anhang - Sparkasse Tauberfranken
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ANHANG<br />
Blatt 2<br />
Die Pensionsrückstellungen wurden für die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen unter<br />
Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2005 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der<br />
von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte durchschnittliche<br />
Marktzinssatz von 5,16 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von<br />
15 Jahren verwendet. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von<br />
2 % und ein Rententrend von jährlich 1,5 % berücksichtigt. Die sich durch die geänderte Bewertung<br />
aufgrund des BilMoGs ergebende Erhöhung der Pensionsrückstellungen haben wir vollständig<br />
zugeführt.<br />
Für die mittelbaren Pensionsverpflichtungen, die sich aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten<br />
der <strong>Sparkasse</strong> ergeben, besteht eine in Vorjahren dotierte Rückstellung in Höhe eines Teilbetrags<br />
von 22,7 Mio. EUR. Hierbei erfolgte die Berechnung der nicht durch entsprechendes<br />
Vermögen der Versorgungskasse gedeckten Verpflichtungen der <strong>Sparkasse</strong> (Gesamtbetrag<br />
23,8 Mio. EUR) nach einem dem Teilwertverfahren angelehnten Näherungsverfahren, welches<br />
versicherungsmathematische Grundsätze berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgte auf Datenbasis<br />
des Vorjahresultimos unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2005 G und einer pauschalen<br />
Berücksichtigung des auf die <strong>Sparkasse</strong> entfallenden Anteils am gesamten Kassenvermögen<br />
der Versorgungskasse. Gehalts- bzw. Rententrends wurden bei der Berechnung vereinfacht<br />
durch Kompensation mit dem bei der Abzinsung zu verwendenden durchschnittlichen<br />
Marktzinssatz einbezogen. Der so ermittelte und zugrunde gelegte Rechnungszins betrug 4 %.<br />
Verminderungen von Rückstellungen, die sich aus der geänderten Bewertung durch das BilMoG<br />
ergaben, wurden gemäß Artikel 67 Abs. 1 EGHGB in die Sicherheitsrücklage eingestellt.<br />
Die strukturierten Produkte (Festdarlehen mit Kündigungsrechten sowie Festdarlehen mit auf die<br />
Zukunft bezogenen Konditionsvereinbarungen (Forwarddarlehen)), wurden unter Berücksichtigung<br />
des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und ggf.<br />
bewertet.<br />
Das Währungsrisiko wird über eine Währungsposition als Einheit gesteuert. In diese werden die<br />
einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Devisentermingeschäfte sowie<br />
Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich<br />
hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen.<br />
Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag<br />
nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassakurs. Die Sortenbestände<br />
wurden zu dem Mittelkurs aus Schalterankaufs- und -verkaufskursen der Landesbank Baden-<br />
Württemberg bzw. zum EZB-Referenzkurs bewertet. Nicht abgewickelte, besonders gedeckte<br />
Termingeschäfte wurden zu einheitlichen Kursen umgerechnet.<br />
Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls<br />
erfolgswirksam vereinnahmt.<br />
Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert<br />
im sonstigen betrieblichen Ergebnis.<br />
Niedrigere Wertansätze, die auf in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen<br />
gemäß § 254 HGB in der Fassung vor dem BilMoG beruhen, werden entsprechend Artikel<br />
67 Abs. 4 EGHGB vollständig fortgeführt.