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1954 - Nr. 09 bis 12

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Repeuplement und Neuvetpachtungen . .<br />

Mir wie manchenr anderen Sportkollegen kommt jetzt schon öfters die l'rage, ob wir<br />

noch langc an unserem liebgewonnenen lorellenlos fischen dürfen,<br />

Im April und Mai 1947 sind die Mehrzahl der inländischen Forellenlose für eine<br />

Dauer von 9 Jahren verpachtet worden. Für diese Lose erlischt der Pachtvertrag theoretisch<br />

mit dem 31. März 1956, praktisch aber mit dem kommenden 30, September.<br />

Vorweg einmal diese Reflexion: Als im Jahre t947 die Lose iibernommeu wurden,<br />

lag auf der Mehrzahl dieser Bachteile eine bescheidene, aber immerhin eigenartige Belastung,<br />

von der bei den allermeisten Versteigerungen gar keine Rede gegangen war. Es blieben Fische<br />

zu bezahlen. die einmal früher eingesetzt norden waren, früher, als diese neuen Ansteigerer<br />

noch gar nicht Pächter waren, Fische, von denen auch die früheren Pächter nie etwas<br />

gesehen und gemerkt hatten. Sie wurden bezahlt und damit war diese Sache vergessen unil<br />

verziehen. Seit 1948 rverden, in Verwirklichung des Art, L0 des

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