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Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.

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<strong>ALG</strong> <strong>II</strong> zu 100% weg, auch die Übernahme der Wohn- und<br />

Heizkosten.<br />

<strong>Sanktionen</strong> <strong>für</strong> Erwerbsfähige unter 25 Jahren<br />

• erste Sanktionsstufe: Beschränkung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> auf<br />

die Unterkunfts- und Heizkosten<br />

• zweite Sanktionsstufe: 100%iger Wegfall <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>,<br />

inbegriffen der Leistungen <strong>für</strong> die Unterkunfts- und<br />

Heizkosten<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion oder<br />

einer verschärften Sanktionsstufe<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion ist, dass der<br />

Hilfebedürftige <strong>für</strong> sein an und <strong>für</strong> sich pflichtwidrige Verhalten<br />

keinen wichtigen Grund hat. Das Vorliegen eines wichtigen<br />

Grun<strong>des</strong> schließt den Eintritt einer Sanktion aus.<br />

Das Vorliegen eines wichtigen Grun<strong>des</strong> richtet sich nach dem<br />

strengen Maßstab, ob im Rahmen der steuerfinanzierten<br />

Fürsorgeleistung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> dem Hilfebedürftigen unter<br />

Berücksichtigung aller Umstände <strong>des</strong> konkreten Einzelfalles<br />

und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen <strong>des</strong><br />

Steuerzahlers ein anderes Verhalten zuzumuten gewesen<br />

wäre.<br />

Weitere Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt einer Sanktion und <strong>für</strong><br />

den Eintritt höherer Sanktionsstufen ist eine vorherige<br />

Rechtsfolgebelehrung. Das Erfordernis einer vorherigen<br />

Rechtsfolgebelehrung entfällt nur bei Eintritt einer Sanktion<br />

wegen Sperrzeiten oder der Verminderung von Einkommen /<br />

Vermögen in der Absicht, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung<br />

oder Erhöhung <strong>des</strong> <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> (Sozialgel<strong>des</strong>) herbeizuführen.<br />

Der Eintritt einer höheren Sanktionsstufe ist stets an eine<br />

vorherige Rechtsfolgebelehrung gebunden.<br />

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