemeldeten Personen<br />

Haushaltsvorstand/<br />

Herr Mustermann<br />

Alleinerziehende(r) 1.910,00 EUR x 1 Pers. = 1910,00 EUR<br />

Haushaltsangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Kin<strong>der</strong>):<br />

Frau Mustermann<br />

Ehe-/Lebenspartner 1.380,00 EUR x 1 Pers. = 1380,00 EUR<br />

Kin<strong>der</strong> bis unter 6 Jahren 896,00 EUR x Pers. = EUR<br />

Kin<strong>der</strong> von 6 bis<br />

Kin<strong>der</strong> 6 und 13 Jahre<br />

unter 14 Jahren 1.020,00 EUR x 2 Pers. = 2040,00 EUR<br />

Jugendliche von 14 bis<br />

unter 18 Jahren 1.156,00 EUR x Pers. = EUR<br />

Volljährige im Haushalt 1.224,00 EUR x Pers. = EUR<br />

Insgesamt (für Sie zutreffen<strong>der</strong> Regelsatz)<br />

5330,00 EUR<br />

Die unter Punkt 5 angemeldeten Personen haben ein Nettovermögen<br />

ohne Hausrat, Schmuck, selbst bewohntes Einfamilienhaus, das<br />

den Betrag von 15.500,00 EUR (Verkehrswert) je angemeldete Person<br />

X<br />

Berechnung <strong>des</strong> Familieneinkommens <strong>der</strong> angemeldeten Personen<br />

Familieneinkommen – Löhne und Gehälter,<br />

Pensionen, Renten, sonstige Bezüge, z.B. Unterhalt<br />

(Summe brutto monatlich)<br />

+ 3728,00 EUR<br />

abzgl. 1 /12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag**<br />

je Arbeitnehmer und je Pensionär –83,33 EUR = – 83,33 EUR<br />

abzgl. 1 /12 von 102,00 Euro je Rentner –8,50 EUR = – EUR<br />

abzgl. 1 /12 von 184,00 Euro je Empfänger<br />

sonstiger Bezüge (z.B. Unterhalt) –15,33 EUR = – EUR<br />

An<strong>der</strong>e Einkünfte (Einnahmen abzgl. Wer bungskosten.<br />

Diese können Sie z.B. Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid bzw.<br />

Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen.)<br />

= + EUR<br />

Mit den Regelsätzen zu vergleichen<strong>des</strong> Familieneinkommen: 3644,67 EUR<br />

** Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden usw.) höher als 85,00 Euro, so ist <strong>der</strong><br />

Mehrbetrag den 77,00 Euro hinzuzurechnen.<br />

Die teilnehmenden Personen haben ein Familieneinkommen, das<br />

die Regelsätze <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetzes/§ 53 <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />

nicht übersteigt übersteigt nicht übersteigt übersteigt<br />

abzgl. 1 /12 von 648,00 Euro je Pensionär –54,00 EUR = – EUR<br />

Beispiel 2<br />

Angemeldet sind Herr und Frau Mustermann sowie ihre Kin<strong>der</strong> (7, 14 und 16 Jahre alt) und die Großeltern, die einen eigenen Haushalt haben.<br />

Die Berechnung sieht wie folgt aus:<br />

X<br />

Berechnung anhand <strong>des</strong> Regelsatzes <strong>der</strong> angemeldeten Personen<br />

Haushaltsvorstand/ Herr Mustermann und Grossvater<br />

Alleinerziehende(r) 1.910,00 EUR x 2 Pers. = 3820,00 EUR<br />

Haushaltsangehörige (Ehe-, Lebenspartner, Kin<strong>der</strong>):<br />

Frau Mustermann und Grossmutter<br />

Ehe-/Lebenspartner 1.380,00 EUR x 2 Pers. = 2760,00 EUR<br />

Kin<strong>der</strong> bis unter 6 Jahren 896,00 EUR x Pers. = EUR<br />

Kin<strong>der</strong> von 6 bis<br />

Kind 7 Jahre<br />

unter 14 Jahren 1.020,00 EUR x 1 Pers. = 1020,00 EUR<br />

Jugendliche von 14 bis<br />

Kin<strong>der</strong> 14 und 16 Jahre<br />

unter 18 Jahren 1.156,00 EUR x 2 Pers. = 2312,00 EUR<br />

Volljährige im Haushalt 1.224,00 EUR x Pers. = EUR<br />

Insgesamt (für Sie zutreffen<strong>der</strong> Regelsatz)<br />

EUR<br />

Die unter Punkt 5 angemeldeten Personen haben ein Nettovermögen<br />

ohne Hausrat, Schmuck, selbst bewohntes Einfamilienhaus, das<br />

den Betrag von 15.500,00 EUR (Verkehrswert) je angemeldete Person<br />

X<br />

9912,00<br />

Berechnung <strong>des</strong> Familieneinkommens <strong>der</strong> angemeldeten Personen<br />

Familieneinkommen – Löhne und Gehälter,<br />

Pensionen, Renten, sonstige Bezüge, z.B. Unterhalt<br />

(Summe brutto monatlich)<br />

+ 7865,00 EUR<br />

abzgl. 1 /12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag**<br />

je Arbeitnehmer und je Pensionär –83,33 EUR = – 166,66 EUR<br />

abzgl. 1 /12 von 648,00 Euro je Pensionär –54,00 EUR = – 54,00 EUR<br />

abzgl. 1 /12 von 102,00 Euro je Rentner –8,50 EUR = – 8,50 EUR<br />

abzgl. 1 /12 von 184,00 Euro je Empfänger<br />

sonstiger Bezüge (z.B. Unterhalt) –15,33 EUR = – EUR<br />

An<strong>der</strong>e Einkünfte (Einnahmen abzgl. Wer bungskosten.<br />

Diese können Sie z.B. Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid bzw.<br />

Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen.)<br />

= + EUR<br />

Mit den Regelsätzen zu vergleichen<strong>des</strong> Familieneinkommen: 7635,84 EUR<br />

** Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden usw.) höher als 85,00 Euro, so ist <strong>der</strong><br />

Mehrbetrag den 77,00 Euro hinzuzurechnen.<br />

Die teilnehmenden Personen haben ein Familieneinkommen, das<br />

die Regelsätze <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetzes/§ 53 <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />

nicht übersteigt übersteigt nicht übersteigt übersteigt<br />

X<br />

dabei Jahresausgabe 2013/2014 101

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