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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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• trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ein unwirtschaftliches<br />

Verhalten fortsetzen, z.B. fortlaufend viel<br />

zu hohe Energie-, Strom- oder Telefonkosten (<strong>§</strong> <strong>31</strong><br />

Abs.4) oder wiederholtes Auflaufen von Mietgeld- oder<br />

Heizkostenrückständen<br />

Ebenfalls sanktionsbewehrt ist,<br />

• wenn volljährige Hilfebedürftige ihr Einkommen / Vermögen<br />

in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die Gewährung oder eine Erhöhung <strong>des</strong><br />

<strong>ALG</strong> <strong>II</strong> zu erfüllen, z.B. Aufgabe eines Nebenverdienstes<br />

oder einer geringfügigen Beschäftigung<br />

wegen der Anrechnung <strong>des</strong> Arbeitsentgelts auf die<br />

Höhe <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.4)<br />

Beispiel: Die verwitwete erwerbsfähige Hilfebedürftige S. gibt eine<br />

geringfügige Beschäftigung auf, weil nach Anrechnung der<br />

Witwenrente und <strong>des</strong> Arbeitsentgelts ein geringes <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> verbleibt. In<br />

diesem ersten Sanktionsfall tritt <strong>für</strong> die Dauer von 3 Monaten eine<br />

Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um 30% ein. Darüber hinaus ist nach <strong>§</strong> 34 SGB <strong>II</strong><br />

zu prüfen, ob eine Kostenerstattungspflicht (Ersatzpflicht) <strong>für</strong><br />

gewährte Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> besteht.<br />

Sperrzeiten (<strong>§</strong> 144 SGB <strong>II</strong>I) treten ein, wenn Arbeitslose <strong>für</strong><br />

folgende Ereignisse keinen wichtigen Grund haben:<br />

1. Arbeitsaufgabe<br />

2. Arbeitsablehnung trotz Rechtsfolgebelehrung<br />

3. unzureichende Eigenbemühungen um Arbeit<br />

trotz Rechtsfolgebelehrung<br />

4. Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme<br />

trotz Rechtsfolgebelehrung<br />

5. Abbruch einer beruflichen<br />

Eingliederungsmaßnahme trotz<br />

Rechtsfolgebelehrung<br />

6. Meldeversäumnis trotz Rechtsfolgebelehrung<br />

7. bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung<br />

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