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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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Sanktionsdauer und Sanktions-Zählwirkungszeit<br />

Die Sanktionsdauer von 3 Monaten beginnt bei <strong>Sanktionen</strong><br />

wegen Sperrzeiten mit dem Eintritt der Sperrzeit, ansonsten<br />

mit dem Folgemonat nach Bekanntgabe <strong>des</strong> Verwaltungsaktes<br />

(Sanktionsbescheid) und läuft kalendermäßig ab. Jede<br />

Pflichtverletzung (Sanktionsfall) löst eine Sanktion und einen<br />

eigenen Sanktionszeitraum aus.<br />

Erste Beispiel Sanktionsdauer/Sanktions-Zeiträume<br />

Der Verwaltungsakt (Sanktionsbescheid) über den Eintritt einer<br />

Sanktion wegen Melde-/Terminversäumnis wird am 15. Februar<br />

aufgegeben. Der Bescheid gilt mit dem dritten Tage nach der<br />

Aufgabe zur Post als zugestellt. Der Sanktionszeitraum dauert von<br />

März bis Mai. Im März ergeht wegen der Ablehnung einer<br />

Trainingsmaßnahme ein Sanktionsbescheid. Postaufgabe am 30.<br />

März. Der Sanktionszeitraum dauert von Mai bis Juli.<br />

Zweite Beispiel Sanktionsdauer /Sanktions-Zeiträume<br />

Ablehnung eines Sofortangebotes am 14. Februar 2007, Sanktionsbescheid<br />

am 15. März 2007.<br />

Bescheid Sanktionstatbestand Sanktions-Dauer<br />

15. März Ablehnung Sofortangebot April – Mai - Juni<br />

Dritte Beispiel Sanktionsdauer /Sanktions-Zeiträume<br />

(1) Eintritt einer Sperrzeit zum 01.04.2007, Sanktionsbescheid<br />

17.04.2007. (2) Ablehnung, eine Eingliederungsvereinbarung zu<br />

unterschreiben, Sanktionsbescheid am 24.04.2007. (3) Meldeversäumnis<br />

am 03. Mai, Sanktionsbescheid 16. Mai 2007.<br />

Bescheid Sanktionstatbestand<br />

Sanktions-Dauer<br />

17.04 Sperrzeit April – Mai – Juni.<br />

24.04 Ablehnung Eingliederungsvereinbarung Mai – Juni – Juli .<br />

16. Mai Meldeversäumnis Juni – Juli – Aug.<br />

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