Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
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• trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ein unwirtschaftliches<br />
Verhalten fortsetzen, z.B. fortlaufend viel<br />
zu hohe Energie-, Strom- oder Telefonkosten (<strong>§</strong> <strong>31</strong><br />
Abs.4) oder wiederholtes Auflaufen von Mietgeld- oder<br />
Heizkostenrückständen<br />
Ebenfalls sanktionsbewehrt ist,<br />
• wenn volljährige Hilfebedürftige ihr Einkommen / Vermögen<br />
in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die Gewährung oder eine Erhöhung <strong>des</strong><br />
<strong>ALG</strong> <strong>II</strong> zu erfüllen, z.B. Aufgabe eines Nebenverdienstes<br />
oder einer geringfügigen Beschäftigung<br />
wegen der Anrechnung <strong>des</strong> Arbeitsentgelts auf die<br />
Höhe <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.4)<br />
Beispiel: Die verwitwete erwerbsfähige Hilfebedürftige S. gibt eine<br />
geringfügige Beschäftigung auf, weil nach Anrechnung der<br />
Witwenrente und <strong>des</strong> Arbeitsentgelts ein geringes <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> verbleibt. In<br />
diesem ersten Sanktionsfall tritt <strong>für</strong> die Dauer von 3 Monaten eine<br />
Kürzung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um 30% ein. Darüber hinaus ist nach <strong>§</strong> 34 SGB <strong>II</strong><br />
zu prüfen, ob eine Kostenerstattungspflicht (Ersatzpflicht) <strong>für</strong><br />
gewährte Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> besteht.<br />
Sperrzeiten (<strong>§</strong> 144 SGB <strong>II</strong>I) treten ein, wenn Arbeitslose <strong>für</strong><br />
folgende Ereignisse keinen wichtigen Grund haben:<br />
1. Arbeitsaufgabe<br />
2. Arbeitsablehnung trotz Rechtsfolgebelehrung<br />
3. unzureichende Eigenbemühungen um Arbeit<br />
trotz Rechtsfolgebelehrung<br />
4. Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme<br />
trotz Rechtsfolgebelehrung<br />
5. Abbruch einer beruflichen<br />
Eingliederungsmaßnahme trotz<br />
Rechtsfolgebelehrung<br />
6. Meldeversäumnis trotz Rechtsfolgebelehrung<br />
7. bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung<br />
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