Sanktionen für Leistungsbezieher des ALG II, § 31 ... - Tacheles e.V.
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Verkürzung der 100%igen Minderung der <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen<br />
auf 60% bei <strong>Sanktionen</strong> (<strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1, Abs. 4 SGB <strong>II</strong>)<br />
Bei einem Wegfall der <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> Leistungen wegen einer<br />
weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs. 1 und<br />
Abs. 4 SGB <strong>II</strong> kann der Leistungsträger einzelfallbezogen<br />
unter Berücksichtigung aller Umstände die 100%ige Kürzung<br />
auf 60% der maßgebenden Regelleistung begrenzen, wenn<br />
sich der Hilfebedürftige nachträglich bereit erklärt, seinen<br />
Pflichten nachzukommen. Kann der Hilfebedürftige seine<br />
Pflichtverletzungen jedoch nicht mehr rückgängig machen,<br />
z.B. wegen eines bereits vollzogenen Maßnahmeabbruchs<br />
kann die Sanktion nicht auf 60% gekürzt werden und bleibt es<br />
bei dem 100%igen Wegfall <strong>des</strong> Anspruches auf <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>.<br />
Beispielhafte Verkürzungstatbestände von 100 auf 60% bei einer<br />
weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach <strong>§</strong> <strong>31</strong> Abs.1<br />
Der Hilfebedürftige kann seine Pflichtverletzung noch rückgängig<br />
machen,<br />
• indem er die vom Leistungsträger (ARGE, Optionskommune)<br />
vorgelegte Eingliederungsvereinbarung doch<br />
noch unterschreibt<br />
• indem er eine verweigerte Eingliederungsmaßnahme doch<br />
noch vor deren Beginn oder im Einverständnis mit dem<br />
Maßnahmeträger nach deren Beginn antritt<br />
• indem er erklärt, eine im öffentlichen Interesse liegende<br />
Arbeitsgelegenheit doch anzutreten<br />
• indem er verletzten Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung<br />
in kurzer Zeit nachkommen wird,<br />
• indem er sich doch noch zeitgerecht - vor Ablauf der<br />
Bewerbungsfrist oder innerhalb einer vom Arbeitgeber nach<br />
Rücksprache eingeräumten verlängerten Frist - auf die<br />
vorgeschlagene Arbeitsstelle bewirbt<br />
Beispiel <strong>für</strong> Sanktionsfälle, in denen die 100%ige Kürzung nicht auf<br />
60% gemindert werden kann<br />
• Arbeitsplatzaufgabe<br />
• Abbruch einer Fördermaßnahme<br />
• Ablauf der Bewerberfrist <strong>für</strong> vorgeschlagene Arbeitsstellen<br />
• Aufgabe eines Nebenverdienstes<br />
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