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anhang - Sparkasse Tauberfranken

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ANHANG<br />

Blatt 2<br />

Die Pensionsrückstellungen wurden für die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen unter<br />

Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2005 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der<br />

von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte durchschnittliche<br />

Marktzinssatz von 5,16 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von<br />

15 Jahren verwendet. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von<br />

2 % und ein Rententrend von jährlich 1,5 % berücksichtigt. Die sich durch die geänderte Bewertung<br />

aufgrund des BilMoGs ergebende Erhöhung der Pensionsrückstellungen haben wir vollständig<br />

zugeführt.<br />

Für die mittelbaren Pensionsverpflichtungen, die sich aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten<br />

der <strong>Sparkasse</strong> ergeben, besteht eine in Vorjahren dotierte Rückstellung in Höhe eines Teilbetrags<br />

von 22,7 Mio. EUR. Hierbei erfolgte die Berechnung der nicht durch entsprechendes<br />

Vermögen der Versorgungskasse gedeckten Verpflichtungen der <strong>Sparkasse</strong> (Gesamtbetrag<br />

23,8 Mio. EUR) nach einem dem Teilwertverfahren angelehnten Näherungsverfahren, welches<br />

versicherungsmathematische Grundsätze berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgte auf Datenbasis<br />

des Vorjahresultimos unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2005 G und einer pauschalen<br />

Berücksichtigung des auf die <strong>Sparkasse</strong> entfallenden Anteils am gesamten Kassenvermögen<br />

der Versorgungskasse. Gehalts- bzw. Rententrends wurden bei der Berechnung vereinfacht<br />

durch Kompensation mit dem bei der Abzinsung zu verwendenden durchschnittlichen<br />

Marktzinssatz einbezogen. Der so ermittelte und zugrunde gelegte Rechnungszins betrug 4 %.<br />

Verminderungen von Rückstellungen, die sich aus der geänderten Bewertung durch das BilMoG<br />

ergaben, wurden gemäß Artikel 67 Abs. 1 EGHGB in die Sicherheitsrücklage eingestellt.<br />

Die strukturierten Produkte (Festdarlehen mit Kündigungsrechten sowie Festdarlehen mit auf die<br />

Zukunft bezogenen Konditionsvereinbarungen (Forwarddarlehen)), wurden unter Berücksichtigung<br />

des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und ggf.<br />

bewertet.<br />

Das Währungsrisiko wird über eine Währungsposition als Einheit gesteuert. In diese werden die<br />

einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Devisentermingeschäfte sowie<br />

Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich<br />

hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen.<br />

Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag<br />

nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassakurs. Die Sortenbestände<br />

wurden zu dem Mittelkurs aus Schalterankaufs- und -verkaufskursen der Landesbank Baden-<br />

Württemberg bzw. zum EZB-Referenzkurs bewertet. Nicht abgewickelte, besonders gedeckte<br />

Termingeschäfte wurden zu einheitlichen Kursen umgerechnet.<br />

Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls<br />

erfolgswirksam vereinnahmt.<br />

Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert<br />

im sonstigen betrieblichen Ergebnis.<br />

Niedrigere Wertansätze, die auf in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen<br />

gemäß § 254 HGB in der Fassung vor dem BilMoG beruhen, werden entsprechend Artikel<br />

67 Abs. 4 EGHGB vollständig fortgeführt.

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