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anhang - Sparkasse Tauberfranken

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ANHANG<br />

Blatt 8<br />

Passivseite unter dem Strich<br />

2. Andere Verpflichtungen<br />

Bei den unwiderruflichen Kreditzusagen ergab sich eine Änderung der technischen Ermittlung im<br />

Bereich der befristet zugesagten Kontokorrentkreditlinien. Insoweit ist der Vorjahresvergleich nur<br />

eingeschränkt aussagefähig.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

21. Außerordentliche Aufwendungen<br />

Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren aus den gemäß Artikel 67 Abs. 7 EGHGB erfolgswirksam<br />

zu behandelnden Effekten aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG und enthalten<br />

folgende wesentlichen Einzelbeträge:<br />

TEUR<br />

Erhöhung der Pensionsrückstellungen 420<br />

Erhöhung der Rückstellungen aus Altersteilzeitverpflichtungen 344<br />

23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Der ausgewiesene Steueraufwand belastet nur das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit.<br />

Sonstige Angaben<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen<br />

Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.<br />

Der <strong>Sparkasse</strong>nverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal<br />

entsprechend seinem Stammkapitalanteil im Geschäftsjahr 2009 an der Bereitstellung von<br />

zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt und eine Rückgarantie<br />

zusammen mit der Stadt Stuttgart gegenüber dem Land Baden-Württemberg aus einer<br />

Risikoimmunisierungsaktion für die Landesbank Baden-Württemberg übernommen. Als Mitglied<br />

dieses Verbandes sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand<br />

entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Dies gilt auch<br />

für den Fall, dass die zufließenden Erträge die aus den im Rahmen dieser Konstruktionen möglicherweise<br />

entstehenden Aufwendungen nicht abdecken. Ein akutes Risiko der Inanspruchnahme<br />

aus diesen Verpflichtungen über die Verbandsumlage ist derzeit nicht erkennbar.<br />

Als Mitglied des <strong>Sparkasse</strong>nstützungsfonds des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes Baden-Württemberg und<br />

des überregionalen Sicherungssystems der Deutschen <strong>Sparkasse</strong>norganisation werden sämtliche<br />

Kundenansprüche in voller Höhe sichergestellt. Aus der Verpflichtung im eventuellen Stützungsfall<br />

eines angeschlossenen Instituts gegebenenfalls Nachschusszahlungen zu leisten, ist<br />

derzeit nicht mit einer konkreten Inanspruchnahme zu rechnen.

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