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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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<strong>Sanktionen</strong> bei Pflichtverletzungen <strong>für</strong> erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />

ab 25 Jahren (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1 und Abs.4 SGB <strong>II</strong>)<br />

Pflichtverletzungen nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1 und Abs. 4 SGB <strong>II</strong>, z.B.<br />

Verweigerung einer Eingliederungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt<br />

oder ein sperrzeitauslösen<strong>des</strong> Verhalten nach den Vorschriften<br />

<strong>des</strong> SGB <strong>II</strong>I werden härter als Melde-/Terminversäumnisse<br />

sanktioniert.<br />

• bei einer ersten Pflichtverletzung nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1 und<br />

Abs. 4 SGB <strong>II</strong> (erste Sanktionsstufe) beträgt die<br />

Kürzung 30% der maßgebenden Regelleistung<br />

• bei einer ersten wiederholten Pflichtverletzung nach <strong>§</strong><br />

<strong>31</strong> Abs. 1 und Abs. 4 SGB <strong>II</strong> innerhalb einer laufenden<br />

Sanktions-Zählwirkungszeit (verschärfte Sanktionsstufe<br />

2) beträgt die Kürzung 60% der maßgebenden<br />

Regelleistung<br />

• bei jeder weiteren Pflichtverletzung nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs. 1<br />

und Abs. 4 SGB <strong>II</strong> entfällt der Anspruch auf <strong>ALG</strong> <strong>II</strong><br />

vollständig, einschließlich der Leistungen <strong>für</strong> Mehrbedarfe,<br />

Wohnung und Heizung, (erweiterte verschärfte<br />

Sanktionsstufe 3).<br />

Erste Beispiel <strong>für</strong> <strong>Sanktionen</strong> bei Pflichtverletzungen nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1 und<br />

Abs. 4 SGB <strong>II</strong> bei einem alleinstehenden 42jährigen Hilfebedürftigen.<br />

(1) Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, Sanktionsbescheid 12.03. 2007. (2)<br />

Ablehnung einer Trainingsmaßnahme 29.11.2007. Vorher erfolgte stets<br />

eine Rechtsfolgebelehrung. <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Anspruch 613 €.<br />

Bescheid Sanktionsdauer Sanktions-Zählwirkungszeit<br />

12.03. April – Mai – Juni April 2007 – März 2008<br />

29.11. Dez. – Jan.2008 -Febr.2008 Dez. 2007 – Nov. 2008<br />

April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März<br />

Erster Sanktionsfall Zweiter Sanktionsfall .<br />

Sanktions-Zeitraum -Sanktionszeitraum- .<br />

30% 30% 30% 60% 60% 60% .<br />

104 € 104 € 104 € 207 € 207 € 207 € .<br />

<strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen im Zeitraum April 2007 bis März 2008<br />

509 € 509 509€ 613€ 613 613 613 613€ 406€ 406 406€ 613€<br />

Anmerkung: Bei einer Minderung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> um mehr als 30% kann der<br />

Leistungsträger ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen,<br />

z.B. Lebensmittelgutscheine erbringen.<br />

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