anhang - Sparkasse Tauberfranken
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ANHANG<br />
Blatt 8<br />
Passivseite unter dem Strich<br />
2. Andere Verpflichtungen<br />
Bei den unwiderruflichen Kreditzusagen ergab sich eine Änderung der technischen Ermittlung im<br />
Bereich der befristet zugesagten Kontokorrentkreditlinien. Insoweit ist der Vorjahresvergleich nur<br />
eingeschränkt aussagefähig.<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
21. Außerordentliche Aufwendungen<br />
Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren aus den gemäß Artikel 67 Abs. 7 EGHGB erfolgswirksam<br />
zu behandelnden Effekten aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG und enthalten<br />
folgende wesentlichen Einzelbeträge:<br />
TEUR<br />
Erhöhung der Pensionsrückstellungen 420<br />
Erhöhung der Rückstellungen aus Altersteilzeitverpflichtungen 344<br />
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
Der ausgewiesene Steueraufwand belastet nur das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit.<br />
Sonstige Angaben<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen<br />
Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.<br />
Der <strong>Sparkasse</strong>nverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal<br />
entsprechend seinem Stammkapitalanteil im Geschäftsjahr 2009 an der Bereitstellung von<br />
zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt und eine Rückgarantie<br />
zusammen mit der Stadt Stuttgart gegenüber dem Land Baden-Württemberg aus einer<br />
Risikoimmunisierungsaktion für die Landesbank Baden-Württemberg übernommen. Als Mitglied<br />
dieses Verbandes sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand<br />
entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Dies gilt auch<br />
für den Fall, dass die zufließenden Erträge die aus den im Rahmen dieser Konstruktionen möglicherweise<br />
entstehenden Aufwendungen nicht abdecken. Ein akutes Risiko der Inanspruchnahme<br />
aus diesen Verpflichtungen über die Verbandsumlage ist derzeit nicht erkennbar.<br />
Als Mitglied des <strong>Sparkasse</strong>nstützungsfonds des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes Baden-Württemberg und<br />
des überregionalen Sicherungssystems der Deutschen <strong>Sparkasse</strong>norganisation werden sämtliche<br />
Kundenansprüche in voller Höhe sichergestellt. Aus der Verpflichtung im eventuellen Stützungsfall<br />
eines angeschlossenen Instituts gegebenenfalls Nachschusszahlungen zu leisten, ist<br />
derzeit nicht mit einer konkreten Inanspruchnahme zu rechnen.