09.09.2014 Aufrufe

Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Katalog der sanktionsbewehrten Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong><br />

Sanktionsbewehrt sind die gesamten Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>.<br />

Das <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> umfasst die Leistungen<br />

• Regelleistungen (<strong>§</strong> 20)<br />

• Mehrbedarfe (<strong>§</strong> 21)<br />

• Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung (<strong>§</strong> 22)<br />

• Einmalige Beihilfen <strong>für</strong> die Erstausstattung der<br />

Wohnung inkl. Haushaltsgeräte (<strong>§</strong> 23 Abs.3)<br />

• Einmalige Beihilfen <strong>für</strong> die Kleidererstausstattung (<strong>§</strong><br />

23 Abs.3)<br />

• Einmalige Beihilfen <strong>für</strong> die Erstausstattung bei<br />

Schwangerschaft und Geburt (<strong>§</strong> 23 Abs.3)<br />

• Einmalige Beihilfen <strong>für</strong> mehrtägige Klassenfahrten (<strong>§</strong><br />

23 Abs.3)<br />

• Darlehen <strong>für</strong> unabweisbare Bedarfe (<strong>§</strong> 23 Abs.1)<br />

• Leistungen zum Sozialversicherungsschutz (Beitragszahlung<br />

zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)<br />

Folgende Leistungen <strong>des</strong> SGB <strong>II</strong> sind nicht sanktionsbewehrt<br />

• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt (<strong>§</strong> 16 Abs.1 und Abs.3)<br />

• ergänzende, unterstützende oder weiterführende Leistungen<br />

zur Eingliederung in Arbeit und auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt (<strong>§</strong> 16 Abs. 2), z.B. Hilfen zur<br />

Sucht- und Schuldenberatung...<br />

Die Kürzung der <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen berechnet sich nach der<br />

maßgebenden Regelleistung. Die Kürzung erstreckt in folgender<br />

Reihenfolge auf die Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>:<br />

• Regelleistungen<br />

• Leistungen wegen Mehrbedarfe<br />

• Darlehen <strong>für</strong> unabweisbare Bedarfe<br />

• Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung<br />

• Einmalige Leistungen <strong>für</strong> die Erstausstattung<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!