Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
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Katalog der sanktionsbewehrten Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong><br />
Sanktionsbewehrt sind die gesamten Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>.<br />
Das <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> umfasst die Leistungen<br />
• Regelleistungen (<strong>§</strong> 20)<br />
• Mehrbedarfe (<strong>§</strong> 21)<br />
• Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung (<strong>§</strong> 22)<br />
• Einmalige Beihilfen <strong>für</strong> die Erstausstattung der<br />
Wohnung inkl. Haushaltsgeräte (<strong>§</strong> 23 Abs.3)<br />
• Einmalige Beihilfen <strong>für</strong> die Kleidererstausstattung (<strong>§</strong><br />
23 Abs.3)<br />
• Einmalige Beihilfen <strong>für</strong> die Erstausstattung bei<br />
Schwangerschaft und Geburt (<strong>§</strong> 23 Abs.3)<br />
• Einmalige Beihilfen <strong>für</strong> mehrtägige Klassenfahrten (<strong>§</strong><br />
23 Abs.3)<br />
• Darlehen <strong>für</strong> unabweisbare Bedarfe (<strong>§</strong> 23 Abs.1)<br />
• Leistungen zum Sozialversicherungsschutz (Beitragszahlung<br />
zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)<br />
Folgende Leistungen <strong>des</strong> SGB <strong>II</strong> sind nicht sanktionsbewehrt<br />
• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt (<strong>§</strong> 16 Abs.1 und Abs.3)<br />
• ergänzende, unterstützende oder weiterführende Leistungen<br />
zur Eingliederung in Arbeit und auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt (<strong>§</strong> 16 Abs. 2), z.B. Hilfen zur<br />
Sucht- und Schuldenberatung...<br />
Die Kürzung der <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen berechnet sich nach der<br />
maßgebenden Regelleistung. Die Kürzung erstreckt in folgender<br />
Reihenfolge auf die Leistungen <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>:<br />
• Regelleistungen<br />
• Leistungen wegen Mehrbedarfe<br />
• Darlehen <strong>für</strong> unabweisbare Bedarfe<br />
• Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung<br />
• Einmalige Leistungen <strong>für</strong> die Erstausstattung<br />
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